Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen – Steuerung allein über den Anstellungsschlüssel (Art. 21 BayKiBiG)
Anstellungsschlüssel 1:11, gewichtete Buchungszeit und Fachkraftquote nach BayKiBiG und AVBayKiBiG

Bayern regelt die Personalbemessung in Kindertageseinrichtungen über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie die Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Zentrales Instrument ist der Anstellungsschlüssel von 1:11,0: pro 11 gewichtete Buchungszeit-Einheiten der Kinder muss eine Arbeitsstunde pädagogisches Personal vorgehalten werden (§ 17 AVBayKiBiG). 0 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, 1 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, 2 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,91 · 1:11,0, Schulkind (Hort) · 1,09 · 1:9,2
Die Gewichtung sorgt für die Altersdifferenzierung: U3-Kinder zählen mit Faktor 2,0 (doppelt), Ü3-Kinder und Schulkinder mit 1,0, Schulkinder zum Teil mit 1,2 (Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG). Behinderte Kinder gehen mit Faktor 4,5 ein, nichtdeutschsprachige Kinder (beide Eltern) mit 1,3. Bei mehrfachem Zutreffen wird stets der höchste Faktor angewandt.
Mindestens 50 % der pädagogischen Arbeitszeit muss durch Fachkräfte abgedeckt sein (§ 17 Abs. 2 AVBayKiBiG). Der Anstellungsschlüssel ist im Jahresdurchschnitt einzuhalten - bei Unterschreitung droht der Verlust der staatlichen Förderung.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.

Bayern (Art. 21 BayKiBiG · § 17 AVBayKiBiG): 1 Arbeitsstunde Personal pro 11 gewichtete Buchungszeit-Einheiten (Anstellungsschlüssel 1:11,0). Gewichtung: U3 = 2,0 (zählt doppelt), Ü3/Schulkind = 1,0. Effektiver Personal-Schlüssel: 1:5,5 (U3) bzw. 1:11 (Ü3). Mind. 50% Fachkraftquote; im Jahresdurchschnitt einzuhalten für Förderung.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Bayern: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Krippe-Zeilen zählen schwerer als Ü3 (Gewichtung). Den gewichteten Anstellungsschlüssel rechnet Bienenstock auf einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft), losgelöst von der 1:11-Konvention.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 1,82 | 1:5,5 | 0,182 | — |
| 1 J. (Krippe) | 1,82 | 1:5,5 | 0,182 | — |
| 2 J. (Krippe) | 1,82 | 1:5,5 | 0,182 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,91 | 1:11,0 | 0,091 | — |
| Schulkind (Hort) | 1,09 | 1:9,2 | 0,109 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen – Steuerung allein über den Anstellungsschlüssel (Art. 21 BayKiBiG)
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
Mindest-Fachkraftquote 50 % (§ 17 Abs. 2 AVBayKiBiG)
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Bayern.Anstellungsschlüssel (gewichtet)
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Anstellungsschlüssel 1:11 mit Gewichtung (Art. 21 BayKiBiG)
Gewichtung U3 = 2,0 · Ü3 = 1,0 · Schulkind = 1,2
U3-Kinder zählen in der Förderung doppelt, deshalb effektives Live-Verhältnis ≈ 1:5,5 in der Krippe. Die × 10-Skalierung ist eine Bienenstock-Konvention für lesbarere Zahlen.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (1,82 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 1,82 = 10,92
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 10,9220 =0,55 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 10,92 = +9,08 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe mit 12 U3-Kindern und je 40 h Wochenbuchung erzeugt 12 × 40 × 2,0 (U3-Gewichtung) = 960 gewichtete Buchungseinheiten. Bei Anstellungsschlüssel 1:11 ergeben sich 960 / 11 ≈ 87 Personalarbeitsstunden pro Woche – etwa 2,2 VZÄ (bei 39 h Tarif). Mindestens 50 % davon Fachkräfte.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
anrechenbar als Ergänzungskraft (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG; FakO/OptiPrax ab 2. Studienjahr)
extra: kein fester Leitungsschlüssel; Leitungs- und Verwaltungsbonus als Förderung (Basiswert × Σ Buchungszeitfaktoren × 0,1, Richtlinie seit 2020)
