Unfallanzeige · UVAV 2024

    Unfallanzeige in der Kita: ab 2028 nur noch online

    Seit 1. Januar 2024 ist die elektronische Unfallanzeige die Regel. Ab 1. Januar 2028 gibt es kein Papier mehr. Hier steht, wann Sie melden müssen, was das Online-Formular anders fragt als der Papierbogen und was Sie vor dem Ausfüllen bereitlegen. Keine Rechtsberatung.

    Stand 2026-10-05 · keine Rechtsberatung

    Was sich wann ändert

    Von 2024 bis 2028: der Zeitplan

    Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) regelt, wie Unfälle an die Unfallkasse gemeldet werden und welche Angaben dazugehören. Für Kitas gilt sie genauso wie für Betriebe.

    1. 17.07.2023

      Neue Verordnung

      Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) wird ausgefertigt. Sie ersetzt die UVAV von 2002.

    2. 01.01.2024

      Elektronisch ist die Regel

      Die UVAV tritt in Kraft. Unfallanzeigen gehen nach § 2 durch elektronische Datenübertragung an die Unfallkasse.

    3. 31.12.2027

      Letzter Tag für Papier

      Bis dahin ist die Anzeige auf Papier nach den alten Mustern noch zulässig (§ 7 UVAV).

    4. 01.01.2028

      Nur noch digital

      Ab diesem Tag ist die Unfallanzeige nur noch elektronisch möglich, etwa über das DGUV-Serviceportal.

    Wann Sie melden müssen

    Ärztliche Behandlung, Frist drei Tage

    • Anlass. Ein Unfall ist anzuzeigen, wenn er mit dem Besuch der Kita zusammenhängt und das Kind ärztlich behandelt werden muss oder zu Tode gekommen ist (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Muss das Kind nicht zur Ärztin, zum Arzt oder ins Krankenhaus, besteht nach dem Wortlaut keine Anzeigepflicht.
    • Frist. Die Anzeige muss binnen drei Tagen bei der Unfallkasse sein, gerechnet ab dem Moment, in dem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 4). Unternehmer ist der Sachkostenträger, in der Regel der Träger der Kita (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Gemeldet wird laut Formular von einer bevollmächtigten Person der Einrichtung, meist der Leitung.
    • Die Familie. Das Kind, vertreten durch die Eltern, hat das Recht, die Inhalte der Anzeige in einem barrierefreien Format zu bekommen. Die Kita muss darauf hinweisen (§ 193 Abs. 4 SGB VII, § 6 UVAV). Ob das Portal nach dem Absenden eine Kopie zum Speichern anbietet, haben wir nicht geprüft. Halten Sie Ihre Angaben deshalb vor dem Absenden fest.

    Neu gegenüber dem Papierbogen

    Was das Online-Formular anders fragt

    Verglichen ist das Papiermuster U 1004 (Stand 05/24) für Kinder in Tagesbetreuung mit dem Datensatz der UVAV und dem Online-Formular. Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Unfallzeit, Hergang und Besuchszeiten fragen beide.

    AngabePapier U 1004Online (UVAV)
    Gewaltereigniskein FeldPflichtfrage: Hat ein Gewaltereignis (z. B. körperlicher oder sexueller Übergriff) stattgefunden? Bei Ja: welcher Art.
    Zeug:innenWer hat zuerst Kenntnis genommen, war die Person Augenzeug:in?Zuerst informierte Person mit Name und Anschrift, dazu beliebig viele weitere Zeug:innen mit Name und Anschrift.
    ErstbehandlungErstbehandlungName und Anschrift der Ärztin, des Arztes oder des Krankenhauses.
    Telefon der FamilieTelefon der gesetzlichen VertretungNur mit Einverständnis der versicherten Person bzw. der gesetzlichen Vertretung.
    Wer meldetDatum, Leiter/-in, TelefonVor- und Nachname der Person, die die Meldung erstellt. Melden darf auch eine bevollmächtigte Person. Eine Unterschrift gibt es nicht.
    UnfallortUnfallort, Distanzunterricht als eigene FrageAuswahl: in der Einrichtung, auf einem Weg, Distanzunterricht oder anderer Ort, mit Anschrift und Postleitzahl.

    Eine E-Mail-Adresse verlangt die UVAV nicht, und das Formular hat auch kein Feld dafür. Fragen zur Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, die bei Beschäftigten gestellt werden, entfallen bei Kindern.

    Das Portal

    So läuft das Online-Formular

    Die Unfallkassen nutzen ein gemeinsames Formular im DGUV-Serviceportal: „Unfallanzeige für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende“. Ein Konto brauchen Sie nicht. Sie wählen Ihr Bundesland und damit die Unfallkasse und füllen dann vier Schritte aus. Den nächsten Schritt zeigt das Formular erst, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.

