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Personalschlüssel nach § 11 KitaFöG und VOKitaFöG - mit Reformpfad bis 2026

Berlin regelt die personelle Mindestausstattung von Kindertagesstätten in § 11 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sowie der zugehörigen Verordnung (VOKitaFöG). Der Personalschlüssel ist nach Buchungszeit und Alter gestaffelt: rund 1:4,6 für U3-Kinder (seit Januar 2026) und 1:9 für Ü3-Kinder. 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 1 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 2 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,11 · 1:9, Schulkind (Hort) · 0,91 · 1:11
Mit der KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025) wurde eine zweistufige Verbesserung des U3-Schlüssels beschlossen: seit Januar 2026 gilt 1:4,6, ab August 2026 dann 1:4,1 (vorher 1:5,1). Für Träger und Verwaltungen bedeutet das zusätzlichen Personalbedarf und einen anspruchsvolleren Stellenplan, der bereits im Haushalt 2026 berücksichtigt werden muss.
Verfügungs- und Ausfallzeit sind in der Personalbemessung bereits berücksichtigt. Leitungszeit kommt zusätzlich - ab 90 Kindern gilt der Leitungsschlüssel 1:90 (seit August 2019, vorher 1:100).
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Roher Personal-zu-Kinder-Schlüssel (z. B. 1:5 / 1:6), gestaffelt nach Buchungsumfang. Verfügungs- und Ausfallzeit nicht enthalten.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Berlin: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Je Altersgruppe ein eigener Kind-Wert.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | 2,17 | 1:4,6 | 0,217 | — |
| 1 J. (Krippe) | 2,17 | 1:4,6 | 0,217 | — |
| 2 J. (Krippe) | 2,17 | 1:4,6 | 0,217 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | 1,11 | 1:9 | 0,111 | — |
| Schulkind (Hort) | 0,91 | 1:11 | 0,091 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Berlin.Personalschlüssel je Buchungszeit
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Bienenstock übersetzt den Bemessungswert aus dem Gesetz in einen child.factor auf der Kind-Seite (× 10 skaliert — reine Software-Konvention, keine Landesvorgabe) und normiert jede anwesende Fachkraft fest auf staff_scaling 10. Die Ampel hält die Waage automatisch im Gleichgewicht: Quote = Σ child.factor ÷ Σ staff_scaling ≤ 1,0 bedeutet ausreichend besetzt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Personalschlüssel je Buchungszeit (§ 11 KitaFöG · VOKitaFöG)
U3: 1:5,1 · Ü3: 1:9 · Hort: ~1:11 (Stand 2025)
Direkte Inversion der Personalrelation. Ab 08.2026 sinkt der U3-Schlüssel auf 1:4,1 → Live-Faktor steigt auf 2,44 (KitaFöG-Novelle 12.2025).
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (2,17 pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × 2,17 = 13,02
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = 13,0220 =0,65 ≤ 1,0 ✓ konform
(bzw. Kapazität = 20 − 13,02 = +6,98 — Reserve in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe mit 10 U3-Kindern und 9 h Buchung erfordert bei 1:4,6 etwa 2,17 VZÄ. Ab August 2026 (1:4,1) steigt der Bedarf auf rund 2,44 VZÄ – plus Leitungsschlüssel 1:90.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
stufenweise (3/2/1 h)
extra: Leitungsschlüssel 1:90 ab 90 Kindern (seit 08.2019, vorher 1:100)
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(VOKitaFöG: Quereinsteiger max. 33% des Fachpersonalschlüssels; Ziel-Fachkraftquote 82,5%)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Berlin bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in der Bemessung berücksichtigt (§ 11 KitaFöG)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht — nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
in der Bemessung berücksichtigt (§ 11 KitaFöG)
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt — nicht immer als eigene Kennzahl.
Leitungszeit separat (1:90)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Personalsupplemente bei > 9h/Tag im Bedarf
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz — Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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PiA-Praxisanleitung: 3 h/Wo im 1./2. Semester · 2 h im 3./4. · 1 h im 5./6.
§ 11 KitaFöG (Grundsätze) · VOKitaFöG Anlage (Detail-Werte nicht verbatim verifiziert) · KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Berlin – chronologisch sortiert.
Leitungsschlüssel verbessert von 1:100 auf 1:90 (ab 90 Kindern).
KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025): zweistufige U3-Verbesserung beschlossen.
Erste Stufe: U3-Personalschlüssel sinkt von 1:5,1 auf 1:4,6.
Zweite Stufe: U3-Personalschlüssel sinkt von 1:4,6 auf 1:4,1.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Berlin.
In Berlin gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 2 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, Schulkind (Hort) · 0,91 · 1:11. Rechtsgrundlage: § 11 KitaFöG (Grundsätze) · VOKitaFöG Anlage (Detail-Werte nicht verbatim verifiziert) · KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025).
Der Betreuungsschlüssel in Berlin hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, 2 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6, Schulkind (Hort) · 0,91 · 1:11. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel je Buchungszeit); Rechtsgrundlage: § 11 KitaFöG (Grundsätze) · VOKitaFöG Anlage (Detail-Werte nicht verbatim verifiziert) · KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025).
Die Personalbemessung in Berlin ist geregelt in: § 11 KitaFöG (Grundsätze) · VOKitaFöG Anlage (Detail-Werte nicht verbatim verifiziert) · KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel je Buchungszeit".
Ja. In Berlin sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Sozialpäd. Personal mit besonderer Qualifikation • Auszubildende stufenweise: 3h/Wo (1./2. Sem.), 2h (3./4.), 1h (5./6.)
Mit der KitaFöG-Novelle vom Dezember 2025 wurde beschlossen, dass der U3-Personalschlüssel ab August 2026 von 0 J. (Krippe) · 2,17 · 1:4,6 auf 1:4,1 gesenkt wird. Das ist eine zweistufige Verbesserung, die Träger im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 berücksichtigen müssen.
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