Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ je Einrichtung (§ 21 Abs. 4 Sätze 1–2 KiTaG RLP; bei mehreren Standorten je Standort, Satz 3)
VZÄ-je-Platz-Modell nach § 21 Abs. 3 KitaG RLP - mit Zwei-Fachkraft-Prinzip

Rheinland-Pfalz liefert ein Stellenplan-Paket: VZÄ je Platz bei 7 Stunden Normierung. Verfügung und Ausfall stecken schon drin; die Übersicht darunter zeigt Krippe, Kindergarten und Hort 1.
Der Live-Check übernimmt den Gesetzeswert. Verfügung bleibt im Faktor; Ausfall bleibt Stellenplan. Bei Ü2 landet man so bei Stellenplan 10 Plätze je VZÄ und Live-Gleichzeitigkeit 1:9,0 — gleiche VZÄ, andere Bedeutung.
Seit Juli 2022 gilt das Zwei-Fachkraft-Prinzip: mindestens zwei pädagogische Fachkräfte gleichzeitig in der Einrichtung, Bodensatz 2 VZÄ. Ausnahme: eine „andere geeignete Person“ nach Fachkräftevereinbarung Nr. 4 2.
Krippe
0–1 J. (U2)
1:3,4
Faktor 2,93
Kindergarten
2 J. – Schule (Ü2)
1:9,0
Faktor 1,11
Hort
ab Schule
1:10,4
Faktor 0,96
Altersgruppen in Rheinland-Pfalz: Krippe (0–1 J. (U2)) · Kindergarten (2 J. – Schule (Ü2)) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Vollzeitäquivalent pro belegtem Platz bei einer Tagesbetreuungszeit von 7 Stunden. Wird bei anderen Betreuungszeiten linear angepasst. Die Quote ist Beschäftigungsumfang (§ 21 Abs. 2 S. 3 KiTaG RLP), nicht Gruppen-Präsenz. Vertretung ist nicht eingerechnet. Vollzeit nach TVöD-SuE 39h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Wir machen Ihnen und Ihren Leitungen das Rechnen einfach, indem wir die Werte über das Tablet im Eingang auf Live-Werte rechnen und nicht versuchen, sie über Listen und Zettel anzunähern.
Live-Gegenüberstellung in Rheinland-Pfalz: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Zeilen je Alter (U2, Ü2, Hort). Aus den VZÄ je Platz rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“, nutzbar als einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft), unabhängig von Buchungszeit und VZÄ-Konvention.
| Name | Altervon - bis | Live-FaktorKind | Personal-Kind-Verhältnis1 : N | Gesetzl. EinheitenRechtsvorgabe | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–1 J. (U2) | 2,93 | 1:3,4 | 0,263 | 10 |
| Kindergarten | 2 J. – Schule (Ü2) | 1,11 | 1:9,0 | 0,1 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,96 | 1:10,4 | 0,086 | 10 |
| Fachkraft | - | - | - | - | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ je Einrichtung (§ 21 Abs. 4 Sätze 1–2 KiTaG RLP; bei mehreren Standorten je Standort, Satz 3)
Wie die Bienenstock-Werte entstehen.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Rheinland-Pfalz ((VZÄ je Platz bei 7h). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
VZÄ je Platz bei 7 h Buchung (§ 21 Abs. 3 KitaG RLP)
Krippe (u2): 0,263 · Kindergarten (ü2): 0,1 · Hort: 0,086 VZÄ/Platz bei 7 h (§ 21 Abs. 3)
39 h = TVöD-SuE Vollzeit 1. Die Quote ist Beschäftigungsumfang, kein gesetzlicher Verfügungs-Prozentsatz, kein Ausfall-Anteil 2. Der Live-Faktor ist buchungszeit-unabhängig (5/7/9 h): VZÄ skaliert mit Bucket/7, Bucket im Nenner kürzt sich, deshalb immer 2,93 / 1,11 / 0,96 je Altersgruppe. Nur Stellenplan/Förderung skaliert VZÄ linear (× Bucket/7).
