Bund

    Was jedes Land dem Bund meldet.

    Für Ministerien, Landesjugendämter und Kommunen: Neben dem jeweiligen Landesverfahren liefert jedes der 16 Bundesländer dieselben Meldungen an den Bund. Diese Berichte sind bundesrechtlich einheitlich geregelt, unabhängig davon, welches Landesverfahren ein Land nutzt.

    Kita / Träger
    Landesverfahren / Statistisches Landesamt
    Destatis / BMBFSFJ
    StatistikBericht 1 von 3

    Amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik, Teil III.1

    Dezentrale Vollerhebung, kindbezogene Individualerhebung. Erhebungseinheit ist die Kindertageseinrichtung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Die Erhebungsmerkmale sind weitgehend deckungsgleich mit den Landesverfahren, zum Beispiel mit § 28 Abs. 2 KiTaG in Rheinland-Pfalz.

    Rechtsgrundlage§§ 98 bis 103 SGB VIII i.V.m. BStatG, erhoben nach § 99 Abs. 7 SGB VIII (Kindertagespflege separat nach § 99 Abs. 7a). Auskunftspflicht nach § 102 SGB VIII, u. a. freie Träger und Leitungen.EmpfängerStatistisches Landesamt, Weiterleitung an DestatisRhythmus / FristJährlich, Stichtag 1. März. Weiterleitung an die Statistischen Landesämter bis spätestens 29. März.MeldewegElektronisch über IDEV und eSTATISTIK.core (Meldung direkt aus der Fachverfahren-Software).

    Erhobene Merkmale (§ 99 Abs. 7)

    Erhobene Merkmale nach § 99 Abs. 7 SGB VIII
    KindGeschlecht, Geburtsmonat/-jahrVorgabe
    vereinbarte BetreuungszeitVorgabe
    MigrationshintergrundVorgabe
    MittagessenVorgabe
    Schulbesuch / erhöhter FörderbedarfVorgabe
    PersonalBeschäftigungsumfangVorgabe
    BerufsausbildungsabschlussVorgabe
    Stellung im Beruf / ArbeitsbereichVorgabe
    Einrichtunggenehmigte Plätze / GruppenVorgabe
    ÖffnungszeitenVorgabe
    Vorgabe(Datensatz): gepflegte Stamm- und VertragsdatenErfasstaus laufender Aufzeichnung ableitbar
    Planung/MonitoringBericht 2 von 3

    KiQuTG-Fortschrittsbericht

    Das KiTa-Qualitätsgesetz benennt sieben Handlungsfelder, vorrangig die Fachkräftegewinnung (Nr. 3) und die sprachliche Bildung (Nr. 6). Das bundesweite Monitoring berichtet dagegen weiterhin entlang der zehn Handlungsfelder der ursprünglichen Fassung samt Elternbeitragsentlastung, operationalisiert in 43 Indikatoren. Die Länder reichen jährlich einen Fortschrittsbericht ein.

    RechtsgrundlageKiTa-Qualitätsgesetz (KiQuTG). Das Gesetz nennt sieben Handlungsfelder (§ 2), vorrangig Nr. 3 und Nr. 6. Das Monitoring berichtet entlang der zehn Handlungsfelder der ursprünglichen Fassung samt Elternbeitragsentlastung, in 43 Indikatoren.EmpfängerBMBFSFJRhythmus / FristJährlich, bis sechs Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres, zuletzt zum 30. Juni (§ 4 KiQuTG).MonitoringberichtDas BMBFSFJ veröffentlicht in den Jahren 2023, 2025 und 2027 einen Monitoringbericht (§ 6 KiQuTG).DatenquellenAmtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (Destatis), ergänzt um ERiK- und DJI-KiBS-Befragungsdaten.

