2 päd. Kräfte je Gruppe (§ 28 Abs. 1 KiBiz)
Kindpauschale und Personalvorgaben nach §§ 28, 33 KiBiz und PersVO 2024

Nordrhein-Westfalen finanziert Kindertageseinrichtungen über Kindpauschalen (§§ 28, 33 KiBiz). Personalbedarf und Förderung ergeben sich aus der Kombination von Gruppenform und Buchungszeit: 0 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 1 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 2 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,05 · 1:9,5, Schulkind (Hort) · 1,05 · 1:9,5
**Gruppenform I** = altersgemischt 2 J. bis Schule, max. 20 Kinder; **Gruppenform II** = ausschließlich U3, max. 10 Kinder; **Gruppenform III** = ausschließlich Ü3, max. 25 Kinder. Buchungszeiten: 25 / 35 / 45 h pro Woche.
Die Anlage zu § 33 KiBiz (verbatim, Stand 01.08.2020) definiert Gesamtpersonalkraftstunden, Mindest-Fachkraftstunden und Leitungsstunden je Gruppe und Buchungszeit. Beispiel 35-h-Buchung: GF I = 99,5 h Gesamt / 77 h Fachkraft / 7 h Leitung; GF II = 107 h / 77 h / 7 h; GF III = 99 h / 38,5 h / 7 h (zusätzlich Ergänzungskraft in gleicher Höhe wie Fachkraftstunden).
Daraus ergeben sich Live-Faktoren (35-h-Buchung, exkl. Leitungszeit, auf die 7-h-Buchung normiert): GF II (U3) ≈ 1:3,5, GF I (mixed) ≈ 1:7,5, GF III (Ü3) ≈ 1:9,5. Die PersVO 2024 (gültig ab 06.12.2024) regelt zusätzlich die anrechenbaren Personenkategorien: sozialpädagogische Fachkräfte, weitere Fachkräfte und Ergänzungskräfte (160-h-Quali). 10 % Verfügungszeit pro Gruppe.
Wichtig: Da die Personalbemessung pro Gruppenform erfolgt, kann ein 3-jähriges Kind je nach Einrichtung in GF I (mixed) oder GF III (pure Ü3) landen - mit deutlich unterschiedlichem Personalbedarf. Schulkinder besuchen in NRW typischerweise die OGS (Offene Ganztagsschule), nicht den Kita-Hort. Eine reine Pro-Platz-VZÄ wie in Rheinland-Pfalz existiert in NRW nicht.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
NRW (§§ 28, 33 KiBiz · PersVO 2024): Finanzierung über Kindpauschale je Kombination aus Gruppenform (I = gemischt, II = U3, III = Ü3) und Buchungszeit (25h / 35h / 45h). Anlage zu § 33 KiBiz definiert die Fachkraftstunden je Kind/Woche. PersVO regelt nur die Personenkategorien (sozialpäd. Fachkraft, weitere Fachkraft, Ergänzungskraft). Schulkinder gehen in NRW typischerweise in die OGS, nicht in einen Kita-Hort. Live-Berechnung erfordert zusätzliche Gruppenform-Dimension, die unser Modell aktuell nicht abbildet.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Nordrhein-Westfalen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Wert je Gruppenform und Buchungszeit. Aus der Kindpauschale rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“ — einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft), losgelöst von der Pauschalen-Konvention.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,85 | 1:3,5 | 0,256 | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,85 | 1:3,5 | 0,256 | — |
| 2 J. (Krippe) | 2,85 | 1:3,5 | 0,256 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 1,05 | 1:9,5 | 0,094 | — |
| Schulkind (Hort) | 1,05 | 1:9,5 | 0,094 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
2 päd. Kräfte je Gruppe (§ 28 Abs. 1 KiBiz)
Gruppenform I (Mixed 2J.-Schule, max. 20): 1 Fachkraft + 1 weitere Fachkraft
Gruppenform II (U3 pure, max. 10): 1 Fachkraft + 1 weitere Fachkraft + zusätzliche Ergänzungskraft
Gruppenform III (Ü3 pure, max. 25): 1 Fachkraft + 1 Ergänzungskraft
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Nordrhein-Westfalen.Kindpauschale + PersVO
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Budget- und Pauschalen-Modelle haben keinen direkten Pro-Kind-Schlüssel im Gesetz. Bienenstock prüft trotzdem Mindestanwesenheit und — wo ableitbar — die Live-Quote: jede Fachkraft zählt mit staff_scaling 10, jedes anwesende Kind mit seinem child.factor. Die Ampel zeigt sofort, wenn die Waage kippt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Kindpauschale × Gruppenform × Buchungszeit (§§ 28, 33 KiBiz)
Gruppenform I (mixed) · II (U3) · III (Ü3) × Buchungszeit 25 / 35 / 45 h
NRW arbeitet mit Kindpauschalen je Gruppenform-Buchungszeit-Kombination. Eine direkte Pro-Platz-VZÄ wie in RP existiert nicht. PersVO 2024 regelt zusätzlich die Personenkategorien (sozialpäd. Fachkraft, weitere Fachkraft, Ergänzungskraft).
