Verfügungs- & Vorbereitungszeit
Personalquote = Beschäftigungsumfang / Stellenanteil je Platz (§ 21 Abs. 2 S. 3), kein gesetzlicher Verfügungs-Prozentsatz. Bedarf rechnet die Matrixwerte unverändert (kein Abzug). LSJV-Ist (Rundschreiben 6/2017) zieht nur Ausfall ab, nie Verfügungszeit
Planen Sie Verfügungs- und Vorbereitungsstunden explizit in jedem Stellenplan, sie fehlen im gesetzlichen Mindestfaktor. Ohne Reserve riskieren Sie Unterdeckung bei Fortbildung und Elternarbeit.




