    Die sieben Handlungsfelder (§ 2 KiQuTG)

    • 1Bedarfsgerechtes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot mit Bedarfsplanung
    • 2Guter Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen
    • 3Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräftevorrangig
    • 4Stärkung von Leitungen in Tageseinrichtungen
    • 5Bedarfsgerechte, ausgewogene und nachhaltige Verpflegung sowie ausreichende Bewegung
    • 6Förderung der sprachlichen Bildung von Kindernvorrangig
    • 7Stärkung der Kindertagespflege

    Hinweis: Dies ist das geltende Recht seit 2023. Das Monitoring berichtet jedoch weiterhin entlang der zehn Handlungsfelder der ursprünglichen Fassung plus Elternbeitragsentlastung; das folgende Indikatorenset folgt dieser Systematik.

    Das Indikatorenset (43 Indikatoren, Monitoringstelle DJI/TU Dortmund)

    Nr.HandlungsfeldIndikatorenQuellen
    1Bedarfsgerechtes AngebotBildungsbeteiligung, Bedarfe der Eltern, Passgenauigkeit und Flexibilität
    KJH-StatistikKiBSBevölkerung
    2Fachkraft-Kind-SchlüsselPersonal-Kind-Schlüssel, mittelbare Arbeits- und Ausfallzeiten, Zufriedenheit
    KJH-StatistikERiKKiBS
    3Fachkräftegewinnung und -sicherungPersonalstruktur, Qualifikation, Fort- und Weiterbildung, Fachberatung, Arbeitsbedingungen
    KJH-StatistikERiKBA
    4Stärkung der LeitungLeitungsprofile, Arbeitsbedingungen, Qualifikation, Fort- und Weiterbildung
    KJH-StatistikERiK
    5Räumliche GestaltungRäume und Ausstattung
    ERiK
    6Entwicklung, Gesundheit, Ernährung, BewegungVerpflegung, Bewegung
    ERiKKJH-StatistikBuT
    7Sprachliche BildungAus- und Fortbildung, Mehrsprachigkeit, Sprachförderkonzepte
    ERiKKJH-Statistik
    8KindertagespflegeStruktur, Qualifizierung, Tätigkeitsbedingungen, Räume, Fachberatung, Vernetzung
    KJH-StatistikERiK
    9Steuerung des SystemsKooperationen, Qualitätsentwicklung und -sicherung
    ERiK
    10Inhaltliche HerausforderungenKinderbeteiligung, Kinderschutz, Diversität, Inklusion und Eingliederungshilfe, Elternbeteiligung
    ERiKKJH-Statistik
    11Elternbeitragsentlastung (§ 2 Satz 2 a. F.)Elternbeiträge, Essenskosten, Zufriedenheit
    KiBS

    Aus den § 99-Einzeldaten berechenbar

    Aus den § 99-Einzeldaten direkt berechenbare KJH-Statistik-Kennzahlen
    Personal-Kind-Schlüsselnach Gruppenform, nach Anteil Kinder mit nicht deutscher Familiensprache, nach Anteil Kinder mit Eingliederungshilfe (Kennzahlen 2.1.1 bis 2.1.3)
    Qualifikation/BeschäftigungQualifikation und Teamzusammensetzung (3.3.1, 3.3.2), Beschäftigungsumfang und Befristung (3.5.2, 3.5.3)
    LeitungArt der Leitung, Leitungsstunden je pädagogischer Fachkraft, Qualifikation der Leitungen (4.1.1 bis 4.1.3, 4.2.1, 4.3.1)
    Betreuungsumfänge/Öffnungszeitenvertraglich vereinbarte Betreuungsumfänge (1.3.1), Öffnungszeiten und Öffnungsdauer (1.3.4, 1.3.5), Unterbrechung über Mittag (1.3.6, 1.3.10), Schließtage (1.3.8, seit 2022 KJH-Merkmal)
    Zählungen/MerkmaleInanspruchnahme (1.1.1 bis 1.1.9; Quoten zusätzlich mit Bevölkerungsstatistik), Familiensprache (1.1.14, 7.2.1, 10.4.1, 10.4.10), Mittagsverpflegung (6.3.2, 6.3.3), Eingliederungshilfe (10.4.4 bis 10.4.7), Männeranteile (10.3.1 bis 10.3.3), Trägerschaft (9.0.1, 9.0.2), Kindertagespflege-Strukturdaten (8.1.1 bis 8.1.4, 8.2.1, 8.4.7)

