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Arbeitsstunden je Betreuungsstunde nach § 21 Abs. 2 KiFöG LSA

Sachsen-Anhalt arbeitet mit einem ausgesprochen klaren Personalbemessungs-Modell: § 21 Abs. 2 Kinderförderungsgesetz LSA legt fest, wie viele Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft pro Betreuungsstunde eines Kindes vorzuhalten sind. Die Werte sind 0,187 (U3), 0,083 (Ü3) und 0,052 (Schulkind). Maßgeblich sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden und die vergüteten Jahresarbeitsstunden der Fachkräfte — nicht Hilfskräfte. 0 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, 1 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, 2 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,83 · 1:12,0, Schulkind (Hort) · 0,52 · 1:19,2
Der Live-Faktor pro Kind ergibt sich direkt aus diesen Multiplikatoren (0,187 × 10 = 1,87 usw.) — die × 10 ist eine Software-Konvention bei Bienenstock, keine rechtliche Vorgabe. Verfügungszeit ist implizit enthalten; Ausfall (Krankheit, Urlaub) regelt der Träger über die Kalkulation separat.
Hilfskräfte (Kinderpfleger, Sozialassistent) dürfen nach § 21 Abs. 4 max. im Verhältnis 1 Hilfskraft : 2 Fachkräfte eingesetzt werden. In der Live-Quote zählen sie mit Faktor 10, solange dieses Verhältnis eingehalten ist; der Mindestpersonalschlüssel in Abs. 2 bleibt dennoch reine Fachkraft-Stunden.
Auszubildende und Praktikant:innen regelt § 21 KiFöG nicht. Praxisanleitung läuft über das landesweite SMS-Curriculum und bindet Fachkraft-Zeit — ohne gesetzlichen Std/Std-Abzug. Im Einzelfall kann das LJA andere Qualifikationen als Fachkraft zulassen (§ 21 Abs. 4 Satz 1). Leitungszeit kommt nach § 22 KiFöG LSA zusätzlich.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Multiplikator: erforderliche Personalarbeitsstunden pro vereinbarte Betreuungsstunde des Kindes. In Sachsen-Anhalt 0,187 / 0,083 / 0,052 je Altersgruppe. Bezug: Jahressummen.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Sachsen-Anhalt: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Wert aus dem Gesetz (Arbeitsstunden je Betreuungsstunde). Bienenstock rechnet ihn auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 1,87 | 1:5,3 | 0,187 | — |
| 1 J. (Krippe) | 1,87 | 1:5,3 | 0,187 | — |
| 2 J. (Krippe) | 1,87 | 1:5,3 | 0,187 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,83 | 1:12,0 | 0,083 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,52 | 1:19,2 | 0,052 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Sachsen-Anhalt.Arbeitsstunden je Betreuungsstunde
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Arbeitsstunden je Betreuungsstunde (§ 21 Abs. 2 KiFöG LSA)
U3: 0,187 · Ü3: 0,083 · Schulkind: 0,052 Arbeits-h / Betreuungs-h
Sachsen-Anhalt definiert das Verhältnis in Std/Std-Form — keine Time-Bucket-Umrechnung nötig. Hilfskräfte: staff_scaling 10 in Live bei max. 1:2 zu Fachkräften (§ 21 Abs. 4); Stellenplan Abs. 2 bleibt Fachkraft-h.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (1,87 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 1,87 = 11,22
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 11,2220 =0,56 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 11,22 = +8,78 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippe mit 12 U3-Kindern und 40 h Wochenbuchung erzeugt 12 × 40 × 0,187 = 89,76 Fachkraft-Stunden/Woche nach § 21 Abs. 2 KiFöG LSA (≈ 2,3 VZÄ bei 39 h Tarif). Zusätzlich dürfen Hilfskräfte im Verhältnis 1:2 zu Fachkräften arbeiten — in der Live-Quote zählen sie mit Faktor 10, solange die Quote eingehalten ist; für Abs. 2 zählen nur Fachkraft-Stunden.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
§ 21 KiFöG regelt Azubi nicht. In Praxis anwesend, zählt nicht gegen Mindestpersonalschlüssel (nur Fachkraft-h Abs. 2). → Praxisanleitung.
extra: § 22 KiFöG LSA in angemessenem Umfang (nicht im § 21-Faktor enthalten)
§ 21 Abs. 4: zulassbar (Kinderpfleger, Sozialassistent). Live Faktor 10, sofern Spalte „Fachkraft : Hilfskraft (max)“ eingehalten (ST: max. 1 Hilfskraft : 2 Fachkräfte). Abs. 2 Mindestschlüssel bleibt Fachkraft-h.
Nicht in § 21 KiFöG. Praxisanleitung über SMS-Curriculum; Belastung der Fachkraft, kein Fachkraft-h-Faktor.