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,85 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,85 = 17,10
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 17,1020 =0,86 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 17,10 = +2,90 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Gruppe Form II (U3, 10 Kinder) mit 35 h Buchung erhält die entsprechende Kindpauschale nach Anlage zu § 33 KiBiz – aus der ergeben sich die Personalwochenstunden für sozialpädagogische Fachkraft + weitere Fachkraft (PersVO 2024).
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
stufenweise anrechenbar
extra: 5h/7h/9h/Wo je Gruppe bei 25h/35h/45h-Buchung (§ 29 Abs. 2 KiBiz)
Ergänzungskräfte (160 h-Quali)
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Profil-Kräfte (Sport/Musik) anrechenbar
GF III: 1:1 (Fachkraft+Ergänzungskraft) (§ 28 KiBiz · Anlage zu § 33: in GF III Mindest-Ergänzungskraft-h = Mindest-Fachkraft-h)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Nordrhein-Westfalen bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in Kindpauschale enthalten (§ 33 KiBiz)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
in Kindpauschale enthalten (§ 33 KiBiz)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt — der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung in Pauschale (Freistellung via Berechnung)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Inhalt bald verfügbar
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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PersVO 2024 § 4: Praxisanleitung als anrechenbare Tätigkeit der sozialpäd. Fachkraft
§§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Flexibilisierungen bis 2030 (PersVO Teil 2)
Jährlich (Jugendhilfeplanung 15. März)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen – chronologisch sortiert.
PersVO 2024 in Kraft – neue Regeln für Ergänzungskräfte.
Befristete Flexibilisierungen (PersVO Teil 2).
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 2 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, Schulkind (Hort) · 1,05 · 1:9,5. Rechtsgrundlage: §§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024).
Der Betreuungsschlüssel in Nordrhein-Westfalen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 2 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, Schulkind (Hort) · 1,05 · 1:9,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Kindpauschale + PersVO); Rechtsgrundlage: §§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024).
Die Personalbemessung in Nordrhein-Westfalen ist geregelt in: §§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Kindpauschale + PersVO".
Nein. In Nordrhein-Westfalen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Jährlich (Jugendhilfeplanung 15. März) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Drei Personenkategorien (§ 28 KiBiz): sozialpäd. Fachkräfte, weitere Fachkräfte, Ergänzungskräfte • PersVO 2024: 160h-Quali für Ergänzungskräfte aus Pflege/Sozialassistenz • Profilrelevante Kräfte (Sport/Musik) auf Ergänzungskraft-Stunden anrechenbar • Auszubildende stufenweise anrechenbar • Mind. 1 sozialpäd. Fachkraft jederzeit anwesend
Nordrhein-Westfalen unterscheidet drei Gruppenformen für die Personalbemessung: I = altersgemischt, II = ausschließlich U3, III = ausschließlich Ü3. Personalbedarf und Finanzierung über Kindpauschalen (§ 33 KiBiz) ergeben sich aus der Kombination von Gruppenform × Buchungszeit (25 / 35 / 45 h).
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