    Hinweis: Die ERiK- und KiBS-Kennzahlen sind Befragungsdaten und lassen sich nicht aus Verwaltungsdaten ableiten. Die Handlungsfelder 5, 9 und 11 kommen ohne amtliche Statistik aus.

    Die drei Datenquellen-Klassen

    • Amtliche Statistik: KJH-Statistik (§ 99 SGB VIII, Einzeldaten), Bevölkerungsstatistik, Schul- und Hochschulstatistik, BA-Entgeltstatistik, BuT-Statistik.

    • Befragungen (ERiK und DJI-KiBS): ERiK-Surveys: Jugendämter (n = 402), Leitungen (n = 5.313), Fachkräfte (n = 6.641), Kindertagespflegepersonen (n = 3.705), Träger (n = 6.036). DJI-KiBS-Elternbefragung (n = 22.310).

    • Selbstauskünfte der Länder (§ 4): Fortschrittsberichte zu Maßnahmen und Mittelverwendung je Handlungsfeld.

    Beispielwerte 2023

    Fachkraft-Kind-Schlüssel U3 = 1:4,0Fachkraft-Kind-Schlüssel Ü3 = 1:7,7

    Hinweis: Im Monitoring heißt diese Kennzahl Personal-Kind-Schlüssel (Handlungsfeld 2).

    Quellen: Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 (BMBFSFJ); ERiK-Forschungsbericht IV (DJI 2025), Tab. 0-1 bis 0-11.

    Kontext / DatenquelleKeine Meldepflicht des Landes

    ERiK-Studie des DJI

    „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung" ist eine indikatorengestützte Primärbefragung des DJI im Auftrag des BMBFSFJ und die wissenschaftliche Grundlage des KiQuTG-Monitorings. Sie ist eine Befragung, keine Meldepflicht der Länder, und fließt als Datenquelle in den Fortschrittsbericht ein.

    Die Studie erfasst, was die Vollerhebung nicht kennt: mittelbare pädagogische Arbeitszeit, Prozessqualität, Vertretungs- und Ausfallregelungen sowie Schließtage. Die 4. Welle läuft 2026.

    Aus einer Datenbasis

    Dieselben Daten, jede Meldung.

    Weil die Erhebungsmerkmale der amtlichen Statistik und der Landesverfahren weitgehend deckungsgleich sind und der KiQuTG-Fortschrittsbericht auf derselben amtlichen Statistik aufsetzt, entstehen diese Bundesmeldungen aus einer Datenbasis. Ein offenes Landesportal erhebt die Merkmale einmal belastbar und leitet daraus die Meldung nach § 99 SGB VIII wie auch den KiQuTG-Fortschrittsbericht auf Knopfdruck ab.

    • Amtliche Statistik nach § 99 SGB VIII, jährlich zum Stichtag 1. März über IDEV und eSTATISTIK.core.
    • KiQuTG-Fortschrittsbericht, jährlich zum 30. Juni an das BMBFSFJ, gestützt auf dieselbe amtliche Statistik.
    • Die Merkmale entstehen bereits im Kita-Alltag und müssen nur einmal belastbar erfasst werden.

    Zwei Bundesmeldungen, eine Datenbasis

    Lassen Sie uns zeigen, wie aus einmal belastbar erfassten Merkmalen die amtliche Statistik und der KiQuTG-Fortschrittsbericht ableitbar werden, herstelleroffen und revisionssicher.

    Alle 16 Landesverfahren im Vergleich