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Personalschlüssel und Reform 2025 nach § 16 Thüringer Kindergartengesetz

Thüringen regelt den Personalschlüssel in § 16 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG). Als eines der wenigen Bundesländer differenziert das Gesetz Säuglinge eigens: 1:4 für unter 1 Jahr, 1:6 für 1-3-jährige (Reform 2025; vorher 1:8 für 2-3 J.), 1:12 für alle Ü3 (vorher gestaffelt 1:14 / 1:16). Für Hortkinder gilt 0,032 VZÄ je Platz auf 4-h-Basis. 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 1 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6,9, 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6,9, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,72 · 1:13,9, Schulkind (Hort) · 0,62 · 1:16,0
Bezugsbasis im ThürKigaG ist eine 9-Stunden-Operation für Krippe und Kindergarten bzw. 4 h für Hort. Daraus ergeben sich Live-Faktoren von rund 1:4,6 (unter 1 J.), 1:6,9 (1-3 J.), 1:13,9 (Ü3) und 1:16,0 (Hort). ThürKigaG nutzt 40-h-Vollzeit als Bezug; die Live-Ableitung in unseren Werten verwendet die tarifliche TVöD-SuE-Wochenarbeitszeit von 39 h.
Bei Fachkräftemangel ist eine Übergangsregelung zulässig (§ 35 ThürKigaG, befristet bis 31.12.2026 — ab 01.01.2027 für alle verbindlich). Das Landesjugendamt kann im Einzelfall andere Qualifikationen zulassen. Assistenz-/Hilfskräfte sind bis max. 10 % des Fachkraft-Mindestschlüssels anrechenbar (Anrechnung von Auszubildenden/Praktikanten nicht aus § 16 verifiziert). Leitungszeit kommt zusätzlich: 0,01 VZÄ je Kind, mindestens 0,2 und höchstens 1,5 VZÄ je Einrichtung (§ 16 Abs. 4).
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Thüringen (§ 16 ThürKigaG, Reform 2025): Krippe/Kindergarten bei 9h-Basis (1:6 für U3, 1:12 für Ü3); Hort bei 4h-Basis (0,032 Personalanteil je Platz). ThürKigaG nutzt 40h-Vollzeit (TVöD-Ost bis 31.12.2021); unsere Faktor-Ableitung verwendet TVöD-SuE 39h.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Thüringen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Fein nach Alter — auch Säuglinge eigene Zeile. Bienenstock rechnet die Werte von der 9-h-/4-h-Basis auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,17 | 1:4,6 | 0,250 | — |
| 1 J. (Krippe) | 1,44 | 1:6,9 | 0,167 | — |
| 2 J. (Krippe) | 1,44 | 1:6,9 | 0,167 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,72 | 1:13,9 | 0,083 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,62 | 1:16,0 | 0,032 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Thüringen.Personalschlüssel bei 9h/4h
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Personalanteil bei unterschiedlichen Basis-Buckets (§ 16 ThürKigaG)
Krippe (9 h-Basis, unter 1 J.): 1/4 = 0,25 · Krippe (1-3 J.): 1/6 = 0,167 · Kindergarten (9 h, Ü3): 1/12 = 0,083 · Hort (4 h-Basis): 0,032
Krippe und Kindergarten auf 9-h-Basis · Hort auf 4-h-Basis. ThürKigaG-Bezug ist 40 h Vollzeit; Live-Ableitung nutzt 39 h TVöD-SuE. Reform 2025: Ü3 harmonisiert auf 1:12 (vorher 1:14/1:16). Thüringen ist eines der wenigen Länder mit eigener Säuglingsstufe (unter 1 Jahr).
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (1,44 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 1,44 = 8,64
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 8,6420 =0,43 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 8,64 = +11,36 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe mit 12 1-3-jährigen Kindern (9 h Buchung) erfordert bei 1:6 rund 2,0 VZÄ. Eine Ü3-Gruppe mit 24 Kindern braucht bei 1:12 rund 2,0 VZÄ. Hortgruppe: 0,032 VZÄ × Plätze.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
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extra: 0,01 VZÄ je Kind (mind. 0,2 / max. 1,5 VZÄ je Einrichtung) · § 16 Abs. 4 ThürKigaG
Assistenz-/Hilfskräfte bis max. 10 % des Fachkraft-Mindestschlüssels (§ 16 Abs. 1; Kosten Betriebskosten § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1)
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zusätzlich; Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert
(§ 16 ThürKigaG: Assistenzkräfte / Sozialassistenten bis 10% des Personalanteils anrechenbar)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Thüringen bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Reform 2025: Personalbedarf inkl. Vertretung - Ausfall implizit
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung gestaffelt nach Größe separat
Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz) — siehe Landestext.
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Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen – Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein – außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.
Praxisanleitung über Fachkraft mit reduzierter Gruppenpräsenz; Förderpauschale für PiA-Stellen
§ 16 ThürKigaG · Reform 2025 (Verbesserung Ü3 und 2-3J.)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Übergangsbestimmung § 35 ThürKigaG: stufenweise Anpassung an den verbesserten Schlüssel, befristet bis 31.12.2026 — ab 01.01.2027 für alle verbindlich (Mindeststandard auch währenddessen zu sichern) • LJA-Einzelfallzulassung möglich (Einzelfall / Fachkräftemangel) • Bei nicht gesichertem Mindestschlüssel: aufsichtsrechtliches Eingreifen → Anhörung, ggf. Belegungs-/Aufnahmestopp
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Thüringen – chronologisch sortiert.
Reform: Ü3 harmonisiert auf 1:12; 2-3 J. verbessert von 1:8 auf 1:6.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Thüringen.
In Thüringen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6,9, Schulkind (Hort) · 0,62 · 1:16,0. Rechtsgrundlage: § 16 ThürKigaG · Reform 2025 (Verbesserung Ü3 und 2-3J.).
Der Betreuungsschlüssel in Thüringen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6,9, Schulkind (Hort) · 0,62 · 1:16,0. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel bei 9h/4h); Rechtsgrundlage: § 16 ThürKigaG · Reform 2025 (Verbesserung Ü3 und 2-3J.).
Die Personalbemessung in Thüringen ist geregelt in: § 16 ThürKigaG · Reform 2025 (Verbesserung Ü3 und 2-3J.). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel bei 9h/4h".
Nein. In Thüringen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mindestpersonalschlüssel besteht ausschließlich aus päd. Fachkräften (§ 16 Abs. 1 ThürKigaG) • Assistenz-/Hilfskräfte (auch ungelernt; staatl. anerkannte Sozialassistenten) bis max. 10 % des Fachkraft-Mindestschlüssels anrechenbar — Kosten als Betriebskosten (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ThürKigaG) • Auszubildende/Praktikanten zusätzlich (Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert)
Die Reform 2025 verbessert den 2-3-jährigen-Schlüssel von 1:8 auf 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6,9 und harmonisiert alle Ü3-Schlüssel auf 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,72 · 1:13,9 (vorher 1:14 / 1:16). Für Säuglinge (unter 1 Jahr) gilt weiterhin 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, für Hortkinder Schulkind (Hort) · 0,62 · 1:16,0 auf 4-h-Basis.
Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, das in § 16 ThürKigaG zwischen unter 1 Jahr (0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6) und 1-3 Jahren (1 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6,9) differenziert. Die meisten anderen Länder behandeln alle Kinder unter 3 Jahren als eine Krippe-Stufe und verwenden den U3-Schlüssel auch für Säuglinge.
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