Bienenstock Forschung
Beitragsfrei, teilweise oder gar nicht, je Bundesland.
Was Eltern in der Kita zahlen, hängt am Landesrecht. Diese Tabelle sammelt die Beitragsfreiheit für alle 16 Länder aus Primärquellen: je Betreuungsform, mit Paragraf, Quelle und Prüfdatum. Leere Felder heißen „nicht verifiziert“, nie 0 Euro.
Beitragsfreiheit im Überblick
Ein Klick filtert die Tabelle. Der Status bezieht sich auf Krippe und Kindergarten, siehe Methode.
| Land | Status | Umfang der Freistellung | In Kraft seit | Wer setzt fest |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | nicht beitragsfrei Keine landesweite Freistellung; Beiträge setzen Kommune bzw. Träger fest (§ 6 KiTaG BW). | Keine Freistellung.§ 6 KiTaG BW | Nicht einschlägig — keine landesweite Beitragsfreiheit in Kraft.§ 6 KiTaG BW | Träger; für kommunale Träger gilt an Stelle dessen das Kommunalabgabengesetz. Kein Landeshöchstbetrag; Sozialstaffelung freiwillig ('können').§ 6 KiTaG BW |
| Bayern | nicht beitragsfrei Keine Freistellung; pauschaler Beitragszuschuss von 100 € im Monat in den Kindergartenjahren (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG), entfällt 2027. | Nicht stundenabhängig; pauschal 100 €/Monat unabhängig vom Betreuungsumfang.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG | nicht verifiziertArt. 23 Abs. 3 BayKiBiG | Träger/Kommune setzen die Elternbeiträge; kein landesweiter Höchstbetrag oder Pflicht-Sozialstaffel. Gemeinden müssen den 100-€-Förderbetrag weiterreichen.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG |
| Berlin | beitragsfrei Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege vor der Schule ohne Stundengrenze frei (§ 3 Abs. 5 TKBG); Hort nicht. | Unbegrenzt (ganztägig); § 3 Abs. 5 stellt die Betreuungs-Kostenbeteiligung nach § 1 Abs. 1 unabhängig von den Stunden frei.§ 3 Abs. 5 TKBG | 2018-08-01§ 3 TKBG | Land; Kostenbeteiligung gesetzlich geregelt (TKBG + Anlagen), Festsetzung/Erhebung durch das Jugendamt (§ 5). Kein Träger-Ermessen für die gesetzliche Staffel.§§ 1, 5 TKBG |
| Brandenburg | teilweise Frei ab vollendetem 3. Lebensjahr (Kindergarten, Kindertagespflege); unter 3 Jahren und Hort nicht (§ 17a KitaG Bbg). | Voller vereinbarter Betreuungsumfang für die freien Kohorten; ausgenommen nur Leistungen, 'die den ortsüblichen Rahmen erheblich übersteigen'.§ 17a KitaG Bbg | letztes Jahr seit 01.08.2018; vorletztes Jahr ab Kita-Jahr 2023/2024 (01.08.2023); alle ab 3 J. ab Kita-Jahr 2024/2025 (01.08.2024)§ 17a KitaG Bbg | Träger legt fest und erhebt (§ 17 Abs. 3), gebunden an Landesvorgaben. Pflicht-Sozialstaffel: Beiträge nach Elterneinkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang zu staffeln (§ 17 Abs. 2). Kein Landeshöchstbetrag.§ 17 Abs. 2–3 KitaG Bbg |
| Bremen | teilweise Frei ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung; unter 3 Jahren und Hort nicht (§ 19a BremKTG). | Voller regulärer Betreuungsumfang für Ü3 (kein Tagesstunden-Cap in § 19a); Beiträge möglich für Umfänge über die Regelöffnungszeit.§ 19a i.V.m. § 19b BremKTG | 2019-08-01§ 22 BremKTG | Kommune: Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven setzen fest und erheben (§ 19b Abs. 1). Pflicht-Sozialstaffel nach § 90 Abs. 1 SGB VIII (§ 19 Abs. 1). Kein landesweiter Höchstbetrag.§§ 19, 19b BremKTG |
| Hamburg | teilweise Frei für alle Altersstufen, aber nur 5 Stunden Grundbetreuung täglich (§ 29 HmbKibeG). | Bis 5 h/Tag (Kita) bzw. bis 30 Wochenstunden (Kindertagespflege); darüber einkommensgestaffelte Beiträge.§ 29 HmbKibeG; FamEigVO | 2014-08-01§ 29 HmbKibeG | Land/Stadt Hamburg; einheitlicher Familieneigenanteil per FamEigVO; Träger setzen nicht selbst fest. Pflicht-Sozialstaffel nach Einkommen, Familiengröße und Umfang.§ 29 HmbKibeG; FamEigVO |
| Hessen | teilweise Kindergarten ab 3 Jahren bis zur Schule, bis 6 Stunden täglich; Krippe und Hort nicht (§ 32c HKJGB). | Bis 6 h/Tag.§ 32c HKJGB | 2018-08-01§ 32c HKJGB | Kommune/Träger setzen die Beiträge; das Land fördert nur die Freistellung (Antrag der Kommune). Kein landesweiter Höchstbetrag/Pflicht-Sozialstaffel in § 32c.§ 32c HKJGB |
