Krippe: max 8 Kinder (Ausnahme 10), max 3 unter 12 Monate je Gruppe (Ziff. 10.1)
Gruppen-FTE delegiert: BremKTG setzt den Rahmen, RiBTK definiert die konkreten Gruppen - operativ wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen.

Bremen regelt die Rahmenbedingungen in §§ 6-8 Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG). Anders als die meisten Bundesländer delegiert das Land die konkreten Personalwerte an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, die sie in der Richtlinie für den Betrieb von Tageseinrichtungen (RiBTK vom 04.05.2012) festschreiben. 0 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, 1 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, 3 J. bis Schule (Kindergarten) · - · 1:20 / 1:7,5, Schulkind (Hort) · - · 1:20 / 1:7,5
**Unter der Haube ist die RiBTK ein klassisches Gruppen-FTE-Modell** - vergleichbar mit Baden-Württemberg (§ 1 KiTaVO) oder Niedersachsen (§ 11 NKiTaG). Die Vorgaben sind verbatim:
**Krippe (Ziff. 10.2):** „Für die Leitung dieser Gruppen soll in der Regel nur eine Erzieherin/ein Erzieher zugelassen werden, die/der ständig von einer zweiten Fachkraft unterstützt wird" - also **2 Fachkräfte pro Gruppe** mit max. 8 Kindern (Ausnahme 10), davon max. 3 unter 12 Monaten. Die zweite Fachkraft ist in der Regel eine Kinderpflegerin / SPA mit staatlicher Anerkennung.
**Kindergarten / Hort (Ziff. 11.2 / 13.2):** „Für die Leitung einer Kindergartengruppe ist eine Erzieherin/ein Erzieher vorzusehen" - also **1 Erzieher pro Bezugsgruppe** mit max. 20 Kindern. Bei eingruppigem KG > 14 Kindern muss eine zweite erwachsene Person ständig anwesend sein; bei ≤ 14 Kindern reicht Rufbereitschaft im Gebäude.
Eine landeseinheitliche VZÄ-je-Platz-Größe gibt es nicht - die FTE skaliert mit der Öffnungszeit der Gruppe: Ziff. 10.2 schreibt vor, dass „der Zeitumfang des Arbeitsvertrages der Gruppenleitung mindestens der regulären Betreuungszeit der Kindergruppe entsprechen" muss.
**Statistisch realisiert** (Bertelsmann Ländermonitor 2017, Stichtag 1. März 2017): In der Stadt Bremen liegt der Personalschlüssel rechnerisch bei 1:3,2 (Krippe) bzw. 1:7,5 (Kindergarten), in Bremerhaven bei 1:3,4 bzw. 1:9,0. Die Werte sind besser als die RiBTK-Bezugsgrößen, weil die Stadtgemeinden zusätzlich Zweitkräfte, Verfügungszeit, Springer und Leitungs-Sockel finanzieren - Bremen ist damit nach Baden-Württemberg bundesweit das zweitbeste Bundesland.
Wermutstropfen: 2017 hatten 32 % der Bremer Kitas KEINE Leitungsstunden - der bundesweit höchste Wert. Der RiBTK-Sockel ist also schmal; jedes Mehr an Leitung kommt aus Stadt-Förderung oder Trägerbudget.
Zur Wertetabelle ↓ · Werte synchron mit der Bundesländer-Vergleichstabelle. Faktor × 10 = Software-Konvention.
Gruppen-FTE-Modell, delegiert vom Land an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. BremKTG (§§ 7-8) setzt nur den Rahmen, die konkreten FTE-Werte stehen in der RiBTK vom 04.05.2012 (verbatim): Krippe Ziff. 10.2 = 2 Fachkräfte (1 Erzieher + 1 Kinderpfleger/SPA) je Gruppe von max. 8 Kindern; Kindergarten Ziff. 11.2 / Hort Ziff. 13.2 = 1 Erzieher je Bezugsgruppe von max. 20 Kindern. 'Zeitumfang des Arbeitsvertrages der Gruppenleitung soll mindestens der regulären Betreuungszeit entsprechen' (Ziff. 10.2). Operativ ähnlich zu Baden-Württemberg (§ 1 KiTaVO) und Niedersachsen (§ 11 NKiTaG). Statistisch realisiert (Bertelsmann Ländermonitor 2017): Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG); Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Bremen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Richtwerte zur Einordnung; Live primär über Gruppenbesetzung.
