Mind. 1 Fachkraft während gesamter Öffnungszeit (§ 25c Abs. 4 HKJGB)
Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert mit 22 % Ausfallausgleich nach § 25c HKJGB

Hessen regelt die Personalbemessung von Kindertagesstätten in § 25c Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Statt eines starren Personalschlüssels nutzt das Land ein faktorbasiertes Modell: Personalbedarf in Personalstunden pro Woche pro Kind = Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert. 0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 1 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,85 · 1:11,8, Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7
Die Fachkraftfaktoren sind altersgestaffelt: 0,2 für U3-Kinder, 0,07 für Ü3-Kinder und 0,06 für Schulkinder. Multipliziert mit dem Betreuungsmittelwert (22,5 / 30 / 42,5 / 50 h je nach Buchung) und einem Ausfall-Faktor von 1,22 (22 % Aufschlag für Krankheit, Urlaub und Fortbildung seit 2020 - zuvor 15 %) ergibt sich der wöchentliche Personalbedarf.
Leitungszeit kommt zusätzlich (bis zu 20 % on top, nicht im Faktor 1,22 enthalten). Anwesenheitspflicht: während der gesamten Öffnungszeit muss mindestens eine Fachkraft anwesend sein (§ 25c Abs. 4 HKJGB). Fachkräfte nach § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sind bis 50 % anrechenbar.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Hessen (§ 25c HKJGB): Personalbedarf in Personalstunden/Woche je Kind = Fachkraftfaktor (0,2 U3 / 0,07 Ü3 / 0,06 Schulkind) × Betreuungsmittelwert (22,5/30/42,5/50h je nach Buchung). Plus 22% Ausfall (seit 2020, vorher 15%) und bis zu 20% Leitung zusätzlich. Live-Faktor ist booking-unabhängig, da Mittelwert sich rauskürzt.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Hessen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Wert gilt unabhängig von Halbtags- oder Ganztagsbuchung — Bienenstock rechnet ihn auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter, damit er als einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft) nutzbar ist.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,44 | 1:4,1 | 0,2 | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,44 | 1:4,1 | 0,2 | — |
| 2 J. (Krippe) | 2,44 | 1:4,1 | 0,2 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,85 | 1:11,8 | 0,07 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,73 | 1:13,7 | 0,06 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Mind. 1 Fachkraft während gesamter Öffnungszeit (§ 25c Abs. 4 HKJGB)
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Hessen.Fachkraftfaktor × Stunden
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert + 22 % Ausfall (§ 25c HKJGB)
Fachkraftfaktor U3: 0,2 · Ü3: 0,07 · Schulkind: 0,06
Booking-Mittelwert kürzt sich raus → Live-Faktor ist buchungs-unabhängig. 22 % Ausfall seit 2020 (vorher 15 %). Leitungszeit (bis 20 %) wird separat aufgeschlagen.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,44 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,44 = 14,64
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 14,6420 =0,73 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 14,64 = +5,36 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe mit 12 U3-Kindern und 42,5 h Buchung: 12 × 0,2 (Fachkraftfaktor U3) × 42,5 = 102 Personalstunden / Woche × 1,22 (Ausfall) ≈ 124 h / Woche, also rund 3,2 VZÄ. Leitung kommt mit bis zu 20 % obendrauf.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
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extra: bis zu 20% on top (separate Rechtsverordnung, nicht in § 25c)
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(§ 25b Abs. 2 Nr. 3 HKJGB: weitere Fachkräfte bis 50% anrechenbar)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Hessen bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Fachkraftfaktor = Netto-Bedarf am Kind (mittelbare päd. Arbeit/Verfügung separat, § 25c Abs. 3)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
+22 % (× 1,22, seit 2020 - vorher 15 %) IM Live-Faktor
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung separat (+ bis 20 %)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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§ 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HKJGB: Fachkräfte bis 50 % anrechenbar · Praxisanleitung über Förderprogramm „Fachkräfteoffensive“
§§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Hessen – chronologisch sortiert.
Ausfallzeitfaktor erhöht von 15 % auf 22 %.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Hessen.
In Hessen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7. Rechtsgrundlage: §§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%).
Der Betreuungsschlüssel in Hessen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Fachkraftfaktor × Stunden); Rechtsgrundlage: §§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%).
Die Personalbemessung in Hessen ist geregelt in: §§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Fachkraftfaktor × Stunden".
Ja. In Hessen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert = Personalbedarf in h/Wo/Kind • +22% Ausfallzeit on top (Krankheit/Urlaub/Fortbildung)
Personalbedarf in Personalstunden pro Woche pro Kind = Fachkraftfaktor (0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1 für U3 / 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,85 · 1:11,8 für Ü3 / Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7 für Schulkinder) × Betreuungsmittelwert (22,5 / 30 / 42,5 / 50 h je nach Buchung) × 1,22 (22 % Ausfall) + bis zu 20 % Leitung obendrauf.
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