Vertretende Fachkraft zählt als Fachkraft-h (Abs. 2), sofern qualifiziert. Ausfallreserve Träger, nicht im Std/Std-Faktor enthalten.
§ 21 Abs. 4 Satz 1: LJA kann im Einzelfall als Fachkraft zulassen — dann volle Anrechnung auf Abs. 2.
(§ 21 Abs. 4 KiFöG LSA: max. 1 Hilfskraft pro 2 päd. Fachkräfte · Live Faktor 10 für Hilfskraft, wenn Verhältnis eingehalten)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Sachsen-Anhalt bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
0,187/0,083/0,052 = vergütete (Brutto-)Arbeitsstunden je Betreuungsstunde (§ 21 Abs. 2): Verfügung UND Ausfall enthalten → Live-Faktor überzeichnet die Gruppen-Präsenz
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
0,187/0,083/0,052 = vergütete (Brutto-)Arbeitsstunden je Betreuungsstunde (§ 21 Abs. 2): Verfügung UND Ausfall enthalten → Live-Faktor überzeichnet die Gruppen-Präsenz
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung § 22 KiFöG LSA separat
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Nicht in § 21 KiFöG. SMS-Praxisanleiter-Curriculum; Fachkraft-Zeit außerhalb Abs.-2-Schlüssel. Kein landesgesetzlicher −Faktor wie RP — Trägerintern regeln.
§ 21 Abs. 2 KiFöG LSA (ab 08.2019, verifiziert verbatim)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• LJA-Einzelfallzulassung möglich
?
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt – chronologisch sortiert.
§ 21 Abs. 2 KiFöG LSA in Kraft – Arbeitsstunden je Betreuungsstunde.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Sachsen-Anhalt.
In Sachsen-Anhalt gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, 2 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, Schulkind (Hort) · 0,52 · 1:19,2. Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2 KiFöG LSA (ab 08.2019, verifiziert verbatim).
Der Betreuungsschlüssel in Sachsen-Anhalt hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, 2 J. (Krippe) · 1,87 · 1:5,3, Schulkind (Hort) · 0,52 · 1:19,2. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Arbeitsstunden je Betreuungsstunde); Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2 KiFöG LSA (ab 08.2019, verifiziert verbatim).
Die Personalbemessung in Sachsen-Anhalt ist geregelt in: § 21 Abs. 2 KiFöG LSA (ab 08.2019, verifiziert verbatim). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Arbeitsstunden je Betreuungsstunde".
Ja. In Sachsen-Anhalt sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Unregelmäßige Kontrolle. Fragen Sie Ihren Träger.
• Mindestpersonalschlüssel: 0,187 / 0,083 / 0,052 = vergütete Fachkraft-Arbeits-h je Kind-Betreuungs-h (§ 21 Abs. 2) • Päd. Hilfskräfte (Kinderpfleger, Sozialassistent) zulassbar — max. 1 Hilfskraft : 2 Fachkräfte (§ 21 Abs. 4); Live Faktor 10 im eingehaltenen Verhältnis • Einzelfallzulassung weiterer Qualifikationen als Fachkraft (§ 21 Abs. 4 Satz 1, LJA) • Verfügungszeit implizit in Std/Std-Form; Ausfall (Krankheit/Urlaub) Trägerreserve • Auszubildende/Praktikanten: nicht in § 21 geregelt — Praxisanleitung über SMS-Curriculum
Nach § 21 Abs. 4 KiFöG LSA dürfen pädagogische Hilfskräfte (z. B. Kinderpflegerinnen, Sozialassistenten) höchstens im Verhältnis 1 Hilfskraft : 2 päd. Fachkräfte eingesetzt werden. In der Live-Quote zählen sie mit Faktor 10, solange das Verhältnis eingehalten ist. Der Mindestpersonalschlüssel in Abs. 2 basiert dennoch nur auf vergüteten Fachkraft-Stunden. Im Einzelfall kann das LJA andere Qualifikationen als Fachkraft zulassen (Abs. 4 Satz 1).
Nein. § 21 KiFöG LSA regelt Auszubildende und Praktikanten nicht. Praxisanleitung läuft über das landesweite SMS-Curriculum und bindet Fachkraft-Zeit — ohne gesetzlichen Abzug im Std/Std-Faktor wie in Rheinland-Pfalz.
§ 21 Abs. 2 verlangt Fachkraft-Arbeitsstunden je Kind-Betreuungsstunde — Hilfskräfte erfüllen diese Vorgabe nicht. Für die tagesaktuelle Besetzung zählen Hilfskräfte in Bienenstock live mit staff_scaling 10, wenn max. 1 Hilfskraft : 2 Fachkräfte eingehalten wird. Überschreiten Sie das Verhältnis, fällt der Hilfskraft-Live-Faktor auf 0.
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