| Mecklenburg-Vorpommern | beitragsfrei Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege frei, bis 10 Stunden täglich (KiföG M-V). | Bis zu 10 Stunden täglich (gesetzlicher Standard).§ 7 KiföG M-V | 2020-01-01KiföG M-V | Land trägt die Kosten; es gibt keine Elternbeiträge. Jugendamt zahlt Platzkosten an Träger bzw. Geldleistungen an Tagespflegepersonen. Kein Höchstbetrag/keine Sozialstaffel nötig.KiföG M-V |
| Niedersachsen | teilweise Kindergarten ab 3 Jahren bis zur Einschulung, bis 8 Stunden täglich; unter 3 Jahren und Hort nicht (§ 22 Abs. 2 NKiTaG). | Höchstens durchgehend 8 h/Tag einschließlich Randzeit; darüber beitragspflichtig.§ 22 Abs. 2 S. 2–3 NKiTaG | 2018-08-01§ 22 NKiTaG | Träger / örtlicher Träger der Jugendhilfe setzen die Beiträge der nicht freien Segmente (U3, Hort, Zeiten > 8 h); § 22 Abs. 1 verlangt einkommensabhängige Sozialstaffelung. Kein landesweiter Höchstbetrag.§ 22 Abs. 1 NKiTaG |
| Nordrhein-Westfalen | teilweise Etwa die letzten zwei Jahre vor der Schule frei (Kindergarten, Kindertagespflege); unter 3 Jahren und Hort nicht (§ 50 KiBiz). | Kein Stunden-Cap; die volle gebuchte Inanspruchnahme ist beitragsfrei.§ 50 Abs. 1 KiBiz | 2020-08-01§ 50 KiBiz | Jugendamt setzt die Elternbeiträge (ausschließlich, nach § 90 Abs. 1 SGB VIII); Pflicht-Sozialstaffel nach Einkommen und Betreuungszeit. Kein landesweiter Höchstbetrag.§ 51 Abs. 1, Abs. 4 KiBiz |
| Rheinland-Pfalz | teilweise Frei ab vollendetem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt; unter 2 Jahren, Hort und Kindertagespflege nicht (§ 26 KiTaG RLP). | Kein Stunden-Cap; voller Besuch beitragsfrei.§ 26 Abs. 1 KiTaG RLP | Kindergarten (ab 2 J.) seit 01.08.2010; ausgeweitet auf alle Tageseinrichtungen inkl. Krippe (ab 2 J.) seit 01.01.2020.§ 26 KiTaG RLP | Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe setzt die übrigen Beiträge (nach Anhörung der Wohlfahrtsverbände); § 90 Abs. 1, 3, 4 SGB VIII gelten. Kein landesweiter Höchstbetrag.§ 26 Abs. 3 KiTaG RLP |
| Saarland | nicht beitragsfrei Derzeit gedeckelter Elternanteil; vollständige Beitragsfreiheit ab 01.01.2027 (§ 13 SBEBG). | Nicht stundenbasiert; der Deckel ist ein %-Satz der Personalkosten. Ministerielle Einordnung: 'für alle Altersgruppen und Betreuungsumfänge.'§ 13 SBEBG | Stufenweise Absenkung seit 01.08.2019; aktueller Plan durch das 'Beitragsfreie-Kita-Gesetz' (Landtag 26.04.2023).§ 13 SBEBG i.V.m. AVO-SBEBG | Land setzt einen landesweiten Höchstsatz als %-Anteil der anrechenbaren Personalkosten per Rechtsverordnung (AVO-SBEBG, delegiert durch § 13 SBEBG). Echter Landes-Deckel — Unterschied zu NI/NW/RP, wo Jugendamt/Träger die Beträge setzen.§ 13 SBEBG; AVO-SBEBG |
| Sachsen | nicht beitragsfrei Keine Freistellung; Beitragskorridor von 15 bis 30 % der Kosten (§ 15 SächsKitaG). | Keine Freistellung (beitragspflichtig).§ 15 SächsKitaG | Nicht einschlägig — keine Beitragsfreiheit; Beitragsregeln i.d.F. ab 01.08.2025.§ 15 SächsKitaG | Gemeinde setzt fest (in Abstimmung mit Träger und örtl. Träger der öff. Jugendhilfe), erhoben vom Träger. Land setzt einen %-Korridor, keinen €-Höchstbetrag. Pflicht-Absenkungen für Alleinerziehende und Familien mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern; Härtefall-Übernahme.§ 15 Abs. 1–2, 5 SächsKitaG |
| Sachsen-Anhalt | nicht beitragsfrei Keine Freistellung; nur eine Geschwisterregelung (§ 13 KiFöG LSA). | Beitragspflichtig; nach Zahl der vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln.§ 13 Abs. 1 S. 2 KiFöG LSA | Nicht einschlägig — keine Beitragsfreiheit; § 13 i.d.F. ab 24.12.2024, Geschwister-Entlastung seit 01.01.2020.§ 13 KiFöG LSA | Gemeinde/Verbandsgemeinde legt fest (nach Anhörung Träger + Gemeindeelternvertretung, mit Zustimmung des örtl. Trägers der öff. Jugendhilfe); Erhebung auf Träger übertragbar. Kein Landeshöchstbetrag. Staffelung nach Betreuungsstunden Pflicht; sozialverträgliche Staffelung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII optional.§ 13 Abs. 1–3 KiFöG LSA |
| Schleswig-Holstein | nicht beitragsfrei Keine Freistellung; landesweiter Höchstbetrag je Wochenstunde (§ 31 KiTaG SH). | Beitragspflichtig; Deckel gilt je wöchentlicher Betreuungsstunde. Keine Freistellung.§ 31 Abs. 1 KiTaG SH | Aktueller § 31 in Kraft ab 01.01.2025; Deckelungsmechanismus besteht seit 01.01.2021.§ 31 KiTaG SH | Träger/Kommune setzen den tatsächlichen Beitrag; das Land setzt einen landesweiten Höchstbetrag (Deckelung) je wöchentlicher Betreuungsstunde. Keine einkommensabhängige Sozialstaffelung in § 31.§ 31 Abs. 1 KiTaG SH |
