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Personalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG und Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026

Sachsen regelt die Personalbemessung in § 12 Abs. 2 Sächsisches Kindertagesförderungsgesetz (SächsKitaG). Der gesetzliche Schlüssel liegt bei 1:4,6 in der Krippe und 1:10,5 im Kindergarten - beide bezogen auf eine 9-Stunden-Operation. Für Hortkinder gilt 1:20,5 auf 6-Stunden-Basis. 0 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, 1 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,67 · 1:13, Schulkind (Hort) · 0,59 · 1:22,2
Im Live-Betrieb ergeben sich aus den Tarifstunden (TVöD-SuE 39 h/Woche) und der typischen 45-Stunden-Wochenbuchung effektive Faktoren: rund 1:5,3 in der Krippe, 1:12,1 im Kindergarten und 1:15,8 im Hort. Das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 (ab 01.08.2025) bringt weitere Anpassungen.
Für Vorschulkinder ist eine zusätzliche Fachkraft vorgesehen: 0,05 VZÄ pro 13 Kinder im Vorschuljahr (§ 2 Abs. 3 Satz 2 SächsKitaG). Inklusion wird über die SächsKitaIntegrVO mit verpflichtendem Zusatzpersonal geregelt. Leitungszeit kommt aus einem Sondertopf zusätzlich, gestaffelt nach Einrichtungsgröße.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Sachsen (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG, HBG 2025/2026): Krippe/Kindergarten bei 9h-Basis, Hort bei 6h-Basis. 1 FTE pro N Kinder. SächsKitaG nutzt 40h-Vollzeit als Bezug; unsere Faktor-Ableitung verwendet TVöD-SuE 39h.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Sachsen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Krippe und KG (9-h-Basis) sowie Hort (6-h-Basis) — je Zeile. Bienenstock rechnet die Werte von dieser Stunden-Basis auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 1,44 | 1:6 | 0,167 | — |
| 1 J. (Krippe) | 1,44 | 1:6 | 0,167 | — |
| 2 J. (Krippe) | 1,44 | 1:6 | 0,167 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,67 | 1:13 | 0,077 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,59 | 1:22,2 | 0,045 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Sachsen.Personalschlüssel bei 9h/6h
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Personalanteil bei unterschiedlichen Basis-Buckets (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG)
Krippe (9 h-Basis): 1/6 = 0,167 · Kindergarten (9 h-Basis): 1/13 = 0,077 · Hort (6 h-Basis): 0,9/20 = 0,045
Krippe und Kindergarten auf 9-h-Basis · Hort auf 6-h-Basis. SächsKitaG-Bezug ist 40 h Vollzeit; unsere Live-Ableitung nutzt 39 h TVöD-SuE (geringfügig konservativer). HBG 2025/2026 fördert höheres Niveau (1:4,6 Krippe ab 08.2025).
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (1,44 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 1,44 = 8,64
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 8,6420 =0,43 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 8,64 = +11,36 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippe mit 12 U3-Kindern bei 9 h Buchung: 12 / 4,6 = 2,61 VZÄ. Im Live-Betrieb (45 h Wochenbuchung, 39 h Tarif) entspricht das einem effektiven Verhältnis von 1:5,3. Vorschuljahr-Zusatzkraft: 0,05 VZÄ je 13 Kinder obendrauf.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
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+1 FTE Leitung je 10 FTE Fachkräfte (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SächsKitaG, verbatim)
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Fachkräfte + Assistenz ergänzend
Fachkräfte + Assistenz ergänzend (§ 12 Abs. 2 Satz 2 SächsKitaG: Assistenzkräfte ergänzend zu Fachkräften; konkrete Quote in SächsQualiVO geregelt)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Sachsen bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
implizit im Personalanteil
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Der Tabellenfaktor enthält keinen Ausfall-Puffer — nur die reine Betreuungsrelation.
Leitung aus Sondertopf
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Ausfall NICHT im Faktor (Trägerkalkulation separat)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Vorschulkraft-Pauschale (§ 2 Abs. 3 SächsKitaG) kann auch Anleitung abdecken; PiA über Förderprogramm
§ 12 Abs. 2 SächsKitaG (verbatim, Fassung 17.12.2005 - gesetzliches Minimum) · HBG 2025/2026 fördert höheres Niveau
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Schulvorbereitungsjahr: pauschaler Landeszuschuss (§ 2 Abs. 3)
Jährlich (§ 18 Abs. 1: Stichtag 1. April)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Sachsen – chronologisch sortiert.
Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 in Kraft.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Sachsen.
In Sachsen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,59 · 1:22,2. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 SächsKitaG (verbatim, Fassung 17.12.2005 - gesetzliches Minimum) · HBG 2025/2026 fördert höheres Niveau.
Der Betreuungsschlüssel in Sachsen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,44 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,59 · 1:22,2. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel bei 9h/6h); Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 SächsKitaG (verbatim, Fassung 17.12.2005 - gesetzliches Minimum) · HBG 2025/2026 fördert höheres Niveau.
Die Personalbemessung in Sachsen ist geregelt in: § 12 Abs. 2 SächsKitaG (verbatim, Fassung 17.12.2005 - gesetzliches Minimum) · HBG 2025/2026 fördert höheres Niveau. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel bei 9h/6h".
Nein. In Sachsen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Jährlich (§ 18 Abs. 1: Stichtag 1. April) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Tabellenwerte = gesetzliches Minimum gemäß § 12 SächsKitaG • HBG 2025/2026 fördert höheres operatives Niveau: - Krippe: 1:4,6 (Übergang) → 1:4,5 ab 08.2026 - KG: 1:10,5 - Hort: 1:20,47
§ 2 Abs. 3 Satz 2 SächsKitaG schreibt eine zusätzliche Fachkraft für das Vorschuljahr vor: 0,05 VZÄ pro 13 Kinder. Diese Zusatzkraft kommt obendrauf zum regulären Personalschlüssel.
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