Höchstgruppenstärke (§ 1 Abs. 3 KiTaVO): Krippe 10 (U3) / 12 (2-J.) · altersgem. ab 1 J. 15 (max. 5 U3) · Ganztags 20 · verläng. Öffnung 22-25 · Halbtags/Regelgruppe 25-28
Gesetzliche Vorgaben, Personal-Kind-Verhältnis und Mindestpersonalschlüssel für Kitas in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg regelt die Personalbemessung in Kindertageseinrichtungen über § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG BW) in Verbindung mit § 1 Kindertagesstätten-Verordnung (KiTaVO). Anders als die meisten Bundesländer arbeitet das Land mit einem Gruppen-FTE-Modell: für jede Gruppenart (Regelgruppe Ü3, Krippengruppe U3, altersgemischte Gruppe) ist eine Mindestpersonalausstattung in Vollzeitäquivalenten je Gruppe vorgegeben. 0 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 1 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 2 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,94 · 1:10,6, Schulkind (Hort) · - · -
Für Träger in Baden-Württemberg bedeutet das: die Berechnung des Personalbedarfs erfolgt nicht direkt pro Kind, sondern über Höchstgruppenstärken (Krippe 10, Ganztags 20, verläng. Öffnung 22-25, Halbtags/Regelgruppe 25-28 — § 1 Abs. 3 KiTaVO) und die zugeordneten VZÄ-Vorgaben. Verfügungs- und Ausfallzeiten sind in den Werten der KiTaVO bereits eingerechnet, Leitungszeit kommt zusätzlich (§ 1 Abs. 4 KiTaVO).
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Mindestpersonalschlüssel als Vollzeit-Fachkräfte pro Gruppe (inkl. Verfügungs- und Ausfallzeit, § 1 Abs. 1 KiTaVO). BW-Werte: Halbtags (4h) 1,3 (Ü3) / 1,4 (mit U3); Regelgruppe (6h) 1,8 / 2,0; verläng. Öffnung (6h) 1,9 / 2,0; Ganztags (7h) 2,3; Krippe U3 (7h) 2,06. Gruppenstärken § 1 Abs. 3: Krippe 10, Ganztags 20, VÖ 22-25, Halbtags/Regelgruppe 25-28. Leitungszeit kommt zusätzlich (§ 1 Abs. 4). Pro-Platz-Werte nur durch Division durch die Gruppenstärke ableitbar. Vollzeit typ. 39h/Woche (TVöD-SuE).
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Baden-Württemberg: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Richtwerte je Alter; der Live-Check läuft bei Ihnen vor allem über die Gruppe.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,30 | 1:4,3 | 0,206 | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,30 | 1:4,3 | 0,206 | — |
| 2 J. (Krippe) | 2,30 | 1:4,3 | 0,206 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,94 | 1:10,6 | 0,072 | — |
| Schulkind (Hort) | - | - | n/a | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Höchstgruppenstärke (§ 1 Abs. 3 KiTaVO): Krippe 10 (U3) / 12 (2-J.) · altersgem. ab 1 J. 15 (max. 5 U3) · Ganztags 20 · verläng. Öffnung 22-25 · Halbtags/Regelgruppe 25-28
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Baden-Württemberg.Gruppen-FTE
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Gruppen-FTE-Modelle bemessen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock trackt Mindest-FTE und Anwesenheit je Gruppe — und warnt, wenn die zweite Krippenkraft oder die Mindestbesetzung fehlt. Wo eine Pro-Kind-Live-Quote ableitbar ist, gilt dieselbe Normierung: Fachkraft = 10, Kind = child.factor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Gruppen-FTE (§ 1 KiTaVO)
Regelgruppe Ü3: 1,8 FTE bei 6 h · Krippe U3: 2,06 FTE bei 7 h
Baden-Württemberg arbeitet mit Mindestpersonal je Gruppe, nicht pro Kind. Eine direkte Pro-Platz-Skalierung ist gesetzlich nicht vorgesehen — Live-Berechnung wird derzeit nicht unterstützt.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,30 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,30 = 13,80
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 13,8020 =0,69 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 13,80 = +6,20 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Regel-Kindergartengruppe Ü3 mit 25 Kindern (6 h Betreuung) verlangt nach § 1 KiTaVO mindestens 1,8 VZÄ pädagogisches Personal – Leitungszeit (6 h/Woche bei einer Gruppe) kommt obendrauf. Eine Krippengruppe mit 10 U3-Kindern (7 h) verlangt 2,06 VZÄ.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
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extra: 6h/Wo bei 1 Gruppe, +2h/Wo je weitere
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(§ 7 Abs. 5 KiTaG: Zusatzkraft als 2. Kraft bei ≤15 Kindern · § 1 Abs. 2 KiTaVO: bei eingruppigen Kitas als 2. Kraft)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Baden-Württemberg bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
lt. § 1 Abs. 1 KiTaVO eingerechnet
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
lt. § 1 Abs. 1 KiTaVO eingerechnet
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitungszeit separat (§ 1 Abs. 4)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Gruppen-FTE-Modell
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Praxisanleitung in der erweiterten Mindestpersonalausstattung enthalten (KVJS-Empfehlung)
§ 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a (Flexibilisierung) bis 31.08.2025
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 2 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, Schulkind (Hort) · - · -. Rechtsgrundlage: § 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a (Flexibilisierung) bis 31.08.2025.
Der Betreuungsschlüssel in Baden-Württemberg hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 2 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, Schulkind (Hort) · - · -. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Gruppen-FTE); Rechtsgrundlage: § 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a (Flexibilisierung) bis 31.08.2025.
Die Personalbemessung in Baden-Württemberg ist geregelt in: § 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a (Flexibilisierung) bis 31.08.2025. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Gruppen-FTE".
Ja. In Baden-Württemberg sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Zusatzkräfte (§ 7 Abs. 5 KiTaG) als 2. Kraft bei ≤15 Kindern
Die Zusatzkraft nach § 7 Abs. 5 KiTaG ist die zweite pädagogische Kraft, die in eingruppigen Einrichtungen oder Gruppen mit bis zu 15 Kindern eingesetzt werden darf. Sie ersetzt nicht die Erstfachkraft, sondern ergänzt sie.
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