Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ je Einrichtung (§ 21 Abs. 4 Sätze 1–2 KiTaG RLP; bei mehreren Standorten je Standort, Satz 3)
VZÄ-je-Platz-Modell nach § 21 Abs. 3 KitaG RLP - mit Zwei-Fachkraft-Prinzip

Rheinland-Pfalz regelt die Personalbemessung in § 21 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG RLP) mit VZÄ je Platz bei 7 h Normierung: 0,263 (U2/Krippe), 0,1 (Ü2/Kindergarten), 0,086 (Hort). Verfügungs- und Ausfallzeit stecken in diesen Werten — das Land liefert ein Stellenplan-Paket, keine reine Gruppen-Anwesenheitszeit. 0 J. (Krippe) · 2,64 · 1:3,8, 1 J. (Krippe) · 2,64 · 1:3,8, 2 J. (Kindergarten) · 1,00 · 1:10,0, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,00 · 1:10,0, Schulkind (Hort) · 0,86 · 1:11,6
Für Bienenstock-Live gilt: Aus dem Paket wird v = 10 % Verfügung einmal herausgerechnet (Gruppen-Anwesenheit). Ausfall bleibt im Stellenplan, nicht im Live-Moment. Ergebnis für Ü2: Stellenplan-Kehrwert 1:10 (10 Plätze = 1 VZÄ) und Live-Gleichzeitigkeit 1:10 (child.factor 1,0) — gleiche Zahl, unterschiedliche Bedeutung.
Seit Juli 2022 gilt das Zwei-Fachkraft-Prinzip (§ 21 Abs. 4): mindestens 2 päd. Fachkräfte gleichzeitig in der Einrichtung, Bodensatz 2 VZÄ. Ausnahme: „andere geeignete Person“ nach Fachkräftevereinbarung Nr. 4.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Vollzeitäquivalent pro belegtem Platz bei einer Tagesbetreuungszeit von 7 Stunden. Wird bei anderen Betreuungszeiten linear angepasst. Verfügungs- und Ausfallzeit sind eingerechnet. Vollzeit nach TVöD-SuE 39h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Rheinland-Pfalz: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Zeilen je Alter (U2, Ü2, Hort). Aus den VZÄ je Platz rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“ — nutzbar als einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft), unabhängig von Buchungszeit und VZÄ-Konvention.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,64 | 1:3,8 | 0,263 | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,64 | 1:3,8 | 0,263 | — |
| 2 J. (Kindergarten) | 1,00 | 1:10,0 | 0,1 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 1,00 | 1:10,0 | 0,1 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,86 | 1:11,6 | 0,086 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ je Einrichtung (§ 21 Abs. 4 Sätze 1–2 KiTaG RLP; bei mehreren Standorten je Standort, Satz 3)
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Rheinland-Pfalz.VZÄ je Platz bei 7h
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
VZÄ je Platz bei 7 h Buchung (§ 21 Abs. 3 KitaG RLP)
Krippe (u2): 0,263 · Kindergarten (ü2): 0,1 · Hort: 0,086 VZÄ/Platz · Verfügungsanteil v = 10 %
39 h = TVöD-SuE Vollzeit · v = 10 % Verfügungsanteil (Default). Verfügung steckt in VZÄ — für Live wird sie einmal aus VZÄ×39 herausgerechnet, nicht doppelt abgezogen. Ausfall bleibt im Stellenplan-Paket, nicht im Live-Moment. Live child.factor ist buchungszeit-unabhängig (5/7/9 h): VZÄ skaliert mit Bucket/7, Bucket im Nenner kürzt sich — deshalb immer 2,64 / 1,0 / 0,86 je Altersgruppe, egal wie lange ein Kind gebucht ist. Nur Stellenplan/Förderung skaliert VZÄ linear (× Bucket/7).
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,64 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,64 = 15,84
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 15,8420 =0,79 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 15,84 = +4,16 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
§ 21 Abs. 3 nennt VZÄ je Platz bei 7 h als Bezug (Ü2: 0,1 VZÄ inkl. Verfügung/Ausfall). Für andere Buchungszeiten verlangt RLP lineare Skalierung — das betrifft den Stellenplan, nicht den Live-Moment. Bienenstock rechnet das Landespaket anschließend auf ein einheitliches Kind-Gewicht herunter: child.factor — wie viel ein anwesendes Kind in der Quote „wiegt“, normiert auf eine Fachkraft mit Faktor 10.
