Die Schweiz hat 26 Kantone und keinen durchgehenden Bundes-Personalschlüssel. Die PAVO sagt nur, dass die Zahl der Mitarbeitenden genügen muss. Kanton — oft als Weisung, nicht als Gesetz — und häufig die Gemeinde setzen Gruppengrösse, 1:N und Platzfaktor. Kindergarten ist hier Schule (Lehrplan 21); diese Karte betrifft Kitas und schulergänzende Betreuung.
Hinweis. Orientierung, keine Rechtsberatung. Eidgenössische Untergrenze: PAVO Art. 13 und 15. Art. 13 PAVO: Bewilligungspflicht für Kitas/Horte (Kinder unter 12, regelmässig tagsüber). Art. 15: Bewilligung nur, wenn die Zahl der Mitarbeitenden für die betreuten Minderjährigen genügt — kein eidgenössischer 1:N-Schlüssel. Kibesuisse-Richtwerte gelten nicht als Gesetz und stehen deshalb nicht in der Tabelle. „—“ = im kantonalen Erlass nicht beziffert.
Kanton
26 Kantone
Zürich
ZH
Ebene:
Kanton + Gemeinde-Overlay
U18 Monate:
1 ausgebildet; 2. Person ab >6 Plätzen · ×1,5 (bis 19. Lebensmonat)
Schlüssel, Plätze, Qualifikation26pro Kanton · pro Altersband
Quelle: PAVO + kantonales Recht
Familienergänzende Kinderbetreuung in 26 Kantonen: Gruppengrösse, Betreuungsschlüssel und Platzfaktor je Altersband, plus Ebene (PAVO / Kanton / Gemeinde), Qualifikationsquote, Randzeiten, Inklusion und Quellen.
Kanton
U18 Monate
18 Mon.–3 J.
Vorschule (3 J.–KG)
Schulergänzend
Ebene
Bemessungsart
Qualifikationsquote
Mindestpersonen
Gemeinde-Overlay
Randzeiten
Inklusion
Leitung
Förderung
Reformen
Aufsicht
Quelle
max / Plätze
Schlüssel
Platzfaktor
max / Plätze
Schlüssel
Platzfaktor
max / Plätze
Schlüssel
Platzfaktor
max / Plätze
Schlüssel
Platzfaktor
ZürichZH · Zürich
12 Plätze
1 ausgebildet; 2. Person ab >6 Plätzen
1,5 (bis 19. Lebensmonat)
12 Plätze
1 ausgebildet; 2. Person ab >6 Plätzen
1
12 Plätze
1 ausgebildet; 2. Person ab >6 Plätzen
1
22 Plätze (Regel; VSG § 30e)
1 ausgebildet; 2. Person ab >11 Plätzen
KG-Kinder: Merkblatt empfiehlt 1,5
Kanton + Gemeinde-Overlay
Gruppengrösse + 2. Person ab 6 Plätzen (§ 18d KJHG); U18m als 1,5 Plätze
Je Gruppe mind. 1 ausgebildete Betreuungsperson (§ 18d Abs. 2 KJHG). Praktikant:innen als 2. Person grundsätzlich anrechenbar
Kita: 1; 2 ab >6 Plätzen. Hort/Tagesstruktur: 2 ab >11 Plätzen
Bewilligung und Aufsicht durch Standortgemeinde (§ 18b KJHG). Stadt Zürich VO KB steuert vor allem Subvention, nicht einen strengeren Bewilligungsschlüssel
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Abweichende Konzepte möglich, wenn Abs. 2-Schlüssel bleibt und besondere Massnahmen greifen (§ 18d Abs. 3)
V TaK § 8: ausreichendes Pensum. § 10: Qualifikation wie § 9 plus Personalführung (≥140 h) oder ≥1 Jahr Führungserfahrung
Kantonales KJHG; Stadt Zürich VO KB (Stand 01.01.2026)
§ 18d KJHG seit 01.08.2020; V TaK Stand 01.01.2025
Standortgemeinde (Kita-Bewilligung); Kanton (KJHG-Rahmen)
KiBeV § 2: DISG-Weisung setzt Qualifikation und Betreuungsschlüssel; Zahlen stehen in der Weisung, nicht im Gesetz
Vorpraktikant:innen dürfen nicht auf den Schlüssel angerechnet werden (KiBeV § 2 Abs. 2)
in DISG-Weisung (April 2026)