    1. Schritt 1

      Versicherte Person

      Name und Anschrift der Einrichtung, Träger, Unternehmensnummer (falls vergeben). Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des Kindes. Gesetzliche Vertretung mit Name und Anschrift. Krankenkasse.

    2. Schritt 2

      Angaben zum Unfall

      Tödlicher Unfall ja/nein, Unfalldatum, Unfallzeit (optional), Unfallort. Zuerst informierte Person und weitere Zeug:innen. Gewaltereignis ja/nein. Schilderung des Hergangs mit höchstens 3000 Zeichen und ob sie auf der Schilderung des Kindes beruht. Verletzte Körperteile, Art der Verletzung, Erstbehandlung. Anlagen hochladen.

    3. Schritt 3

      Ergänzende Angaben

      Regulärer Beginn und reguläres Ende des Besuchs an dem Tag. Wurde der Besuch unterbrochen (nein, sofort, später mit Datum und Uhrzeit)? Wurde er wieder aufgenommen, und wann?

    4. Schritt 4

      Kontaktdaten

      Vor- und Nachname der Person, die die Meldung erstellt hat, optional eine Ansprechperson für Rückfragen, Telefonnummer. Danach „Absenden“.

    Welche Unfallkasse. Kommunale Kitas sind beim kommunalen Unfallversicherungsträger versichert, Kitas freier und kirchlicher Träger beim Träger im Landesbereich. In den meisten Ländern ist das dieselbe Unfallkasse. In Bayern unterscheidet das Formular zwischen der KUVB (kommunal) und der Bayerischen Landesunfallkasse. In Niedersachsen sind freie Träger bei der Landesunfallkasse, kommunale je nach Region beim GUV Hannover, Braunschweig oder Oldenburg. Gewerbliche private Kitas sind nicht bei einer Unfallkasse versichert, sondern bei der BGW.

    Formate. Datumsfelder erwarten TT.MM.JJJJ, Uhrzeiten HH:MM. Die Unfallzeit ist optional, das Unfalldatum nicht. Manche Unfallkassen haben zusätzlich eigene Portale. Fragen Sie im Zweifel dort nach, welchen Weg sie bevorzugen.

    Checkliste

    Das brauchen Sie vor dem Ausfüllen

    Einige Angaben stehen in der Kinderakte, andere wissen nur die Erzieher:innen, die dabei waren. Sammeln Sie beides, bevor Sie das Formular öffnen.

    • Name und Anschrift der Kita, Name und Anschrift des Trägers, Unternehmensnummer bei der Unfallkasse, falls vergeben
    • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des Kindes
    • Name und Anschrift der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung, Telefon nur mit deren Einverständnis
    • Krankenkasse des Kindes
    • Unfalldatum, Uhrzeit und genauer Unfallort mit Postleitzahl
    • Name und Anschrift der Person, die zuerst vom Unfall erfahren hat, und weiterer Zeug:innen
    • Antwort auf die Frage nach einem Gewaltereignis
    • Schilderung des Hergangs, höchstens 3000 Zeichen, und von wem sie stammt
    • verletzte Körperteile und Art der Verletzung
    • Name und Anschrift der Ärztin, des Arztes oder des Krankenhauses
    • regulärer Beginn und reguläres Ende des Besuchs an dem Tag, ob und wann das Kind den Besuch unterbrochen und wieder aufgenommen hat
    • Ihr Name und eine Telefonnummer für Rückfragen
    • Anlagen als PDF, JPG oder PNG, höchstens fünf Dateien mit je bis zu 10 MB

    Wo Bienenstock hilft

    Der Unfallnachweis als Vorlage und Anlage

    Bienenstock erstellt für ein Kind und einen Zeitpunkt ein PDF: war das Kind eingecheckt und in welcher Gruppe, wer vom Personal war in der Gruppe, wie war der Personalschlüssel. Der Abschnitt „Werte für die Unfallanzeige“ folgt den vier Schritten des Formulars.

    Angaben, die nicht in den Daten stehen, etwa Krankenkasse, Zeug:innen oder Verletzung, können Sie vor dem Download eintragen. Bienenstock speichert sie nicht. Leere Felder erscheinen im PDF als Leerzeile. Das PDF können Sie unter „Anlagen zum Unfallhergang“ hochladen.

    Absenden müssen Sie die Unfallanzeige selbst, im Portal Ihrer Unfallkasse. Bienenstock schickt nichts an die Unfallkasse. Was im Nachweis steht und was nicht: Anwesenheit im Versicherungsfall.