Ü2 bei 7 h: 0,1 VZÄ × 39 h = 3,9 h/Woche/Platz — Kehrwert 1:10 Plätze/VZÄ (10 Plätze = 1 VZÄ im Plan).
Bei 9 h Buchung: 0,1 × 9/7 = 0,129 VZÄ — mehr Paket, weil längere Betreuung.
Für die Ampel zählt nur: wer ist gerade da? Verfügung (v = 10 %, Default) einmal aus dem Paket — Ausfall nicht doppelt abziehen.
Ü2: 3,9 × 0,9 ÷ (7 × 5) × 10 = 1,0 → Live 1:10 (Gleichzeitigkeit).
Der Zähler skaliert VZÄ mit Bucket/7 (lineares Landesrecht). Der Nenner teilt durch Bucket · 5 (Kind-Stunden pro Woche). Bucket kürzt sich heraus — deshalb ist der Live-Faktor für Ü2 immer 1,0, egal ob 5-, 7- oder 9-h-Buchung.
Kurz: Stellenplan = VZÄ steigt mit Buchungszeit. Live child.factor = festes Gewicht pro anwesendem Kind — vergleichbar wie „Personalanteil je Kind“, heruntergerechnet auf die Bienenstock-Norm (Fachkraft = 10).
v = 10 % ist Bienenstock-Default (Gesetz nennt keinen Prozentsatz). Bei v = 0 % wäre Live 1:9 — bewusst nicht Default, weil Verfügung im Paket steckt.
Gesetzlicher Bezug ist 7 h. Für Förderung und Stellenplan multiplizieren Sie mit Bucket/7:
| Altersgruppe | VZÄ (7 h) | 5 h → VZÄ | 7 h → VZÄ | 9 h → VZÄ |
|---|---|---|---|---|
| U2 (Krippe) | 0,263 | 0,188 | 0,263 | 0,338 |
| Ü2 (Kindergarten) | 0,1 | 0,071 | 0,100 | 0,129 |
| Schulkind (Hort) | 0,086 | 0,061 | 0,086 | 0,111 |
Nach der Umrechnung oben — Bucket kürzt sich — gilt für jedes anwesende Kind derselbe Wert, unabhängig von 5/7/9 h Buchung:
| Altersgruppe | child.factor | Live P : K | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| U2 (Krippe) | 2,64 | 1:3,8 | Gewicht in der Live-Quote · 5/7/9 h gleich |
| Ü2 (Kindergarten) | 1,00 | 1:10,0 | Gewicht in der Live-Quote · 5/7/9 h gleich |
| Schulkind (Hort) | 0,86 | 1:11,6 | Gewicht in der Live-Quote · 5/7/9 h gleich |
Ü2-Beispiel (7 h): 0,1 VZÄ × 39 h = 3,9 Personal-h/Woche/Platz (Landespaket) → Stellenplan 1:10. Live mit v=10 %: [[0,1 · 39 · 0,9 | 35]] · 10 = child.factor 1,0 → 1:10 gleichzeitig. Krippe: 10 × 0,263 = 2,63 VZÄ. Zwei-Fachkraft-Prinzip § 21 Abs. 4 zusätzlich.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
Erzieher staff_scaling netto −0,26 je anwesendem Azubi (Praxisanleitung reduziert Gruppenkapazität, nicht Kind-Faktor). § 21 Abs. 7: Stellenplan +0,026 VZÄ/Wo extra. → Spalte Praxisanleitung.
Sockel 0,128 VZÄ/Kita (5h/Wo) + variabel 0,005 VZÄ je 40h wöchentl. Betreuung (§ 22 KiTaG); bis 20% durch Verwaltungspersonal
Zählt nicht als P(t) in Live. Anleitungszeit der Fachkraft → Situation Praxisanleitung.
