Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kinder
Stundenbasierter Anstellungsschlüssel nach § 26 KiTaG SH 2025 mit Mindestanwesenheitspflicht

Seit 1. Januar 2025 denkt Schleswig-Holstein in Stunden, nicht in starren Gruppen-Schlüsseln 1.
Die gesetzliche Untergrenze:
| Kind | Sollbelegungsstunden je Fachkraft-Arbeitsstunde |
|---|---|
| Krippe | 3,8 |
| Elementar | 9,0 |
| Hort | 10,0 |
Sollbelegungsstunden sind Kinderzahl bei Vollbelegung mal Gruppenöffnungsstunden. Für eine Regel-Krippengruppe mit zehn Kindern und 40 Wochenstunden Öffnung sind das 105,3 Arbeitsstunden, also 2,70 Vollzeitstellen 2.
Darüber liegen zwei weitere Ebenen: die Mindestanwesenheit (eine Kraft je 15 Kinder, mindestens aber zwei) und das Personalbudget über die SQKM-Formel 3. Eingruppige Kitas bekommen +0,2 Stellen.
Unsere abgeleiteten Live-Faktoren stehen in der Übersicht darunter.
Krippe
0–2 J.
1:3,8
Faktor 2,63
Elementar
3 J. – Schule
1:9,0
Faktor 1,11
Hort
ab Schule
1:10,0
Faktor 1,00
Altersgruppen in Schleswig-Holstein: Krippe (0–2 J.) · Elementar (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Schleswig-Holstein (§ 26 Abs. 1 KiTaG 2025): Der Mindestpersonalkörper wird stundenbasiert bemessen - je 3,8 (U3) / 9,0 (Ü3) / 10,0 (Hortgruppen) Sollbelegungsstunden muss mindestens eine vertragliche Fachkraft-Arbeitsstunde zur Verfügung stehen. Sollbelegungsstunden = Kinderzahl bei Vollbelegung der Gruppengrößen nach § 25 Abs. 1 × Gruppenöffnungsstunden (§ 26 Abs. 2). Je planmäßigem Schließtag erhöhen sich die Werte um 0,013 / 0,03 / 0,035. Darüber liegen zwei weitere Ebenen: die Mindestanwesenheit nach § 27 (1 Kraft je 15 Kinder, U3 doppelt, unter 9 Monate vierfach) und das Personalbudget nach § 38 (SQKM-Formel F1 · (Z + V + L) · A). Vollzeit nach TVöD-SuE 39 h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Wir machen Ihnen und Ihren Leitungen das Rechnen einfach, indem wir die Werte über das Tablet im Eingang auf Live-Werte rechnen und nicht versuchen, sie über Listen und Zettel anzunähern.
Live-Gegenüberstellung in Schleswig-Holstein: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Gesetzlicher Stundenschlüssel: je 3,8 / 9,0 / 10,0 Sollbelegungsstunden eine vertragliche Fachkraft-Arbeitsstunde (§ 26 Abs. 1). Der Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“ folgt direkt daraus (10 je Fachkraft) und ist unabhängig von der Öffnungszeit.
| Name | Altervon - bis | Live-FaktorKind | Personal-Kind-Verhältnis1 : N | Gesetzl. EinheitenRechtsvorgabe | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,63 | 1:3,8 | 2,70 FTE / 1040 h Öffnung | 10 |
| Elementar | 3 J. – Schule | 1,11 | 1:9,0 | 2,28 FTE / 2040 h Öffnung | 10 |
| Hort | ab Schule | 1,00 | 1:10,0 | 2,56 FTE / 2540 h Öffnung | 10 |
| Fachkraft | - | - | - | - | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kinder
mind. 2 Kräfte
U3 zählt doppelt
U9-Monate zählen vierfach
Wie die Bienenstock-Werte entstehen.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Schleswig-Holstein ((Anstellungsschlüssel (Sollbelegungsstunden)). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Sollbelegungsstunden je Fachkraft-Arbeitsstunde (§ 26 Abs. 1 KiTaG SH)
Krippe: 3,8 · Elementar: 9,0 · Hort: 10,0 Sollbelegungsstunden je vertraglicher Fachkraft-Arbeitsstunde
§ 26 bemisst stundenbasiert, deshalb kürzt sich die Öffnungszeit heraus - der Faktor gilt für jede Buchungszeit. Der Gruppen-FTE-Wert dagegen skaliert mit der Öffnungszeit: Regel-Krippengruppe (10 Kinder, 40 h) = 10 · 40 ÷ 3,8 ÷ 39 = 2,70 FTE. Je planmäßigem Schließtag erhöhen sich 3,8 / 9,0 / 10,0 um 0,013 / 0,03 / 0,035 1, der Bedarf sinkt entsprechend. Mindestanwesenheit § 27: 1 Kraft je 15 Kinder, U3 doppelt, unter 9 Monate vierfach.