Ergänzungskräfte (Restquote bis 50 %)
nicht im Anstellungsschlüssel (nur päd. Personal, § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG)
anrechenbar als päd. Ergänzungskraft (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 AVBayKiBiG)
qualifizierte Vertretung zählt als päd. Personal-h (§ 17 Abs. 1 AVBayKiBiG)
(§ 17 Abs. 2 AVBayKiBiG: mind. 50% päd. Fachkräfte)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Bayern bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
implizit darin
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
implizit darin
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitungszeit separat
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Anstellungsschlüssel 1:11,0 im Jahresdurchschnitt (§ 17 AVBayKiBiG)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Praxisanleitung über reguläre Fachkraft mit Mehrarbeitsanteil; PiA stufenweise anrechenbar nach AVBayKiBiG
Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG · § 17 AVBayKiBiG (Anstellungsschlüssel 1:11, verifiziert)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Förderunschädliche Toleranz (§ 17 Abs. 3 AVBayKiBiG): Überschreitung des Anstellungsschlüssels bzw. Unterschreitung der Fachkraftquote bis zu 3 Kalendermonate bleibt beim Jahresdurchschnitt unberücksichtigt • Bei höherer Gewalt mit Zustimmung des StMAS für deren Dauer unberücksichtigt • Abweichung von Qualifikationsanforderungen per allgemeiner Verwaltungsanordnung (StMAS) oder im Einzelfall durch die Betriebserlaubnisbehörde
Jährlich
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Bayern – chronologisch sortiert.
Förderrelevanter Mindest-Anstellungsschlüssel verbessert von 1:11,5 auf 1:11,0.
BayKiBiG-Reform (Kabinettsentwurf 28.04.2026): Betriebskostenförderung +25 %, Familiengeld/Krippengeld werden umgewidmet. Anstellungsschlüssel 1:11 und Fachkraftquote 50 % bleiben unverändert.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Bayern.
In Bayern gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, 2 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, Schulkind (Hort) · 1,09 · 1:9,2. Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG · § 17 AVBayKiBiG (Anstellungsschlüssel 1:11, verifiziert).
Der Betreuungsschlüssel in Bayern hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, 2 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5, Schulkind (Hort) · 1,09 · 1:9,2. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Anstellungsschlüssel (gewichtet)); Rechtsgrundlage: Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG · § 17 AVBayKiBiG (Anstellungsschlüssel 1:11, verifiziert).
Die Personalbemessung in Bayern ist geregelt in: Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG · § 17 AVBayKiBiG (Anstellungsschlüssel 1:11, verifiziert). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Anstellungsschlüssel (gewichtet)".
Ja. In Bayern sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Jährlich Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Fachkraftquote mind. 50% (§ 17 Abs. 2 AVBayKiBiG) • Rest durch Ergänzungs-/Hilfskräfte • Auszubildende/Berufspraktikanten als päd. Ergänzungskräfte anrechenbar (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG; FakO/OptiPrax ab 2. Studienjahr)
Der Anstellungsschlüssel 1:11 bedeutet: pro 11 gewichteten Buchungszeit-Einheiten der betreuten Kinder muss eine Arbeitsstunde pädagogisches Personal vorgehalten werden (Art. 21 BayKiBiG · § 17 AVBayKiBiG). U3-Kinder zählen doppelt, der effektive Personal-Kind-Schlüssel liegt daher bei rund 0 J. (Krippe) · 1,82 · 1:5,5 in der Krippe.
Ja. Der Anstellungsschlüssel 1:11 muss im Jahresdurchschnitt eingehalten werden. Bei dauerhafter Unterschreitung wird die staatliche Förderung nach BayKiBiG nicht gewährt.
Wie regeln Nachbarbundesländer von Bayern die Personalbemessung? Direkt vergleichen:
Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Bayern.
Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns – wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.