Im Einsatz / In den Medien
    VG Otterbach-OtterbergVG Enkenbach-AlsenbornUnfallkasse Rheinland-PfalzDie Rheinpfalz

    Für Ministerien, Landesjugendämter und Kommunen

    Diese Daten entstehen heute schon im Kita-Alltag, bei jedem Check-in und jedem Personaleinsatz. Heute melden die Träger diese Angaben monatlich im Landesverfahren an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Gemeldet wird davon heute nur, was Leitungen und Träger händisch annähern können. Das Landesportal macht die Daten selbst für die Steuerung nutzbar: aggregiert, geprüft und in Echtzeit.

    Schätzungen statt Zahlen

    Das Land steuert auf Annäherungen.

    Händische Kita-Meldung heute: Papierlisten und Stichtags-Zahlen werden für Landesverfahren zusammengetragen
    1. 01

      Rechengrößen statt Realität

      Die monatliche Erhebung nach § 28 KiTaG erfasst Platzbelegung, pädagogische Fachkräfte, Leitungszeiten und Praxisanleitung. Gemeldet werden dabei gemittelte Rechengrößen: Vollzeitäquivalente und Plätze zum Stichtag. Wer tatsächlich wann in welcher Kita betreut hat, wie voll die Einrichtung wirklich war, bildet keine dieser Zahlen ab.

    2. 02

      Doppelerfassung Land und Bund

      Dieselben Merkmale fließen in zwei Meldewege: monatlich ins Landesverfahren (§ 28 KiTaG) und jährlich in die Bundesstatistik nach § 99 SGB VIII. Beides geschieht als manuelle Eingabe über IDEV oder als erneute Aufbereitung für eSTATISTIK.core. Das kostet Leitungszeit und ist fehleranfällig.

    3. 03

      Auskunftspflicht auf Soll-Basis

      Auskunftspflichtig sind die Träger (§ 28 Abs. 3 KiTaG). Sie melden monatlich im Landesverfahren an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Übermittelt wird also heute schon. Die Zahlen sind aber nur so genau, wie Leitungen und Träger sie neben dem Alltag annähern können. Ob die tatsächliche Doppelbesetzung (§ 21 Abs. 4) durchgehend eingehalten wurde, ist im Nachhinein nicht belastbar prüfbar.

    4. 04

      Monatelanger Datenverzug

      Bis Meldungen aggregiert und ausgewertet sind, ist das Betreuungsjahr längst weiter. Das Land steuert erhebliche Landesmittel wie die Zuweisungen nach § 25 KiTaG auf Basis von Annäherungen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung schon veraltet sind.

    Der Unterschied

    Geloggte, unveränderliche Daten.

    Gemeldet wird heute schon. Aber die Zahlen sind so gut, wie Leitungen und Träger sie neben dem Alltag annähern können. Im Landesportal wird stattdessen jede Anwesenheit und jeder Personaleinsatz minutengenau am Entstehungsort protokolliert, revisionssicher und nachträglich nicht veränderbar. Aus angenäherten Soll-Angaben wird belegbares Ist. Die Erhebung entfällt, die Ableitung genügt.

    Anwesenheit und Personaleinsatz fließen minutengenau und protokolliert in die Datengrundlage des Landesportals
    geschätzt
    Heute · Soll
    • Doppelbesetzung (§ 21 Abs. 4) nur als Soll gemeldet
    • Fachkraft-Kind-Relation als Szenario-Schätzung (75/67/60 %)
    • VZÄ-Soll aus Vertragszeiten statt Ist-Wert
    • Belegung als Stichtagswert gegen genehmigte Plätze (§ 45 SGB VIII)
    Mit Landesportal · Ist
    • Tatsächliche Doppelbesetzung minutengenau belegt (§ 21 Abs. 4)
    • Fachkraft-Kind-Relation als Ist-Wert statt Szenario
    • VZÄ-Ist aus geleisteten Personalstunden neben VZÄ-Soll
    • Belegung gegen genehmigte Plätze laufend statt Stichtag (§ 45 SGB VIII)
    Status quo Rheinland-Pfalz

    Was Rheinland-Pfalz heute aus dem Landesverfahren macht.

    Aus den Daten des Landesverfahrens und der amtlichen Statistik entstehen heute vier Auswertungen. Sie laufen in getrennten Systemen und über getrennte Berichtswege.

    Illustration: aus den Daten des Landesverfahrens werden Zuweisungen und Monatsfreigaben berechnet
    01

    Abschläge & Monatsfreigaben

    Die Träger geben ihre Monatsfreigaben im Landesverfahren ab. Diese Daten sind Grundlage für die Berechnung der Abschläge des Landes an die örtlichen Träger (§ 25 KiTaG).

    Illustration: landesinternes Monitoring mit hinterlegten Standardberichten
    02

    Landesinternes Monitoring

    Im Monitoringsystem nach § 28 KiTaG sind Standardberichte hinterlegt. Die Ergebnisse werden mit der Fachpraxis und den Verantwortungsträgern erörtert.

    Illustration: jährlicher Landesbericht zur Kindertagesbetreuung
    03

    Kinder- und Jugendhilfemonitor RLP

    Jährliche Landesberichte, zuletzt der 8. Landesbericht 2025, entstehen über ein separates Berichtswesen und die amtliche Statistik.

    Illustration: amtliche Statistik zum 1. März und KiQuTG-Fortschrittsbericht an den Bund
    04

    Amtliche Statistik & KiQuTG

    Das Statistische Landesamt erhebt zum Stichtag 1. März (§§ 98 bis 103 SGB VIII). Zusätzlich geht jährlich zum 30. Juni der KiQuTG-Fortschrittsbericht an den Bund.

