Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kinder
Flexibles SQKM-Personalbudget nach KiTaG SH 2025 mit Mindestanwesenheitspflicht

Mit dem KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) hat Schleswig-Holstein einen Paradigmenwechsel vollzogen: weg von starren Gruppen-Schlüsseln, hin zu einem flexiblen Personalbudget auf Basis der landeseinheitlichen SQKM-Pauschale (Standardqualitätskostenmessung). 0 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 1 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 2 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 3 J. bis Schule (Elementar) · 0,98 · 1:10,3, Schulkind (Hort) · 0,98 · 1:10,3
Drei Stufen kennzeichnen das neue Modell: (1) Personalbudget bei Vollausschöpfung = Standardqualität von 2,0 FTE pro Gruppe (das bisherige Niveau); (2) Mindestpersonalausstattung von 1,5 FTE pro Elementargruppe, Krippe knapp unter 2,0; (3) Mindestanwesenheitspflicht von einer Betreuungskraft je 15 Kindern, mindestens jedoch 2 Kräfte. Krippenkinder + Kinder mit Behinderung zählen doppelt, Kinder unter 9 Monaten vierfach.
Eingruppige Kitas erhalten zusätzlich +0,2 VZÄ. Das Personalbudget kann bei Personalmangel temporär unterschritten werden - anders als vor 2025 ohne explizite Ausnahmegenehmigung. Mindestpersonalkörper sind ausschließlich pädagogische Fachkräfte; Hilfskräfte, Praktikant:innen, FSJ, PiA-Auszubildende und Quereinsteigende sind anrechenbar. Verwaltungskräfte bis 2 h/Woche/Gruppe (max. 13 h).
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Schleswig-Holstein (KiTaG 2025): Flexibler Personalbudget-Ansatz statt starrer Gruppen-Schlüssel. Drei Stufen: (1) Personalbudget bei Vollausschöpfung = Standardqualität 2,0 FTE/Gruppe (bisheriges Niveau); (2) Mindestpersonalausstattung 1,5 FTE/Elementargruppe (Krippe knapp unter 2,0); (3) Mindestanwesenheitspflicht 1 Kraft je 15 Kinder (Krippe doppelt, U9 Monate vierfach). Vollzeit nach TVöD-SuE 39h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Schleswig-Holstein: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Zwei Kind-Schwellen in der Tabelle (Standard / Mindestanwesenheit). Aus der SQKM-Pauschale rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“ — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 1,95 | 1:5,1 | 0,20 | — |
| 1 J. (Krippe) | 1,95 | 1:5,1 | 0,20 | — |
| 2 J. (Krippe) | 1,95 | 1:5,1 | 0,20 | — |
| 3 J. bis Schule (Elementar) | 0,98 | 1:10,3 | 0,10 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,98 | 1:10,3 | 0,10 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kinder
mind. 2 Kräfte
U9-Monate zählen vierfach
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Schleswig-Holstein.SQKM-Pauschale (KiTaG 2025)
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Budget- und Pauschalen-Modelle haben keinen direkten Pro-Kind-Schlüssel im Gesetz. Bienenstock prüft trotzdem Mindestanwesenheit und — wo ableitbar — die Live-Quote: jede Fachkraft zählt mit staff_scaling 10, jedes anwesende Kind mit seinem child.factor. Die Ampel zeigt sofort, wenn die Waage kippt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Standardqualität FTE/Gruppe bei 8 h (KiTaG SH 2025 · SQKM-Pauschale)
Krippe: 2,0 FTE/10 K = 0,2 · Elementar: 2,0 FTE/20 K = 0,1 VZÄ/Platz
8 h = Standard-Buchung im SH-Modell. Mindestanwesenheits-Doppelzählung bei Krippe (operativ effektiv 1:7,5), Kinder unter 9 Monate vierfach (effektiv 1:3,75). Bei abweichender Buchungszeit (z. B. 9 h) skaliert die Anwesenheit linear.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (1,95 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 1,95 = 11,70
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 11,7020 =0,58 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 11,70 = +8,30 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe (Standardqualität 2,0 FTE pro 10 Kinder) braucht im SQKM-Modell 0,2 FTE pro Platz. Bei 10 Kindern: 2,0 VZÄ. Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kindern (Krippe doppelt, also 1:7,5) – mindestens 2 Kräfte.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
PiA-Azubis anrechenbar
in SQKM-Budget enthalten (Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025 berücksichtigt)
Hilfskräfte anrechenbar
nicht im Mindestpersonalkörper (nur päd. Fachkräfte); Verwaltungskräfte bis 2 h/Wo je Gruppe (max. 13 h)
anrechenbar
Vertretungsreserve im SQKM-Budget (Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025)
(KiTaG SH 2025: Mindestpersonalkörper nur Fachkräfte; bis 1/8 Quereinsteiger anrechenbar; Hilfskräfte zusätzlich im Budget)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Schleswig-Holstein bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
SQKM-Pauschale berücksichtigt Verfügung + Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
implizit über SQKM
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz) — siehe Landestext.
Eingruppige Kitas +0,2 VZÄ
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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KiTaG SH 2025 § 25: PiA + Quereinsteigende auf Mindestpersonal anrechenbar · Praxisanleitung über reguläre FK
KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Temporäre Unterschreitung ohne Ausnahmegenehmigung möglich
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein – chronologisch sortiert.
KiTaG SH 2025: Umstellung auf flexibles SQKM-Personalbudget.
Anstellungsschlüssel-Infopapier veröffentlicht.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Schleswig-Holstein.
In Schleswig-Holstein gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 2 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, Schulkind (Hort) · 0,98 · 1:10,3. Rechtsgrundlage: KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024.
Der Betreuungsschlüssel in Schleswig-Holstein hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 2 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, Schulkind (Hort) · 0,98 · 1:10,3. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (SQKM-Pauschale (KiTaG 2025)); Rechtsgrundlage: KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024.
Die Personalbemessung in Schleswig-Holstein ist geregelt in: KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „SQKM-Pauschale (KiTaG 2025)".
Ja. In Schleswig-Holstein sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mindestpersonalkörper nur päd. Fachkräfte (Erzieher*innen + SPA) • Anrechenbar: Hilfskräfte, Praktikant*innen, FSJ, PiA-Auszubildende, Quereinsteigende • Verwaltungskräfte bis 2h/Wo/Gruppe (max. 13h)
Die SQKM-Pauschale (Standardqualitätskostenmessung) ist die landeseinheitliche Berechnungsbasis für das Personalbudget jeder Kita seit dem KiTaG SH 2025. Sie ersetzt starre Gruppen-Schlüssel durch ein flexibles Budget-Modell mit drei Stufen: Standardqualität (2,0 FTE/Gruppe), Mindestpersonal (1,5 FTE) und Mindestanwesenheit (1:15).
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