Sechs U3-Kinder (je 2,93) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
§ 21 Abs. 3 nennt VZÄ je Platz bei 7 h als Bezug (Ü2: 0,1 VZÄ inkl. Verfügung/Ausfall). Für andere Buchungszeiten verlangt RLP lineare Skalierung, das betrifft den Stellenplan, nicht den Live-Moment. Bienenstock rechnet das Landespaket anschließend auf ein einheitliches Kind-Gewicht herunter: den Live-Faktor, wie viel ein anwesendes Kind in der Quote „wiegt“, normiert auf eine Fachkraft mit Wert 10. Verfügung bleibt im Gesetzeswert.
Ü2 bei 7 h: 0,1 VZÄ × 39 h = 3,9 h/Woche/Platz. Kehrwert 1:10 Plätze/VZÄ (10 Plätze = 1 VZÄ im Plan).
Bei 9 h Buchung: 0,1 × 9/7 = 0,129 VZÄ, mehr Paket, weil längere Betreuung.
Für die Ampel zählt nur: wer ist gerade da? Verfügung bleibt im Gesetzespaket. Ausfall nicht extra abziehen.
Ü2: 3,9 ÷ (7 × 5) × 10 = 1,11 → Live 1:9,0 (Gleichzeitigkeit).
Der Zähler skaliert VZÄ mit Bucket/7 (lineares Landesrecht). Der Nenner teilt durch Bucket · 5 (Kind-Stunden pro Woche). Bucket kürzt sich heraus, deshalb ist der Live-Faktor für Ü2 immer 1,11, egal ob 5-, 7- oder 9-h-Buchung.
Kurz: Stellenplan = VZÄ steigt mit Buchungszeit. Live-Faktor = festes Gewicht pro anwesendem Kind, vergleichbar wie „Personalanteil je Kind“, heruntergerechnet auf die Bienenstock-Norm (Fachkraft = 10).
Verfügung bleibt im VZÄ, wie das Gesetz den Wert schreibt. Ausfall wird nicht extra aus dem Live-Moment genommen.
Gesetzlicher Bezug ist 7 h. Für Förderung und Stellenplan multiplizieren Sie mit Bucket/7:
| Altersgruppe | VZÄ (7 h) | 5 h → VZÄ | 7 h → VZÄ | 9 h → VZÄ |
|---|---|---|---|---|
| U2 (Krippe) | 0,263 | 0,188 | 0,263 | 0,338 |
| Ü2 (Kindergarten) | 0,1 | 0,071 | 0,100 | 0,129 |
| Schulkind (Hort) | 0,086 | 0,061 | 0,086 | 0,111 |
Nach der Umrechnung oben. Bucket kürzt sich, gilt für jedes anwesende Kind derselbe Wert, unabhängig von 5/7/9 h Buchung:
| Altersgruppe | Live-Faktor | Live Personal-Kind-Verhältnis | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| U2 (Krippe) | 2,93 | 1:3,4 | Gewicht in der Live-Quote · 5/7/9 h gleich |
| Ü2 (Kindergarten) | 1,11 | 1:9,0 | Gewicht in der Live-Quote · 5/7/9 h gleich |
| Schulkind (Hort) | 0,96 | 1:10,4 | Gewicht in der Live-Quote · 5/7/9 h gleich |
Ein Ü2-Platz bei 7 Stunden: so sieht das Landespaket aus, und wie Bienenstock daraus den Live-Wert macht.
Ü2-Platz · 7 h
0,1
Live-Faktor 1,11
Dazu gilt weiterhin das Zwei-Fachkraft-Prinzip 1.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
Azubi zählt nicht als P(t) in Live (Faktor 0). Anleitung der Fachkraft: −0,26 in der Personalanrechnung, nicht in der Live-Spalte. Stellenplan: +0,026 VZÄ/Wo extra (§ 21 Abs. 7).
FSJ zählt nicht als P(t) in Live (Faktor 0). Keine Anrechnung auf den Mindestpersonalkörper.
Sockel 0,128 VZÄ/Kita (5h/Wo) + variabel 0,005 VZÄ je 40h wöchentl. Betreuung (§ 22 KiTaG); bis 20% durch Verwaltungspersonal
Keine pädagogische Arbeit am Kind, zählt nicht als P(t).
Zählt nicht als P(t) in Live. Anrechnung der anleitenden Fachkraft: −0,26 in der Personalanrechnung.