    Heute liegen diese vier Stränge auseinander: das Landesverfahren, das Berichtswesen, die amtliche Statistik und der KiQuTG-Bericht. Das Landesportal bedient alle vier aus einer Datenbasis.

    Herstelleroffen

    Das offene Landesportal.

    An das Portal kann sich jeder Softwarehersteller anschließen, der minutengenaue Echtdaten zu Anwesenheit, Compliance und Personal führt. Bienenstock ist ein Anbieter unter vielen, nicht der Gatekeeper. Weil die Erhebungsmerkmale des Landesverfahrens (§ 28 KiTaG) und der Bundesstatistik (§ 99 Abs. 7 SGB VIII) weitgehend deckungsgleich sind, genügt eine Datenbasis für beide Meldungen.

    Beispielansicht · Zielbild
    Kommunen live
    Kitas angebunden
    Schlüssel konform

    Drilldown: von Land über Kreis und Träger bis zur einzelnen Kita. Jede Ebene zeigt ihren Anbindungsstatus.

    Landesportal · Drilldown
    Beispielansicht
    Landkreis Grünberg
    – Kitas · – angebunden
    Kreis Nordfelde
    – Kitas · – angebunden
    Stadt Ahlenbach
    – Kitas · – angebunden
    Landkreis Seetal
    – Kitas · – angebunden
    Land Rheinland-Pfalz · – Kreise– Kitas angebunden

    Berichte: Kennzahlen wählen und als Meldung für das Landesverfahren oder IDEV erzeugen, abgeleitet aus geloggten Echtdaten.

    Landesportal · Berichte
    Beispielansicht
    Zeitraum
    Kennzahlen
    Zielformat

    Landesverfahren-Meldung monatlich (§ 28 KiTaG) · Bundesstatistik § 99 SGB VIII zum Stichtag 1. März, aus einer Datenbasis.

    Landes-Dashboard mit aggregierten Kita-Kennzahlen pro Kommune in Echtzeit
    • Herstelleroffene Schnittstelle: jede Kita-Software mit Echtdaten kann sich anschließen
    • Eine Datenbasis, zwei Meldungen: das Landesverfahren (§ 28 KiTaG, monatlich) und § 99 SGB VIII (Stichtag 1. März)
    • KiQuTG-Fortschrittsberichte auf derselben Basis, jährlich auf Knopfdruck
    Datenschutz-Schild: nur aggregierte, pseudonymisierte Kennzahlen fließen an das Landesportal, keine Kinderdaten
    Datenschutz & Datensouveränität

    Kennzahlen fließen, keine Kinderdaten.

    • Nur aggregierte, pseudonymisierte Kennzahlen

      An das Portal fließen ausschließlich verdichtete Zahlen. Keine personenbezogenen Kinderdaten verlassen die Einrichtung.

    • DSGVO-konform, deutsche Server

      Verarbeitung und Speicherung erfolgen datenschutzkonform auf Servern in Deutschland.

    • Datenhoheit beim Land

      Das Land behält die Kontrolle über seine Daten, transparent geregelt und jederzeit nachvollziehbar.

    Das Landesportal ist kostenlos und quelloffen: offener Quellcode und eine herstelleroffene Schnittstelle für jeden Softwarehersteller
    Kostenlos & Offen

    Kostenlos. Open Source. Herstelleroffen.

    Das Landesportal ist kostenlos für Land, Kommunen und Träger. Der Quellcode ist offen und unabhängig auditierbar, sodass Behörden Sicherheit und Datenschutz selbst prüfen können. Und die Schnittstelle steht jedem Softwarehersteller offen, der minutengenaue Echtdaten führt. So bleibt die Kontrolle über die eigene Infrastruktur beim Land, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.

    Kostenlos für das LandQuellcode offen & auditierbarHerstelleroffene Schnittstelle
    Bienenstock

    Datenerfassung direkt in der Kita.

    Bienenstock ist unser eigenes System zur minutengenauen Datenerfassung direkt in der Kita: Check-in per Tablet, protokolliert am Entstehungsort. Stellen Sie das Erfassungssystem allen Kitas in Ihrem Land zu einem kleinen Preis zur Verfügung. Das Portal selbst bleibt dauerhaft kostenlos.

    Und weil das Portal herstelleroffen bleibt, kann jede andere Software mit minutengenauen Echtdaten ebenso anschließen. Sie binden sich an kein Produkt.

    Mehr erfahren
    Bienenstock-Datenerfassung in der Kita: ein Kind checkt sich per Tablet am Eingang ein, die Anwesenheit wird minutengenau protokolliert
    So startet ein Pilot

    In drei Schritten live.

    01

    Pilotregion definieren

    Land oder Kommune legt eine Pilotregion fest, etwa einen Landkreis oder eine Auswahl an Kitas. Ziel-Kennzahlen und das relevante Landesverfahren werden abgestimmt.

    02

    Softwarehersteller anschließen

    Jede Kita-Software mit minutengenauen Echtdaten wird über die offene Schnittstelle an das Landesportal angebunden. Herstelleroffen und ohne Wechselzwang für die Einrichtungen.

    03

    Landes-Dashboard live

    Belegung, Personalschlüssel und Compliance laufen aggregiert und protokolliert im Landes-Dashboard zusammen. Meldungen und KiQuTG-Berichte entstehen auf Knopfdruck.

    Ein Landesportal für belastbare Kita-Daten

    Lassen Sie uns eine Pilotregion definieren. In einem kurzen Gespräch zeigen wir, wie aus minutengenauen Echtdaten alle geforderten Kennzahlen ableitbar werden, herstelleroffen und revisionssicher.