Sechs U3-Kinder (je 2,63) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Eine Regel-Krippengruppe mit zehn Kindern bei 40 Wochenstunden Öffnung: so rechnet 1
Krippe
2,70 FTE / 10
Live-Faktor 2,63
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
PiA-Azubis anrechenbar
anrechenbar (nicht Mindestpersonalkörper)
in SQKM-Budget enthalten (Variable L, § 38 Abs. 6): Freistellung gestaffelt nach Gruppenzahl (§ 29 Abs. 2), ab 5 Gruppen volle VZ-Freistellung, ab 6 Gruppen zusätzlich Stellvertretung; Vertretung der Leitungs-/Verfügungszeiten ab 2025 berücksichtigt
Hilfskräfte anrechenbar
nicht im Mindestpersonalkörper (nur päd. Fachkräfte); Verwaltungskräfte bis 2 h/Wo je Gruppe (max. 13 h)
anrechenbar
Vertretungsreserve im SQKM-Budget (Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025)
Mindestpersonalkörper: mind. 1/2 der Arbeitszeit durch gruppenleitungsbefähigte Fachkräfte (§ 28 Abs. 1-2), höchstens 1/8 (12,5 %) durch quereingestiegene Fachkräfte (§ 26 Abs. 3)
Mindestpersonalkörper: mind. 1/2 der Arbeitszeit durch gruppenleitungsbefähigte Fachkräfte (§ 28 Abs. 1-2), höchstens 1/8 (12,5 %) durch quereingestiegene Fachkräfte (§ 26 Abs. 3) Betreuende Hilfskräfte zählen NICHT zum Mindestpersonalkörper, nur zusätzlich im Budget (§ 38 Abs. 2) Standardqualität-Personalmix = 1 Gruppenleitungs-Fachkräfte + 1 päd. Assistenzkraft je Regelgruppe (≈ 50/50)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Schleswig-Holstein bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
SQKM-Pauschale berücksichtigt Verfügung + Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
implizit über SQKM
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz), siehe Landestext.
Eingruppige Kitas +0,2 Stellen
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist im Bemessungswert enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Quereinsteigende: höchstens 1/8 der erforderlichen Arbeitszeit anrechenbar (§ 26 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 3 Nr. 2); PiA-Auszubildende über das Personalbudget finanzierbar, nicht Teil des Mindestpersonalkörpers · Praxisanleitung über reguläre Fachkraft
§ 26 Abs. 1 KiTaG SH (Mindestpersonalausstattung im Anstellungsschlüssel: 3,8 / 9,0 / 10,0 Sollbelegungsstunden je vertraglicher Fachkraft-Arbeitsstunde, verbatim, Lesefassung 01.2025) · § 25 Abs. 1 (Gruppengrößen: Regel-Krippengruppe 10, Regel-Kindergartengruppe 20, Regel-Hortgruppe 25) · § 27 (Mindestanwesenheit) · § 38 (Personalbudget/SQKM) · KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Temporäre Unterschreitung ohne Ausnahmegenehmigung möglich
Qualitätsaufsicht über die Kita-Datenbank 1: unterschreitet eine Kita den Mindestpersonalkörper 2, setzt die Qualitätsaufsicht eine Frist zur Nachbesetzung bzw. Angebotseinschränkung. Zusätzlich landesweites Monitoring alle zwei Jahre, erstmals 2026 3. Betriebserlaubnis nach 4 / KiTaG
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein, chronologisch sortiert.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Schleswig-Holstein.