    Quellen

    Verordnung, Gesetz und Formular

    Die Formularfelder haben wir am 05.10.2026 im Online-Formular nachgelesen, ohne etwas abzusenden. Maßgeblich ist das Formular Ihrer Unfallkasse am Tag der Meldung.

    1. 01Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) 2024

      In Kraft seit 1. Januar 2024. § 2: elektronische Übertragung. § 7: Papier nach alten Mustern bis 31. Dezember 2027.

    2. 02UVAV § 4, Angaben zum Unfall

      Abs. 1 für alle Anzeigen (Unfallort mit PLZ, Zeug:innen, Erstbehandlung mit Anschrift), Abs. 3 für Kinder in Tagesbetreuung (Gewaltereignis, Besuchszeiten).

    3. 03SGB VII § 193, Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls

      Abs. 1: wann anzuzeigen ist. Abs. 4: drei Tage ab Kenntnis, Recht der versicherten Person auf die Inhalte der Anzeige in barrierefreiem Format.

    4. 04DGUV-Pressemitteilung vom 25.07.2023: Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert

      Ab 1. Januar 2028 nur noch digital, Postweg bis 31. Dezember 2027.

    5. 05DGUV-Serviceportal, Unfallanzeige für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende

      Gemeinsames Online-Formular der Unfallkassen. Felder und Grenzen in diesem Artikel am 05.10.2026 im Formular abgelesen.

    6. 06DGUV-Formular U 1004 (05/24), Unfallanzeige auf Papier

      Das Papiermuster für Kinder in Tagesbetreuung. Ohne Feld für ein Gewaltereignis.

    7. 07SGB VII §§ 128 und 129, Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger

      Kommunale Einrichtungen beim kommunalen Träger (§ 129), freie Träger beim Träger im Landesbereich (§ 128).

    FAQ

    Kurze Antworten für Suche und Assistenten

    Ab wann muss die Unfallanzeige der Kita online gestellt werden?
    Ab 1. Januar 2028 geht die Unfallanzeige nur noch digital. Seit 1. Januar 2024 ist die elektronische Meldung nach der UVAV schon die Regel. Papier nach den alten Mustern ist übergangsweise bis 31. Dezember 2027 zulässig.
    Wann muss eine Kita einen Unfall melden?
    Wenn der Unfall mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängt und das Kind ärztlich behandelt werden muss oder zu Tode gekommen ist (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Die Frist beträgt drei Tage, nachdem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 4). Unternehmer ist in der Regel der Träger der Kita.
    Braucht man ein Konto für das DGUV-Serviceportal?
    Nein. Das Formular lässt sich ohne Anmeldung absenden. Mit einem Nutzerkonto werden Ihre Angaben aus dem Konto übernommen. Die Antwort der Unfallkasse kann dann in das Postfach des Kontos gehen, wenn dort das nötige Vertrauensniveau hinterlegt ist.
    Was ist mit der Frage nach einem Gewaltereignis gemeint?
    Die UVAV verlangt die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorlag, zum Beispiel ein körperlicher oder sexueller Übergriff (§ 4 Abs. 3 Nr. 4a). Im Online-Formular ist das eine Pflichtfrage mit Ja oder Nein. Das Papiermuster U 1004 (05/24) hat dafür kein Feld.
    Dürfen wir die Telefonnummer der Eltern eintragen?
    Nur mit Einverständnis. Die UVAV führt die Telefonnummer der versicherten Person und der gesetzlichen Vertretung als freiwillige Angabe, die nur mit deren Einverständnis gemeldet wird (§ 3 Abs. 2).
    Wer unterschreibt die Unfallanzeige?
    Niemand. Das Online-Formular hat kein Unterschriftsfeld. Es fragt nach Vor- und Nachname der Person, die die Meldung erstellt hat. Das darf auch eine bevollmächtigte Person sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 UVAV).
    Können wir Unterlagen anhängen?
    Ja. Im Schritt „Angaben zum Unfall“ gibt es „Anlagen zum Unfallhergang“. Erlaubt sind PDF, JPG, JPE und PNG, höchstens fünf Dateien mit je bis zu 10 MB.
    Welche Unfallkasse ist zuständig?
    Für kommunale Kitas der kommunale Unfallversicherungsträger, für freie und kirchliche Träger der Träger im Landesbereich. In den meisten Ländern ist das dieselbe Unfallkasse. In Bayern und Niedersachsen unterscheiden sich die beiden. Gewerbliche private Kitas sind bei der BGW versichert.

    Wer zur Unfallzeit in der Gruppe war, steht schon im Check-in.

    QR-Check-in, Ist-Liste, Unfallnachweis als PDF. Add-on zur Verwaltung.