| Thüringen | teilweise Kindergarten und Kindertagespflege in den letzten 24 Monaten vor Schuleintritt frei; ab 01.08.2027 36 Monate (§ 30 ThürKigaG). | Kein Stunden-Cap in § 30; voller vertraglicher Betreuungsumfang (unbegrenzt). Verpflegung ausgenommen.§ 30 Abs. 1 ThürKigaG | 2020-08-01§ 30 ThürKigaG | Träger regeln die Höhe im Einvernehmen mit den Gemeinden (§ 29 Abs. 1 S. 3) oder Gemeinde per Satzung (§ 29 Abs. 2 S. 5). Kein Landeshöchstbetrag. Pflicht-Sozialstaffel: 'sozialverträglich zu gestalten und zu staffeln' nach Betreuungsumfang + Einkommen und/oder Kinderzahl.§ 29 Abs. 1–2 ThürKigaG |
Alle Felder mit Quellen
Baden-Württembergnicht beitragsfrei
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei (keine landesweite Freistellung; Beiträge kommunal/Träger).§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Nicht beitragsfrei (keine landesweite Freistellung; Beiträge kommunal/Träger).§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei (keine landesweite Freistellung).§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Nicht beitragsfrei (keine landesweite Freistellung).§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Keine Freistellung.§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- Nicht einschlägig — keine landesweite Beitragsfreiheit in Kraft.§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Keine beschlossenen künftigen Schritte gefunden.§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Träger; für kommunale Träger gilt an Stelle dessen das Kommunalabgabengesetz. Kein Landeshöchstbetrag; Sozialstaffelung freiwillig ('können').§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- nicht verifiziertKeine Freistellung, daher nicht einschlägig — nicht verifizierbar.§ 6 KiTaG BW · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
Baden-Württemberg hat keine landesweite Beitragsfreiheit; Elternbeiträge werden auf kommunaler/Träger-Ebene festgelegt. § 6 ist die einzige Beitragsregelung im KiTaG. Wortlaut über die amtliche KVJS-Wiedergabe der landesrecht-bw.de-Fassung geprüft (Portal JS-gerendert).
Bayernnicht beitragsfrei
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei. Früheres Bayerisches Krippengeld (bis 100 €/Monat) aufgehoben.Art. 23a BayKiBiG (aufgehoben) · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Keine Freistellung, aber Beitragszuschuss 100 €/Monat vom 1. September des Jahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis Schuleintritt.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei (Zuschuss endet mit Schuleintritt).Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Nicht vom Zuschuss erfasst; Art. 23 Abs. 3 nennt nur 'Kindertageseinrichtungen'.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Nicht stundenabhängig; pauschal 100 €/Monat unabhängig vom Betreuungsumfang.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- nicht verifiziertZuschuss für die volle Kindergartenzeit seit 01.04.2019 (amtliche/Presse-Angabe); der Gesetzestext nennt nur den Umfang, nicht das Inkrafttreten — nicht primärquellenbelegt.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Geplante Schritte
- Reform zum 01.01.2027: staatliche Mittel des bisherigen Familien- und Krippengelds werden vollständig in die Betriebskostenförderung umgeschichtet; der 100-€-Beitragszuschuss als eigene Leistung entfällt, das Mittelvolumen bleibt im System, keine landesweite Beitragsfreiheit.— · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Träger/Kommune setzen die Elternbeiträge; kein landesweiter Höchstbetrag oder Pflicht-Sozialstaffel. Gemeinden müssen den 100-€-Förderbetrag weiterreichen.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- nicht verifiziertArt. 23 erwähnt keine Verpflegung; der Zuschuss mindert nur den Elternbeitrag. Nicht belegt.Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
Bayern gewährt kein gesetzliches Freistellungsrecht, sondern einen gedeckelten Zuschuss (Subventionsmodell). Liegt der kommunale Beitrag unter 100 €, kann der effektive Kindergartenbeitrag 0 € sein — das ist aber keine gesetzliche Freistellung.