Gemeinden dürfen höhere Qualitätsstandards setzen (KiBeG § 6). Stadt Luzern QRL (Wegleitung 01.2025, kommunal): u18m 1,5 / 18–36m 1,0 / 36m–KG 0,8 / ab KG 0,5; 1 ausgebildete Person bis 5 Plätze, danach +1 je 5
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Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026
KiBeG/KiBeV in Kraft 01.01.2026; Weisung Qualitätsstandards April 2026; 2 Jahre Übergangsfrist
Kanton DISG seit 01.01.2026; Gemeinden mit höheren Standards selbst
1 ausgebildet / 10 Kinder; 1 Person / max. 5 Kinder
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Kantonale Weisung / Richtlinie
Betreuungsschlüssel in den Richtlinien Bewilligung/Aufsicht (nicht im TBG-Artikel); Stadtkanton ohne Gemeinde-Overlay
Bewilligung: 1 ausgebildet / 10 Kinder. Kitas mit Betreuungsbeiträgen: mind. 2/3 des benötigten Personals päd. ausgebildet; Praktika seit 01.08.2024 nicht mehr auf den Schlüssel
aus dem 1:5- und 1:10-Schlüssel abgeleitet
kein Gemeinde-Overlay (Stadtkanton)
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Betreuungsbeiträge (TBV); TBG Stand 01.01.2025
Richtlinien Bewilligung 07.02.2024; Beiträge-Kitas ab 01.08.2024 ohne Praktikumsanrechnung
1 anerkannte Fachperson / bis 8 Kinder (18 Mon.–6 J.)
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1 anerkannte Fachperson / bis 8 Kinder (18 Mon.–6 J.)
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Kita 6–12 J.: 1 Fachperson / 12; SET 4–12 J.: 1 / 10
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Kantonale Weisung / Richtlinie
Richtlinien Mindeststandards Kitas (Amt für Soziales): Schlüssel der anerkannt ausgebildeten Fachperson, altersgestaffelt
Wenigstens 60 % der erforderlichen Betreuungsleistung durch anerkannt ausgebildetes Personal (Ziff. 3.4.2.c). Lernende/Assistenz: 70 % der Kinderzahl einer Fachperson
1 anerkannte Fachperson ab Kind 1, während der gesamten Öffnungszeit
Stadt St. Gallen: Tarifreglement. Schulisch betriebene SET fallen unter PAVO-Ausnahme Art. 13 Abs. 2 lit. a
bis zu 20 % der Öffnungszeit als Randstunden anrechenbar (Ziff. 3.4.2.c)
Pädagogisches Konzept muss Umgang mit Vielfalt enthalten (Ziff. 3.3.3). Kein eigener Platzfaktor
Anerkannte Ausbildung plus angemessene Führungsweiterbildung plus wenigstens 2 Jahre fachspezifische Berufserfahrung (Ziff. 3.4.1)
Staffel trennt pädagogische Fachperson und Betreuungsperson ohne Fachqualifikation
1 Fachperson ab 1 Kind
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bis 8:00 / ab 17:00 gelockerte Staffel (Übergangstabelle)
konkrete Betreuungssituation kann Schlüssel erhöhen (Räume, Bedarf, Altersmix)
Leitungspensum Teil der 2025-Richtlinie; Bestands-Kitas Übergangsfrist bis 31.07.2027
KiBeG; Gesetzesrevision in Vernehmlassung
RL-DJS Kita 2025 per 01.01.2026 in Kraft, danach aufgehoben + Vernehmlassung (Frist 30.06.2026). Übergangsschlüssel für Kitas vor 01.01.2026 bis 31.07.2027
Dienststelle für Jugend und Soziales (Pflegekinder- und Heimaufsicht)
Platzfaktor = wie viele Plätze ein Kind gegen die Höchstzahl zählt (ZH/ZG oft 1,5 unter 18 Monaten; TG 2; BE 1,5 unter 12 Monaten, Schulkinder 0,75/0,5). Ebene „PAVO-Boden“: Kanton hat in dieser Karte keinen Zahlenschlüssel — Bewilligung nach Art. 15 PAVO. Stand: August 2026.