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Fachkraft-Kind-Relation nach § 14 Abs. 1 KiföG M-V - mit Reform 15.10.2024

Mecklenburg-Vorpommern regelt die Personalbemessung in § 14 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) als direkte Fachkraft-Kind-Relation. Pro Fachkraft sind maximal 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6 unter 3 Jahren, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,71 · 1:14 zwischen 3 Jahren und Schuleintritt und Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22 als Schulkinder zulässig.
Mit dem 4. Änderungsgesetz vom 15. Oktober 2024 wurde der Ü3-Schlüssel von 1:15 auf 1:14 verbessert. Für Träger heißt das: bei gleicher Gruppengröße müssen mehr Fachkraftstunden vorgehalten werden, was den Stellenplan ab dem Kindergartenjahr 2024/25 verschiebt.
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation) ist separat geregelt: 2,5 h/Woche bei U3-Kindern, 5 h pro Vollzeitstelle bei Ü3 - diese Zeiten sind nicht in der Fachkraft-Kind-Relation enthalten. Bei Fachkräftemangel ist bis 31.12.2025 eine Abweichung nach Anzeige beim örtlichen Träger möglich.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Direkte Vorgabe der Fachkraft-zu-Kinder-Relation (z. B. 1:14 für Ü3). Operative Größe, keine VZÄ-Fraktion.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Mecklenburg-Vorpommern: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Eine Zeile je Altersgruppe (z. B. Krippe 1:6).
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 1,67 | 1:6 | 0,167 | — |
| 1 J. (Krippe) | 1,67 | 1:6 | 0,167 | — |
| 2 J. (Krippe) | 1,67 | 1:6 | 0,167 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 0,71 | 1:14 | 0,071 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,45 | 1:22 | 0,045 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Mecklenburg-Vorpommern.Fachkraft-Kind-Relation
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Direkte Fachkraft-Kind-Relation (§ 14 Abs. 1 KiföG M-V)
U3: 1:6 · Ü3: 1:14 (seit 15.10.2024, vorher 1:15) · Hort: 1:22
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation) wird separat geregelt: 2,5 h/Wo bei U3, 5 h/VZ-Stelle bei Ü3.
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (1,67 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 1,67 = 10,02
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 10,0220 =0,50 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 10,02 = +9,98 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe mit 12 U3-Kindern braucht in Mecklenburg-Vorpommern (1:6) mindestens 2 Fachkräfte. Eine Kindergartengruppe mit 28 Ü3-Kindern braucht seit 15.10.2024 (1:14) mindestens 2 Fachkräfte – vorher reichte 1,87.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
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extra: gestaffelt nach Einrichtungsgröße
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(§ 11 KiföG M-V: keine feste Quote; Statistik 95% Fachkräfte; Assistenzkräfte mit ≥3 J. Praxis können Gruppe leiten)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Mecklenburg-Vorpommern bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Verfügung und Vorbereitung sind nicht im Tabellenfaktor enthalten. Träger müssen sie separat im Stellenplan einplanen.
Der Tabellenfaktor enthält keinen Ausfall-Puffer — nur die reine Betreuungsrelation.
Leitung separat
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Ausfall NICHT im Faktor (Trägersache) · Mittelbare päd. Arbeit separat geregelt (2,5 h/Wo U3 · 5 h/VZ-Stelle Ü3)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen – Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein – außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.
Praxisanleitung in KifoeG M-V nicht separat ausgewiesen; läuft über reguläre Fachkraft
§ 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 15.10.2024 (Ü3: 1:15 → 1:14)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Übergangsregelung bis 31.12.2025 bei Fachkräftemangel (Anzeige beim örtlichen Träger nötig, § 14 KiföG M-V)
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern – chronologisch sortiert.
Ü3-Schlüssel verbessert von 1:15 auf 1:14 (4. ÄndG KiföG M-V).
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 15.10.2024 (Ü3: 1:15 → 1:14).
Der Betreuungsschlüssel in Mecklenburg-Vorpommern hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Fachkraft-Kind-Relation); Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 15.10.2024 (Ü3: 1:15 → 1:14).
Die Personalbemessung in Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt in: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 15.10.2024 (Ü3: 1:15 → 1:14). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Fachkraft-Kind-Relation".
Nein. In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mittelbare päd. Arbeit zusätzlich: 2,5h/Wo bei U3, 5h/VZ-Stelle bei Ü3 • Separat vom Fachkraft-Kind-Verhältnis geregelt
Der Ü3-Schlüssel wurde mit dem 4. Änderungsgesetz vom 15.10.2024 von 1:15 auf 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,71 · 1:14 verbessert. Träger müssen für gleiche Gruppengrößen entsprechend mehr Fachkraftstunden vorhalten – betroffen sind Stellenpläne ab dem Kindergartenjahr 2024/25.
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