Berlinbeitragsfrei
- Krippe (U3)
- Beitragsfrei (von der vorschulischen Freistellung erfasst).§ 3 Abs. 5 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Vollständig beitragsfrei für alle Jahre vor Beginn der Schulpflicht.§ 3 Abs. 5 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht generell beitragsfrei; schulische ergänzende Förderung (Jgst. 1–6) ist einkommensabhängig.§§ 3, 4a TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Beitragsfrei vor Schulbeginn (§ 1 Abs. 1 erfasst die Tagespflegestelle).§ 3 Abs. 5 i.V.m. § 1 Abs. 1 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Unbegrenzt (ganztägig); § 3 Abs. 5 stellt die Betreuungs-Kostenbeteiligung nach § 1 Abs. 1 unabhängig von den Stunden frei.§ 3 Abs. 5 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2018-08-01Beitragsstaffel (Anlage 1) für die Vorschuljahre zum 01.08.2018 aufgehoben; kodifizierte Regel § 3 seit 01.08.2019. Datum aus der Inhaltsübersicht der amtlichen Fassung (berlin.de).§ 3 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Keine beschlossenen künftigen Schritte gefunden.§ 3 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Land; Kostenbeteiligung gesetzlich geregelt (TKBG + Anlagen), Festsetzung/Erhebung durch das Jugendamt (§ 5). Kein Träger-Ermessen für die gesetzliche Staffel.§§ 1, 5 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaFreistellung 'mit Ausnahme der Beteiligung an den Kosten für eine im Angebot enthaltene Verpflegung'; Verpflegung bleibt kostenpflichtig.§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 5 TKBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
'Beitragsfrei seit 2018' gilt für die Betreuungskosten vor der Schule (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege). Eltern zahlen weiterhin Verpflegungskosten (Höhe per Rechtsverordnung, nicht im geprüften Gesetzestext). Wortlaut über die amtliche Fassung auf berlin.de geprüft (Portal gesetze.berlin.de JS-gerendert).
Brandenburgteilweise
- Krippe (U3)
- Nicht automatisch nach Alter frei; frei erst mit Erreichen der § 17a-Kohorten (ab vollendetem 3. Lebensjahr, Kita-Jahr 2024/2025). Unter 3 Jahre beitragspflichtig (einkommensgestaffelt).§§ 17, 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei: letztes Kita-Jahr vor Einschulung; ab 2023/2024 vorletztes Jahr; ab 2024/2025 alle Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis Einschulung.§ 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; § 17a gilt nur für Kinder vor Einschulung.§ 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Beitragsfrei für dieselben Kohorten; § 17a nennt ausdrücklich 'Kindertagesstätten und Kindertagespflege'.§ 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Voller vereinbarter Betreuungsumfang für die freien Kohorten; ausgenommen nur Leistungen, 'die den ortsüblichen Rahmen erheblich übersteigen'.§ 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- letztes Jahr seit 01.08.2018; vorletztes Jahr ab Kita-Jahr 2023/2024 (01.08.2023); alle ab 3 J. ab Kita-Jahr 2024/2025 (01.08.2024)§ 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Stufeneinführung (2023/2024 → 2024/2025) abgeschlossen; kein weiterer gesetzlicher Schritt gefunden.— · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Träger legt fest und erhebt (§ 17 Abs. 3), gebunden an Landesvorgaben. Pflicht-Sozialstaffel: Beiträge nach Elterneinkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang zu staffeln (§ 17 Abs. 2). Kein Landeshöchstbetrag.§ 17 Abs. 2–3 KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- Ja'Dies gilt nicht für das Essengeld ...' — Verpflegung bleibt kostenpflichtig.§ 17a KitaG Bbg · Quelle · geprüft 2026-09-28
Für nicht freigestellte Kinder (v. a. unter 3) besteht daneben eine einkommensabhängige Beitragsbefreiung (frühere KitaBBV, auf bravors als Archiv geführt); die aktuelle Einkommensschwelle wurde nicht aus einer Primärquelle bestätigt.
Brementeilweise
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei (U3 zahlt nach § 19).§ 19 Abs. 1 BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei ab dem ersten des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung.§ 19a BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; § 19a endet 'bis zur Einschulung'.§ 19a BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Beitragsfrei für dieselbe Ü3-Gruppe, soweit öffentlich gefördert (§ 18 bzw. § 23 SGB VIII).§ 19a BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Voller regulärer Betreuungsumfang für Ü3 (kein Tagesstunden-Cap in § 19a); Beiträge möglich für Umfänge über die Regelöffnungszeit.§ 19a i.V.m. § 19b BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2019-08-01Kindergartenjahr 2019/20.§ 22 BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Keine beschlossenen künftigen Schritte gefunden.§ 19a BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Kommune: Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven setzen fest und erheben (§ 19b Abs. 1). Pflicht-Sozialstaffel nach § 90 Abs. 1 SGB VIII (§ 19 Abs. 1). Kein landesweiter Höchstbetrag.§§ 19, 19b BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- Ja'Die Verpflichtung zur Beteiligung an den Verpflegungskosten bleibt unberührt.'§ 19a S. 2 BremKTG · Quelle · geprüft 2026-09-28
Bremen = zwei Stadtgemeinden (Bremen + Bremerhaven), je eigene Beitragsordnung für die nicht freigestellten Teile (U3, Über-Umfang). Nur Ü3 bis Einschulung ist gesetzlich beitragsfrei. §-19a/§-19b-Wortlaut aus der amtlichen Gesetzesvorlage + Ministeriumsseite (transparenz.bremen.de JS-gerendert).