(Fachkräftevereinbarung RLP Nr. 4: mind. 70% päd. Fachkräfte, max. 30% Assistenz-/profilergänzende Kräfte)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Rheinland-Pfalz bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in VZÄ (0,263/0,1/0,086)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
in VZÄ, nur Stellenplan
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt — nicht immer als eigene Kennzahl.
Leitungsdeputat separat
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
v = 10 %
Für den Live-Moment rechnet Bienenstock einen Verfügungsanteil von 10 % aus dem Stellenplan-Paket heraus — nur einmal, nicht doppelt mit dem Jahreswert.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Anleitende Fachkraft hat weniger effektive Anwesenheit in der Gruppe — gleicher Wert wie Faktor bei Auszubildende:r (je Azubi). Praktikant: passiv, Belastung hier.
§ 21 Abs. 3 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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kontinuierlich (Zwei-Fachkraft-Prinzip jederzeit) + jährliche Plausibilitätsprüfung durch LSJV (Personal-Verwendungsnachweis)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz – chronologisch sortiert.
Zwei-Fachkraft-Prinzip eingeführt (§ 21 Abs. 4 Satz 2 KiTaG): mind. 2 päd. Fachkräfte gleichzeitig in der Einrichtung anwesend (nicht pro Gruppe).
LSJV-Erläuterungen zur Personalbemessung aktualisiert.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,64 · 1:3,8, 2 J. (Kindergarten) · 1,00 · 1:10,0, Schulkind (Hort) · 0,86 · 1:11,6. Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 3 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert).
Der Betreuungsschlüssel in Rheinland-Pfalz hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,64 · 1:3,8, 2 J. (Kindergarten) · 1,00 · 1:10,0, Schulkind (Hort) · 0,86 · 1:11,6. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (VZÄ je Platz bei 7h); Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 3 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert).
Die Personalbemessung in Rheinland-Pfalz ist geregelt in: § 21 Abs. 3 (Personalbemessung 0,263/0,1/0,086 VZÄ) & Abs. 4 (Zwei-Fachkraft-Prinzip + Bodensatz 2 VZÄ), §§ 22-23, 25 KiTaG RLP · LSJV-Erläuterungen (01.03.2024) · Fachkräftevereinbarung & FAQ kita.rlp.de (Ausnahme „andere geeignete Person“, verifiziert). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „VZÄ je Platz bei 7h".
Ja. In Rheinland-Pfalz sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
kontinuierlich (Zwei-Fachkraft-Prinzip jederzeit) + jährliche Plausibilitätsprüfung durch LSJV (Personal-Verwendungsnachweis) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Verfügungs-/Ausfallzeit in 0,263/0,1/0,086 eingerechnet • Praxisanleitung: 1h/Wo pro Azubi = 0,026 VZÄ extra (§ 21 Abs. 7) • Wirtschaftskräfte unbegrenzt nach Bedarf (§ 23) • Vertretungskräfte: Erstattung ab Tag 1 mit 44,7% (kommunal) / 47,2% (frei) • Ausnahme vom Zwei-Fachkraft-Prinzip (FAQ Fachkräftevereinbarung): „In begründeten Ausnahmefällen … muss dabei sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft eine andere geeignete Person gleichzeitig anwesend ist, die die Voraussetzungen der Fachkräftevereinbarung erfüllt.“
Seit Juli 2022 müssen in jeder Kita in Rheinland-Pfalz zu jeder Zeit – auch in Randzeiten – mindestens zwei pädagogische Fachkräfte gleichzeitig anwesend sein. Mindestens 2 VZÄ je Einrichtung als Bodensatz. Ausnahme: eine „andere geeignete Person" nach Fachkräftevereinbarung Nr. 4 kann die zweite Fachkraft ersetzen.
0,1 VZÄ × 39 h = 3,9 Personal-h/Woche je Platz — das volle Landespaket inkl. Verfügung und Ausfall. Kehrwert: 10 Plätze = 1 VZÄ (Stellenplan/Förderung). Für Live entpackt Bienenstock v = 10 % Verfügung einmal: 3,9 × 0,9 = 3,51 h in der Gruppe ÷ 35 Kind-h → child.factor 1,0 → 2 J. (Kindergarten) · 1,00 · 1:10,0 gleichzeitig. Ausfall wird nicht doppelt abgezogen.
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