Detail-Tabelle in AVO-SBEBG
Personalfaktor und Gruppenrelation nach § 4 SBEBG und AVO-SBEBG

Das Saarland hat zum Januar 2022 das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) eingeführt. Die Personalbemessung erfolgt nach § 4 SBEBG mit einem Personalfaktor von 2,67 für altersgemischte Krippengruppen mit maximal 6 U3-Kindern. Die detaillierte Faktor-Tabelle ist in der AVO-SBEBG geregelt. 0 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, 1 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, 2 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,04 · 1:9,6, Schulkind (Hort) · - · -
Operativ ergeben sich nach Quellen der GEW Saarland Relationen von rund 1:3,6 in der Krippe und 1:9,6 im Kindergarten. Diese Werte sind noch nicht vollständig verbatim aus dem Gesetzeswortlaut verifiziert - Träger im Saarland sollten beim Landesjugendamt Rückversicherung holen.
Aufgrund der noch unvollständigen Verifikation des Detail-Wortlauts (§ 4 SBEBG / AVO-SBEBG) gehört das Saarland zu den Bundesländern mit der größten Unsicherheit in der Pro-Kind-Live-Berechnung. Für Hort-Werte gibt es derzeit keine konkrete landesweite Ratio.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Roher Personal-zu-Kinder-Schlüssel ohne explizite Aufrechnung von Verfügungs- oder Ausfallzeiten.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Saarland: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Je Altersgruppe ein Kind-Wert.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,78 | 1:3,6 | n/a | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,78 | 1:3,6 | n/a | — |
| 2 J. (Krippe) | 2,78 | 1:3,6 | n/a | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 1,04 | 1:9,6 | n/a | — |
| Schulkind (Hort) | - | - | n/a | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Detail-Tabelle in AVO-SBEBG
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Saarland.Personalschlüssel
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Budget- und Pauschalen-Modelle haben keinen direkten Pro-Kind-Schlüssel im Gesetz. Bienenstock prüft trotzdem Mindestanwesenheit und — wo ableitbar — die Live-Quote: jede Fachkraft zählt mit staff_scaling 10, jedes anwesende Kind mit seinem child.factor. Die Ampel zeigt sofort, wenn die Waage kippt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Operative Personalrelation (§ 4 SBEBG · GEW Saarland)
Krippe: 1:3,6 (operativ) · Kindergarten: 1:9,6 (operativ)
AVO-SBEBG-Detail-Wortlaut zur Verifikation ausstehend. § 4 SBEBG nennt nur Rahmen + Personalfaktor 2,67 für altersgemischte Krippengruppen mit max. 6 U3-Kindern.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,78 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,78 = 16,68
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 16,6820 =0,83 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 16,68 = +3,32 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine altersgemischte Krippengruppe mit max. 6 U3-Kindern wird im Saarland mit dem Personalfaktor 2,67 berechnet (§ 4 Abs. 2 SBEBG). Detaillierte Tabellen finden sich in der AVO-SBEBG.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
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(noch nicht verifiziert)
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keine feste Quote (SBEBG)
keine feste Quote (SBEBG) (§ 4 SBEBG / AVO-SBEBG: Fachkraft-/Ergänzungskraft-Verhältnis nicht als X:Y normiert; früher SKBBG: Kinderpfleger max. ⅓ der übrigen Fachkräfte – aktuell LJA-Rückversicherung empfohlen)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Saarland bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
nicht eindeutig spezifiziert
Der Gesetzestext nennt Verfügung nur indirekt oder gemischt mit anderen Posten — Details im Landestext prüfen.
nicht eindeutig spezifiziert
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt — nicht immer als eigene Kennzahl.
Gruppenfaktor 2,67 VZÄ/Gruppe (altersgemischte Krippe, max. 6 U3, § 4 Abs. 2 SBEBG)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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AVO-SBEBG-Detail ausstehend - Praxisanleitung über reguläre Fachkraft
§ 4 SBEBG (Detail-Wortlaut zu verifizieren) · GEW-Quelle für operative Ratios
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Saarland – chronologisch sortiert.
SBEBG ersetzt das alte SaarKitaG; neuer Personalfaktor 2,67.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Saarland.
In Saarland gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, 2 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, Schulkind (Hort) · - · -. Rechtsgrundlage: § 4 SBEBG (Detail-Wortlaut zu verifizieren) · GEW-Quelle für operative Ratios.
Der Betreuungsschlüssel in Saarland hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, 2 J. (Krippe) · 2,78 · 1:3,6, Schulkind (Hort) · - · -. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel); Rechtsgrundlage: § 4 SBEBG (Detail-Wortlaut zu verifizieren) · GEW-Quelle für operative Ratios.
Die Personalbemessung in Saarland ist geregelt in: § 4 SBEBG (Detail-Wortlaut zu verifizieren) · GEW-Quelle für operative Ratios. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel".
Nein. In Saarland sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• § 4 SBEBG: Personalfaktor 2,67 (altersgemischte Krippe, max. 6 U3) • AVO-SBEBG: Detail-Tabelle Gruppen/Personal (Wortlaut beim LJA) • § 3 SBEBG: multiprofessionelle Teams, erweiterte Fachkraft-Anerkennung
Das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) ist zum Januar 2022 in Kraft getreten und ersetzt das alte SaarKitaG. § 4 SBEBG regelt den Personalfaktor; Details in der AVO-SBEBG.
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