Hamburgteilweise
- Krippe (U3)
- Beitragsfrei für die 5-Stunden-Grundbetreuung (alle Kinder ab Geburt).§ 29 HmbKibeG; FamEigVO · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei für die 5-Stunden-Grundbetreuung (Geburt bis Einschulung).§ 29 HmbKibeG; FamEigVO · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; Hort (Schuleintritt bis 14 J.) ist beitragspflichtig.§ 29 HmbKibeG; FamEigVO · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Beitragsfrei bis zu 30 Wochenstunden.§ 29 HmbKibeG; FamEigVO · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Bis 5 h/Tag (Kita) bzw. bis 30 Wochenstunden (Kindertagespflege); darüber einkommensgestaffelte Beiträge.§ 29 HmbKibeG; FamEigVO · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2014-08-015-h-Grundbetreuung beitragsfrei seit 2014 (amtliche Broschüre); genaues Inkrafttreten nicht aus dem HmbKibeG-Volltext gegengeprüft (Portal landesrecht-hamburg.de JS-gerendert).§ 29 HmbKibeG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Keine beschlossenen künftigen Schritte primärquellenbelegt. (Sekundärquellen nennen eine geplante Höchstsatz-Anhebung ab 2027/2028 — nicht bestätigt.)§ 29 HmbKibeG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Land/Stadt Hamburg; einheitlicher Familieneigenanteil per FamEigVO; Träger setzen nicht selbst fest. Pflicht-Sozialstaffel nach Einkommen, Familiengröße und Umfang.§ 29 HmbKibeG; FamEigVO · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- NeinAusnahme unter den Ländern: das warme Mittagessen ist im beitragsfreien 5-h-Grundangebot enthalten (Broschüre 2019); die 4-/5-h-Betreuung ist wahlweise mit oder ohne Mittagessen (hamburg.de, Stand 2026).§ 29 HmbKibeG · Quelle · geprüft 2026-09-28
Einheitlicher Stadtstaat-Tarif. Für Zeiten über 5 h/Tag und für Hort gelten einkommensgestaffelte Teilnahmebeiträge/Familieneigenanteil. Exakter §/Absatz des HmbKibeG nicht aus dem Volltext gegengeprüft; Werte aus amtlichen hamburg.de-Seiten + amtlicher Broschüre (2014er Datum aus der amtlichen Broschüre).
Hessenteilweise
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei; Freistellung erst ab 3 Jahren.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Gebührenfrei ab vollendetem 3. Lebensjahr bis Schuleintritt, 6 h/Tag.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei (außerhalb § 32c).§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- nicht verifiziertFreistellung ist für den 'Besuch des Kindergartens' formuliert; Kindertagespflege nicht als landesseitig freigestellt genannt. Nicht bestätigt.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Umfang der Freistellung
- Bis 6 h/Tag.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2018-08-01'Seit dem 1. August 2018 ist der Besuch des Kindergartens vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für 6 Stunden täglich gebührenfrei.'§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Kein beschlossener künftiger Schritt gefunden. Hinweis: HKJGB-Kinderbetreuungsteil offenbar zum 01.01.2026 neu nummeriert; amtliche Seite nennt am 2026-09-28 weiter die Regel 2018/6 h — die §-Nummer kann sich verschieben.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Kommune/Träger setzen die Beiträge; das Land fördert nur die Freistellung (Antrag der Kommune). Kein landesweiter Höchstbetrag/Pflicht-Sozialstaffel in § 32c.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaFreistellung deckt nur den Teilnahme-/Kostenbeitrag, nicht die Verpflegung.§ 32c HKJGB · Quelle · geprüft 2026-09-28
Nur das 6-h-'Kindergarten'-Band für 3+ ist frei; Betreuung über 6 h/Tag wird anteilig berechnet. §-32c-Wert aus amtlichen Seiten (soziales.hessen.de, RP-Kassel-Merkblatt); hessenrecht-Portal JS-gerendert.
Mecklenburg-Vorpommernbeitragsfrei
- Krippe (U3)
- Vollständig beitragsfrei.KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Vollständig beitragsfrei.KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Vollständig beitragsfrei.KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Vollständig beitragsfrei.KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Bis zu 10 Stunden täglich (gesetzlicher Standard).§ 7 KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2020-01-01'Ab dem 1. Januar 2020 führt das Land die beitragsfreie Kindertagesförderung ein.'KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Unbefristet; keine künftige Änderung ('sieht unbefristet keine Elternbeiträge mehr vor').KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Land trägt die Kosten; es gibt keine Elternbeiträge. Jugendamt zahlt Platzkosten an Träger bzw. Geldleistungen an Tagespflegepersonen. Kein Höchstbetrag/keine Sozialstaffel nötig.KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- Ja'Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung.' (Übernahme auf Antrag möglich.)§ 29 Abs. 1 KiföG M-V · Quelle · geprüft 2026-09-28
MV ist vollständig beitragsfrei — alle Betreuungsarten, alle Alter, bis 10 h/Tag, ohne Antrag. Zusatzkosten nur für Verpflegung und für Betreuung über die reguläre Öffnungszeit (§ 29 Abs. 3 KiföG M-V). Abschnittsnummern aus der amtlichen Landesregierungs-FAQ (landesrecht-mv.de JS-gerendert).
Niedersachsenteilweise
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei; Freistellung erst ab dem Monat der Vollendung des 3. Lebensjahres.§ 22 Abs. 2 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei ab dem ersten Tag des Monats der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung.§ 22 Abs. 2 S. 1 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; Freistellung endet mit Einschulung.§ 22 Abs. 2 S. 1 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- nicht verifiziert§ 22 Abs. 2 nennt nur die Kindertagesstätte, nicht die Kindertagespflege. Nicht als frei bestätigt.§ 22 Abs. 2 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Umfang der Freistellung
- Höchstens durchgehend 8 h/Tag einschließlich Randzeit; darüber beitragspflichtig.§ 22 Abs. 2 S. 2–3 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2018-08-01Beitragsfreier Kindergarten seit 01.08.2018 (Nds. Kultusministerium).§ 22 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Keine beschlossenen künftigen Schritte gefunden.§ 22 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Träger / örtlicher Träger der Jugendhilfe setzen die Beiträge der nicht freien Segmente (U3, Hort, Zeiten > 8 h); § 22 Abs. 1 verlangt einkommensabhängige Sozialstaffelung. Kein landesweiter Höchstbetrag.§ 22 Abs. 1 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaAnspruch erstreckt sich nicht auf die Kosten der Verpflegung und von Ausflügen.§ 22 Abs. 2 S. 3 NKiTaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
Einzige der 2018er-Freistellungen mit ausdrücklichem Tagesstunden-Cap (8 h).
