Verfügungs- & Vorbereitungszeit
Personalquote = Beschäftigungsumfang je Platz (§ 21 Abs. 2 S. 3), kein gesetzlicher Verfügungs-Prozentsatz
Planen Sie Verfügungs- und Vorbereitungsstunden explizit in jedem Stellenplan, sie fehlen im gesetzlichen Mindestfaktor. Ohne Reserve riskieren Sie Unterdeckung bei Fortbildung und Elternarbeit.




