(Fachkräftevereinbarung RLP Nr. 4: mind. 70% päd. Fachkräfte, max. 30% Assistenz-/profilergänzende Kräfte)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Rheinland-Pfalz bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Personalquote = Beschäftigungsumfang je Platz (§ 21 Abs. 2 S. 3), kein gesetzlicher Verfügungs-Prozentsatz
Verfügung und Vorbereitung sind nicht im Tabellenfaktor enthalten. Träger müssen sie separat im Stellenplan einplanen.
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt, nicht immer als eigene Kennzahl.
Leitungsdeputat separat (§ 22)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Vertretung nicht in der Quote (§ 21 Abs. 6; Zuweisung extra, § 25 Abs. 2 S. 3)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Kein ja/nein im Landesrecht (kein %-Satz). App rechnet ±0, bis der Träger den Preset setzt.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Zählt nicht als P(t) in Live (Faktor 0). Der Anrechnungswert −0,26 steht in der Personalanrechnung.
§ 21 Abs. 3 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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kontinuierlich (Zwei-Fachkraft-Prinzip jederzeit) + jährliche Plausibilitätsprüfung durch LSJV (Personal-Verwendungsnachweis)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, chronologisch sortiert.
Zwei-Fachkraft-Prinzip eingeführt: mind. 2 päd. Fachkräfte gleichzeitig in der Einrichtung anwesend (nicht pro Gruppe) 1.
LSJV-Erläuterungen zur Personalbemessung aktualisiert.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,93 · 1:3,4, 2 J. (Kindergarten) · 1,11 · 1:9,0, Schulkind (Hort) · 0,96 · 1:10,4. Rechtsgrundlage: 1 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert).
Der Betreuungsschlüssel in Rheinland-Pfalz hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,93 · 1:3,4, 2 J. (Kindergarten) · 1,11 · 1:9,0, Schulkind (Hort) · 0,96 · 1:10,4. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (VZÄ je Platz bei 7h); Rechtsgrundlage: 1 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert).
Die Personalbemessung in Rheinland-Pfalz ist geregelt in: 1 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „VZÄ je Platz bei 7h".
Nein. In Rheinland-Pfalz sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
kontinuierlich (Zwei-Fachkraft-Prinzip jederzeit) + jährliche Plausibilitätsprüfung durch LSJV (Personal-Verwendungsnachweis) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Personalquote = Beschäftigungsumfang je Platz 1 • Vertretung nicht in der Quote: Unterschreitung umgehend ausgleichen 2; Land zahlt Vertretung ab Tag 1 3 • Praxisanleitung: 1h/Wo pro Azubi = 0,026 VZÄ extra 4 • Wirtschaftskräfte unbegrenzt nach Bedarf 5 • Ausnahme vom Zwei-Fachkraft-Prinzip (FAQ Fachkräftevereinbarung): „In begründeten Ausnahmefällen … muss dabei sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft eine andere geeignete Person gleichzeitig anwesend ist, die die Voraussetzungen der Fachkräftevereinbarung erfüllt.“
Seit Juli 2022 müssen in jeder Kita in Rheinland-Pfalz zu jeder Zeit, auch in Randzeiten, mindestens zwei pädagogische Fachkräfte gleichzeitig anwesend sein. Mindestens 2 VZÄ je Einrichtung als Bodensatz. Ausnahme: eine „andere geeignete Person" nach Fachkräftevereinbarung Nr. 4 kann die zweite Fachkraft ersetzen.
0,1 VZÄ × 39 h = 3,9 Personal-h/Woche je Platz, das volle Landespaket inkl. Verfügung und Ausfall. Kehrwert: 10 Plätze = 1 VZÄ (Stellenplan/Förderung). Live lässt Verfügung im Paket: 3,9 ÷ 35 Kind-h → Live-Faktor 1,11 → 2 J. (Kindergarten) · 1,11 · 1:9,0 gleichzeitig. Ausfall wird nicht extra abgezogen.
Wie regeln Nachbarbundesländer von Rheinland-Pfalz die Personalbemessung? Direkt vergleichen:
Personalschlüssel und Betreuungsschlüssel rechnen mit anwesenden Kindern, nicht mit gebuchten Plätzen. Bienenstock holt die Anwesenheit am Kiosk-Tablet und setzt den Live-Schlüssel nach Landesrecht in Rheinland-Pfalz darauf.
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