Nordrhein-Westfalenteilweise
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei (unterhalb der § 50-Altersschwelle).§ 50 Abs. 1 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei für Kinder, die bis zum 30. September das 4. Lebensjahr vollendet haben, ab dem im selben Jahr beginnenden Kindergartenjahr bis zur Einschulung (faktisch die letzten ~2 Kindergartenjahre).§ 50 Abs. 1 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; Freistellung endet mit Einschulung.§ 50 Abs. 1 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Beitragsfrei für dieselbe 4+-Altersgruppe; § 50 Abs. 1 erfasst 'Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege'.§ 50 Abs. 1 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Kein Stunden-Cap; die volle gebuchte Inanspruchnahme ist beitragsfrei.§ 50 Abs. 1 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2020-08-01Aktuelle Zwei-Jahres-Regel seit 01.08.2020 (KiBiz-Reform); zuvor nur das letzte Kindergartenjahr (seit 2011).§ 50 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Kein primärquellenbelegter Beitragsschritt gefunden. (recht.nrw.de führt eine KiBiz-Fassung mit Datum 01.08.2026 — Beitragsinhalt nicht aus dem Primärtext geprüft.)§ 50 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Jugendamt setzt die Elternbeiträge (ausschließlich, nach § 90 Abs. 1 SGB VIII); Pflicht-Sozialstaffel nach Einkommen und Betreuungszeit. Kein landesweiter Höchstbetrag.§ 51 Abs. 1, Abs. 4 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaBeitragsfreiheit 'mit Ausnahme von möglichen Entgelten für Mahlzeiten'.§ 51 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 KiBiz · Quelle · geprüft 2026-09-28
Korrektur zur verbreiteten Angabe: die Freistellung steht in § 50 KiBiz (Elternbeitragsfreiheit), § 51 regelt die übrigen Beiträge. Schulkinder besuchen in NRW typischerweise die OGS, nicht einen Kita-Hort.
Rheinland-Pfalzteilweise
- Krippe (U3)
- Beitragsfrei erst ab vollendetem 2. Lebensjahr; unter 2 Jahre beitragspflichtig.§ 26 Abs. 1–2 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei (ab vollendetem 2. Lebensjahr bis Schuleintritt).§ 26 Abs. 1 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; für die Förderung von Schulkindern werden Beiträge erhoben.§ 26 Abs. 2 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Nicht beitragsfrei; § 26 erfasst nur 'Tageseinrichtung' (Beitragsfreiheit bewusst nur institutionell).§ 26 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Kein Stunden-Cap; voller Besuch beitragsfrei.§ 26 Abs. 1 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- Kindergarten (ab 2 J.) seit 01.08.2010; ausgeweitet auf alle Tageseinrichtungen inkl. Krippe (ab 2 J.) seit 01.01.2020.§ 26 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Keine beschlossenen künftigen Schritte gefunden.§ 26 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe setzt die übrigen Beiträge (nach Anhörung der Wohlfahrtsverbände); § 90 Abs. 1, 3, 4 SGB VIII gelten. Kein landesweiter Höchstbetrag.§ 26 Abs. 3 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- Ja'Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.'§ 26 Abs. 4 KiTaG RLP · Quelle · geprüft 2026-09-28
Beitragsfreiheit gilt bewusst nur für institutionelle Tageseinrichtungen (nicht Kindertagespflege); U2 und Hort bleiben beitragspflichtig.
Saarlandnicht beitragsfrei
- Krippe (U3)
- Aktuell nicht frei; gedeckelter Anteil an den Personalkosten. Vollständig beitragsfrei ab 01.01.2027.§ 13 SBEBG i.V.m. AVO-SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Aktuell nicht frei; gedeckelter Anteil an den Personalkosten. Vollständig beitragsfrei ab 01.01.2027 (alle Altersgruppen).§ 13 SBEBG i.V.m. AVO-SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- nicht verifiziertNicht bestätigt, ob Schulkinder/Hort von der 2027-Abschaffung erfasst sind.§ 13 SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Kindertagespflege
- nicht verifiziertSBEBG erfasst auch Kindertagespflege, aber ob die 0-%-Regel ab 2027 dafür gilt, ist aus dem AVO-Text nicht bestätigt.§ 13 SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Umfang der Freistellung
- Nicht stundenbasiert; der Deckel ist ein %-Satz der Personalkosten. Ministerielle Einordnung: 'für alle Altersgruppen und Betreuungsumfänge.'§ 13 SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- Stufenweise Absenkung seit 01.08.2019; aktueller Plan durch das 'Beitragsfreie-Kita-Gesetz' (Landtag 26.04.2023).§ 13 SBEBG i.V.m. AVO-SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Vollständiger Abbau in Stufen (Elternanteil an den Personalkosten): 12,5 % (ab 01.08.2022) → 10 % (01.08.2023) → 7,5 % (01.08.2024) → 5 % (01.08.2025) → 2,5 % (01.08.2026) → 0 % / vollständige Beitragsfreiheit ab 01.01.2027.AVO-SBEBG (delegiert durch § 13 SBEBG) · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Land setzt einen landesweiten Höchstsatz als %-Anteil der anrechenbaren Personalkosten per Rechtsverordnung (AVO-SBEBG, delegiert durch § 13 SBEBG). Echter Landes-Deckel — Unterschied zu NI/NW/RP, wo Jugendamt/Träger die Beträge setzen.§ 13 SBEBG; AVO-SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- nicht verifiziertNicht aus einer Primärquelle bestätigt (AVO-Text über das JS-Portal nicht lesbar). Nicht annehmen.AVO-SBEBG · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
Das Rahmengesetz SBEBG (2022) enthält keinen Elternbeitrags-§; die Zahlen stehen in der AVO. Die vollständige Freistellung ~2027 ist amtlich als 01.01.2027 bestätigt (MBK-Pressemitteilung). Exakte §-Zitate der AVO nicht aus dem JS-Portal lesbar; Zahlen aus der amtlichen MBK-Pressemitteilung.
