Max. 10% Unterschreitung Erziehungswochenstunden (LRV § 4 Abs. 2)
Personalwochenstunden je Kind nach § 16a KibeG und LRV Anlage 1 Bst. b

Hamburg arbeitet mit einem stundenbasierten Personalbemessungsmodell. Die Rechtsgrundlage ist § 16a Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in Verbindung mit dem Landesrahmenvertrag Kita (LRV), Anlage 1 Bst. b. Für jede Leistungsart - Krippe (K4-K12), Elementar (E4-E12), Hort (H2-H7) - sind Leitungs-, Erstkraft- und Zweitkraft-Wochenstunden pro Kind festgelegt. 0 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 1 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 2 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 3 J. bis Schule (Elementar) · 1,14 · 1:8,8, Schulkind (Hort) · 0,87 · 1:11,5
Beispiel Krippe K8 (8-Stunden-Buchung, Stand 2018): 0,75 h Leitung + 4,38 h Erstkraft + 3,49 h Zweitkraft pro Kind und Woche - zusammen 8,62 h, entsprechend rund 1:4,6. Die Krippen-Reform 2018-2021 hat den Schlüssel in vier Schritten bis zum 01.01.2021 auf 1:4 erhöht; unsere Werte verwenden diese Endstufe.
Die Erziehungs-Wochenstunden je Kind dürfen maximal 10 % unterschritten werden (LRV § 4 Abs. 2). Größere Abweichungen erfordern die Zustimmung der zuständigen Behörde. Auszubildende und Heilerziehungspflegende sind anteilig anrechenbar (LRV § 3 Abs. 3).
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Hamburg (LRV Anlage 1 Bst. b): pro Leistungsart (K4-K12 Krippe, E4-E12 Elementar, H2-H7 Hort) sind Leitungs-, Erstkraft- und Zweitkraft-Wochenstunden pro Kind definiert. Krippe-Reform ab 2018: stufenweise Erhöhung bis Personalschlüssel 1:4 (Ziel 2021). Vollzeit nach TV-AVH 39h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Hamburg: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Zeile je Leistungsart (Krippe / Elementar / Hort). Aus den Personalwochenstunden je Kind rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“ — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,5 | 1:4,0 | 0,25 | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,5 | 1:4,0 | 0,25 | — |
| 2 J. (Krippe) | 2,5 | 1:4,0 | 0,25 | — |
| 3 J. bis Schule (Elementar) | 1,14 | 1:8,8 | 0,114 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,87 | 1:11,5 | 0,087 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Max. 10% Unterschreitung Erziehungswochenstunden (LRV § 4 Abs. 2)
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Hamburg.Personalwochenstunden je Kind (LRV)
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Personalwochenstunden je Kind (§ 16a KibeG · LRV Anlage 1 b)
Krippe: Reform-Endstufe 1:4 (01.01.2021) → Faktor 2,5 · Elementar E6 (6 h): 3,43 h/Kind/Wo · Hort H5 (5 h): 2,17 h/Kind/Wo
Elementar/Hort: Hamburg definiert Stunden je Leistungsart (E4–E12 / H2–H7); Nenner = Kind-Anwesenheit/Woche. Krippe wurde bis 01.01.2021 in 4 Schritten auf Personalschlüssel 1:4 erhöht (LRV Anlage 1 b) — exakte post-2021-Wochenstunden nicht öffentlich verbatim, daher direkt 1:4. Behörden-Benchmark inkl. Ausfall: 1:7,6 / 1:12,5 / 1:23.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,5 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,5 = 15,00
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 15,0020 =0,75 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 15,00 = +5,00 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe mit 10 Kindern nach der Reform-Endstufe 1:4 (seit 01.01.2021): 10 ÷ 4 = rund 2,5 VZÄ. Zum Vergleich der 2018-Ausgangswert K 8 (8 h): 0,75 h Leitung + 4,38 h Erstkraft + 3,49 h Zweitkraft = 8,62 h/Kind/Wo, also etwa 2,2 VZÄ.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
Azubis + Heilerziehende anteilig (LRV § 3 Abs. 3)
0,48-0,75h/Wo/Kind im Personalwert enthalten + Leitungssockel für Kleineinrichtungen
Inhalt bald verfügbar
über Sachkosten-Pauschale, nicht im Erziehungspersonal-Wert (LRV Anlage 1 e)
Praktika > 6 Wochen (Führungszeugnis); anteilig via LRV § 3 Abs. 3
Erweiterter Personenkreis/Quereinsteiger (Uni/FH-Pädagogik; + 160-h-Nachqualifizierung) bis 25 % des päd. Volumens (LRV Anhang III)
(LRV Anlage 1b: Erstkraft (Fachkraft) + Zweitkraft (kann SPA / Quereinsteiger sein, max. 90% Anrechnung))
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Hamburg bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in Erstkraft+Zweitkraft-Wochenstunden enthalten
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
in Erstkraft+Zweitkraft-Wochenstunden enthalten
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung 0,48-0,75 h/Wo/Kind im Wert
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
LRV § 3 Abs. 3: Auszubildende + Heilerziehende anteilig auf Erzieher-Stunden anrechenbar
§ 16a KibeG · LRV Kita Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Kita-Aufsicht (BASFI) kann auf begründeten Antrag andere/ohne fachspezif. Qualifikation als Erst-/Zweitkraft zulassen (LRV Anhang III) • Erziehungswochenstunden je Kind im 12-Monats-Schnitt max. 10 % unterschreitbar (LRV § 4 Abs. 2) • Größere Abweichung nur mit Zustimmung der Behörde
12-Monats-Durchschnitt
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Hamburg – chronologisch sortiert.
Krippen-Reform startet: pädagogische Personalausstattung wird in 4 gleichen Schritten erhöht (LRV Anlage 1 b).
Endstufe erreicht: Krippen-Personalschlüssel 1:4.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Hamburg.
In Hamburg gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 2 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, Schulkind (Hort) · 0,87 · 1:11,5. Rechtsgrundlage: § 16a KibeG · LRV Kita Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021).
Der Betreuungsschlüssel in Hamburg hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 2 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, Schulkind (Hort) · 0,87 · 1:11,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalwochenstunden je Kind (LRV)); Rechtsgrundlage: § 16a KibeG · LRV Kita Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021).
Die Personalbemessung in Hamburg ist geregelt in: § 16a KibeG · LRV Kita Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalwochenstunden je Kind (LRV)".
Ja. In Hamburg sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
12-Monats-Durchschnitt Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Erstkräfte: Erzieher:innen, Sozial-/Kindheitspädagog:innen, Heilerzieher:innen/Heilpädagog:innen (LRV Anhang III, Tab. 1) • Zweitkräfte: SPA / Kinderpfleger:innen (Tab. 1) • Erweiterter Personenkreis / Quereinsteiger:innen (Uni/FH-Pädagogik bzw. + 160-h-Nachqualifizierung): bis max. 25 % des päd. Beschäftigungsvolumens • Auszubildende & Heilerziehende anteilig anrechenbar (LRV § 3 Abs. 3) • Hauswirtschaft/Verwaltung über Sachkosten-Pauschale, nicht im Erziehungspersonal-Wert
Der Hamburger Landesrahmenvertrag (LRV) unterscheidet pro Leistungsart Erstkraft (in der Regel sozialpädagogische Fachkraft) und Zweitkraft (mit reduzierter Qualifikationsanforderung). Für jede Leistungsart (K4-K12 Krippe, E4-E12 Elementar, H2-H7 Hort) sind getrennte Wochenstunden pro Kind festgelegt.
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Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Hamburg.
Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns – wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.