In Schleswig-Holstein gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,63 · 1:3,8, 2 J. (Krippe) · 2,63 · 1:3,8, Schulkind (Hort) · 1,00 · 1:10,0. Rechtsgrundlage: 1 (Mindestpersonalausstattung im Anstellungsschlüssel: 3,8 / 9,0 / 10,0 Sollbelegungsstunden je vertraglicher Fachkraft-Arbeitsstunde, verbatim, Lesefassung 01.2025) · 2 (Gruppengrößen: Regel-Krippengruppe 10, Regel-Kindergartengruppe 20, Regel-Hortgruppe 25) · § 27 (Mindestanwesenheit) · § 38 (Personalbudget/SQKM) · KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024.
Der Betreuungsschlüssel in Schleswig-Holstein hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,63 · 1:3,8, 2 J. (Krippe) · 2,63 · 1:3,8, Schulkind (Hort) · 1,00 · 1:10,0. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Anstellungsschlüssel (Sollbelegungsstunden)); Rechtsgrundlage: 1 (Mindestpersonalausstattung im Anstellungsschlüssel: 3,8 / 9,0 / 10,0 Sollbelegungsstunden je vertraglicher Fachkraft-Arbeitsstunde, verbatim, Lesefassung 01.2025) · 2 (Gruppengrößen: Regel-Krippengruppe 10, Regel-Kindergartengruppe 20, Regel-Hortgruppe 25) · § 27 (Mindestanwesenheit) · § 38 (Personalbudget/SQKM) · KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024.
Die Personalbemessung in Schleswig-Holstein ist geregelt in: 1 (Mindestpersonalausstattung im Anstellungsschlüssel: 3,8 / 9,0 / 10,0 Sollbelegungsstunden je vertraglicher Fachkraft-Arbeitsstunde, verbatim, Lesefassung 01.2025) · 2 (Gruppengrößen: Regel-Krippengruppe 10, Regel-Kindergartengruppe 20, Regel-Hortgruppe 25) · § 27 (Mindestanwesenheit) · § 38 (Personalbudget/SQKM) · KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Anstellungsschlüssel (Sollbelegungsstunden)".
Ja. In Schleswig-Holstein sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Qualitätsaufsicht über die Kita-Datenbank 1: unterschreitet eine Kita den Mindestpersonalkörper 2, setzt die Qualitätsaufsicht eine Frist zur Nachbesetzung bzw. Angebotseinschränkung. Zusätzlich landesweites Monitoring alle zwei Jahre, erstmals 2026 3. Betriebserlaubnis nach 4 / KiTaG Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mindestpersonalkörper nur päd. Fachkräfte (Erzieher*innen + SPA) • Anrechenbar: Hilfskräfte, Praktikant*innen, FSJ, PiA-Auszubildende, Quereinsteigende • Verwaltungskräfte bis 2h/Wo/Gruppe (max. 13h)
Seit dem KiTaG SH 2025 bemisst das Gesetz das Mindestpersonal in Stunden statt in Gruppen-Stellen: je 3,8 Sollbelegungsstunden eines Krippenkindes, 9,0 eines Elementarkindes und 10,0 eines Hortkindes muss mindestens eine vertragliche Fachkraft-Arbeitsstunde zur Verfügung stehen. Je planmäßigem Schließtag erhöhen sich diese Werte um 0,013 / 0,03 / 0,035. Darüber liegen die Mindestanwesenheit (1:15, mindestens zwei Kräfte) und das Personalbudget, das über die SQKM-Formel finanziert wird 1.
Wie regeln Nachbarbundesländer von Schleswig-Holstein die Personalbemessung? Direkt vergleichen:
Personalschlüssel und Betreuungsschlüssel rechnen mit anwesenden Kindern, nicht mit gebuchten Plätzen. Bienenstock holt die Anwesenheit am Kiosk-Tablet und setzt den Live-Schlüssel nach Landesrecht in Schleswig-Holstein darauf.
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