Sachsennicht beitragsfrei
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei; Korridor 15–23 % der Personal-/Sachkosten.§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Nicht beitragsfrei; höchstens 30 % (auch im letzten Kindergartenjahr kein gesetzlicher Beitragswegfall).§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; höchstens 30 %.§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Nicht beitragsfrei; Beiträge vergleichbar zu altersentsprechenden Einrichtungen.§ 15 Abs. 3 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Keine Freistellung (beitragspflichtig).§ 15 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- Nicht einschlägig — keine Beitragsfreiheit; Beitragsregeln i.d.F. ab 01.08.2025.§ 15 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Kein gesetzlich geregelter landesweiter Schritt im aktuellen Text.§ 15 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Gemeinde setzt fest (in Abstimmung mit Träger und örtl. Träger der öff. Jugendhilfe), erhoben vom Träger. Land setzt einen %-Korridor, keinen €-Höchstbetrag. Pflicht-Absenkungen für Alleinerziehende und Familien mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern; Härtefall-Übernahme.§ 15 Abs. 1–2, 5 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaVerpflegungskostenersatz neben dem Elternbeitrag.§ 15 Abs. 6 SächsKitaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
Sachsen hat keine Beitragsfreiheit; der frühere Landeszuschuss zur Minderung des Elternbeitrags für das letzte Kindergartenjahr wurde entfernt. Gesetzliche Entlastung nur über Absenkungen (Alleinerziehende/Geschwister) + Härtefall; einkommensabhängige Staffelung ist kommunal optional, nicht landesweit vorgeschrieben.
Sachsen-Anhaltnicht beitragsfrei
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei; Kostenbeiträge werden erhoben.§ 13 Abs. 1 S. 1 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Nicht beitragsfrei; Kostenbeiträge werden erhoben.§ 13 Abs. 1 S. 1 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; Schulkinder ausdrücklich als zahlungspflichtig in der Geschwisterregel.§ 13 Abs. 4 S. 2 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Nicht beitragsfrei; Kostenbeiträge auch für Tagespflegestellen.§ 13 Abs. 1 S. 1 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Beitragspflichtig; nach Zahl der vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln.§ 13 Abs. 1 S. 2 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- Nicht einschlägig — keine Beitragsfreiheit; § 13 i.d.F. ab 24.12.2024, Geschwister-Entlastung seit 01.01.2020.§ 13 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Erweiterte Geschwisterbefreiung (nur Beitrag für das älteste betreute Kind) befristet 01.01.2020–31.12.2026; Landesausgleich 2020–2026. Ohne Verlängerung ab 01.01.2027 Rückkehr zu Abs. 4 S. 1 (Deckel auf den Beitrag des ältesten nicht schulpflichtigen Kindes).§ 13 Abs. 4 S. 2, Abs. 5 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Gemeinde/Verbandsgemeinde legt fest (nach Anhörung Träger + Gemeindeelternvertretung, mit Zustimmung des örtl. Trägers der öff. Jugendhilfe); Erhebung auf Träger übertragbar. Kein Landeshöchstbetrag. Staffelung nach Betreuungsstunden Pflicht; sozialverträgliche Staffelung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII optional.§ 13 Abs. 1–3 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- Ja'Die Verpflegungskosten tragen die Eltern.'§ 13 Abs. 6 KiFöG LSA · Quelle · geprüft 2026-09-28
Sachsen-Anhalt hat kein beitragsfreies Kita-Jahr; einzige Entlastung ist die Geschwisterregel. §§ 12d, 12e (Bildungspauschale) durch Gesetz v. 16.02.2026 eingefügt betreffen die Trägerfinanzierung, nicht die Elternbeiträge.
Schleswig-Holsteinnicht beitragsfrei
- Krippe (U3)
- Nicht beitragsfrei, aber gedeckelt: höchstens 5,80 € je wöchentlicher Betreuungsstunde (Einzelstunde ≤ 1,45 €).§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 6 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Nicht beitragsfrei, aber gedeckelt: höchstens 5,66 € je wöchentlicher Betreuungsstunde für ältere Kinder (Einzelstunde ≤ 1,41 €).§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 6 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- nicht verifiziert§ 31 regelt Hort nicht; schulische Betreuung überwiegend außerhalb des KiTaG. Nicht bestätigt.§ 31 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Kindertagespflege
- nicht verifiziert§ 31 stellt auf 'Einrichtungsträger' ab; Anwendbarkeit des Deckels auf Kindertagespflege nicht aus diesem § belegt.§ 31 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28 · nicht verifiziert
- Umfang der Freistellung
- Beitragspflichtig; Deckel gilt je wöchentlicher Betreuungsstunde. Keine Freistellung.§ 31 Abs. 1 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- Aktueller § 31 in Kraft ab 01.01.2025; Deckelungsmechanismus besteht seit 01.01.2021.§ 31 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Kein beschlossener künftiger Schritt in § 31.§ 31 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Träger/Kommune setzen den tatsächlichen Beitrag; das Land setzt einen landesweiten Höchstbetrag (Deckelung) je wöchentlicher Betreuungsstunde. Keine einkommensabhängige Sozialstaffelung in § 31.§ 31 Abs. 1 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaNeben den Elternbeiträgen können angemessene Verpflegungskostenbeiträge verlangt werden.§ 31 Abs. 2 KiTaG SH · Quelle · geprüft 2026-09-28
Schleswig-Holstein hat einen landesweiten Deckel (Höchstbetrag je Wochenstunde), keine Beitragsfreiheit.
Thüringenteilweise
- Krippe (U3)
- Beitragsfrei nur innerhalb des Freistellungsfensters (keine Altersgrenze im Text): jedes Kind in einer Einrichtung in den letzten 24 Monaten vor Schuleintritt.§ 30 Abs. 1 S. 1 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindergarten (Ü3)
- Beitragsfrei für die letzten 24 Monate (2 Jahre) vor Schuleintritt.§ 30 Abs. 1 S. 1 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Hort
- Nicht beitragsfrei; § 30 erfasst nur Betreuung 'vor Schuleintritt'.§ 30 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Kindertagespflege
- Beitragsfrei für die letzten 24 Monate vor Schuleintritt (§ 30 Abs. 1–5 gelten entsprechend).§ 30 Abs. 6 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Umfang der Freistellung
- Kein Stunden-Cap in § 30; voller vertraglicher Betreuungsumfang (unbegrenzt). Verpflegung ausgenommen.§ 30 Abs. 1 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- In Kraft seit
- 2020-08-01Zwei-Jahres-/24-Monats-Freistellung seit 01.08.2020 (zuvor 12 Monate ab 01.01.2020; ein freies Jahr seit 01.01.2018).§ 30 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Geplante Schritte
- Ausweitung 2 → 3 freie Jahre: ab 01.08.2027 lautet § 30 Abs. 1 S. 1 'letzten 36 Monate vor Schuleintritt' (4./5./6. Lebensjahr), Gesetz v. 06.07.2026. Übergangsfassung 01.01.2027–31.07.2027 noch 24 Monate.§ 30 Abs. 1 S. 1 ThürKigaG (Fassung ab 01.08.2027) · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Wer setzt die Beiträge fest
- Träger regeln die Höhe im Einvernehmen mit den Gemeinden (§ 29 Abs. 1 S. 3) oder Gemeinde per Satzung (§ 29 Abs. 2 S. 5). Kein Landeshöchstbetrag. Pflicht-Sozialstaffel: 'sozialverträglich zu gestalten und zu staffeln' nach Betreuungsumfang + Einkommen und/oder Kinderzahl.§ 29 Abs. 1–2 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
- Verpflegung ausgenommen
- JaVerpflegungskosten werden gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt; die Freistellung findet darauf keine Anwendung.§ 29 Abs. 3 ThürKigaG · Quelle · geprüft 2026-09-28
Beitragsfreie Kinder zählen weiterhin für Geschwister-/Staffelungszwecke (§ 30 Abs. 5); das Land erstattet der Gemeinde (§ 30 Abs. 2). Das Gesetz heißt ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz), Freistellung in § 30.
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Methode
Woher die Werte kommen und wie der Status entsteht.
Jeder Wert stammt aus einer Primärquelle: dem Landesgesetz oder der amtlichen Ministeriumsseite. Vergleichsportale dienen nur dem Auffinden, nie als Beleg.
null bedeutet: nicht aus einer Primärquelle verifiziert. Solche Felder sind als „nicht verifiziert“ markiert und nie als 0 Euro gelesen.
Der Status bezieht sich auf Krippe und Kindergarten und ist eine redaktionelle Einordnung der belegten Werte: „beitragsfrei“ heißt frei ohne Alters- oder wesentliche Stundengrenze, „teilweise“ heißt frei nur für bestimmte Jahre, ab einem Alter oder bis zu einer Stundenzahl, „nicht beitragsfrei“ heißt keine landesweite Freistellung (gegebenenfalls Zuschuss oder Deckel). Die Begründung steht jeweils unter dem Status; Hort und Kindertagespflege stehen einzeln in der Detailansicht. Maßgeblich bleibt der jeweilige Wert, nicht das Etikett.
Lizenz
CC BY-SA 4.0, Namensnennung „Bienenstock Forschung“. Weiterverwendung erlaubt, bitte mit Quelle und Stand.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht in der geltenden Fassung.
So zitieren Sie
Bienenstock Forschung (2026): Elternbeiträge & Beitragsfreiheit Kita. https://bienenstock-kita.de/DE/elternbeitraege-kita. Stand 2026-09-28. CC BY-SA 4.0.
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