| Altersgruppe | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|
| 0 J. (Krippe) | - | 1:4 / 1:3,2 | 0,25 | — |
| 1 J. (Krippe) | - | 1:4 / 1:3,2 | 0,25 | — |
| 2 J. (Krippe) | - | 1:4 / 1:3,2 | 0,25 | — |
| 3 J. bis Schule (Kindergarten) | - | 1:20 / 1:7,5 | 0,05 | — |
| Schulkind (Hort) | - | 1:20 / 1:7,5 | 0,05 | — |
| Fachkraft | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Krippe: max 8 Kinder (Ausnahme 10), max 3 unter 12 Monate je Gruppe (Ziff. 10.1)
KG/Hort: max 20 Kinder als Bezugsgruppe (Ziff. 11.1 / 13.1)
Bei eingruppigem KG > 14 Kinder: 2. erwachsene Person ständig in der Gruppe (Ziff. 11.2)
Eingruppiger KG ≤ 14 Kinder: 2. Person mind. in Rufbereitschaft im Gebäude
Zeitumfang des Arbeitsvertrages der Gruppenleitung ≥ reguläre Betreuungszeit (Ziff. 10.2)
Damit Sie sich nicht mit 16 verschiedenen Landesformeln herumschlagen müssen, übersetzt Bienenstock alle Personalvorgaben in eine einheitliche Live-Quote. Drei Schritte — transparent, prüfbar, reproduzierbar.
child.factorEntspricht dem Live-Faktor in der Tabelle oben — je Altersgruppe, abgeleitet aus dem Personalschlüssel für Bremen.Gruppen-FTE (RiBTK)
staff_scaling 10Eine voll qualifizierte Fachkraft zählt mit Faktor 10 — reine Software-Konvention für lesbare Zahlen, keine rechtliche Vorgabe. Andere Rollen und Sonderfälle sind landesspezifisch geregelt:
Bienenstock prüft zwei Werte gleichzeitig:
Gruppen-FTE-Modelle bemessen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock trackt Mindest-FTE und Anwesenheit je Gruppe — und warnt, wenn die zweite Krippenkraft oder die Mindestbesetzung fehlt. Wo eine Pro-Kind-Live-Quote ableitbar ist, gilt dieselbe Normierung: Fachkraft = 10, Kind = child.factor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus Tabelle
Bezugsgruppen-Modell (BremKTG §§ 7-8 · RiBTK)
Krippe: max 8 Kinder mit 2 FK (1:4) · Kindergarten/Hort: max 20 Kinder pro FK (1:20)
Bremen delegiert die Personalvorgaben an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (RiBTK). Keine landesweite VZÄ-je-Platz-Größe — der Live-Faktor ist eine Approximation aus der Bezugsgruppen-Konstellation (max. Gruppengröße ÷ FK-Anzahl in der Gruppe).
Eine Krippengruppe mit 6 U3-Kindern (- pro Kind) und 2 Fachkräften:
Σ child.factor = 6 × - = NaN
Σ staff_scaling = 2 × 10 = 20
Quote = NaN20 =NaN > 1,0 ✗ Verstoß
(bzw. Kapazität = 20 − NaN = NaN — Lücke in Faktor-Einheiten)
Bienenstock zeigt diesen Wert live an — und führt parallel den Tages-, Wochen- und Monats-Mittelwert. Sobald einer der vier kippt (Quote > 1 bzw. Kapazität < 0), sehen Sie es im Verbund-Portal.
Diese Methodik macht den 16-Bundesländer-Wildwuchs für Sie reproduzierbar: dieselbe Formel, andere Zahlen je Land. Sie können jederzeit die Berechnung nachvollziehen — und bei Stichproben oder Audits Schritt für Schritt belegen, wie eine Quote zustande kam.
Eine Krippengruppe in Bremen mit 8 Kindern und 35h-Öffnungszeit braucht laut RiBTK Ziff. 10.2 2 Fachkräfte (1 Erzieher + 1 SPA/Kinderpfleger). Vertragszeit der Gruppenleitung min. 35h. Eine Kindergartengruppe mit 20 Kindern hat 1 Erzieher als Bezugsgröße - operativ erreicht Bremen aber 1:7,5 (Bertelsmann 2017), weil Zweitkräfte + Verfügungszeit + Leitungs-Sockel stadtweit zusätzlich finanziert sind.
Richtwerte basierend auf der gesetzlichen Personalbemessung. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfallquote abweichen.
Inhalt bald verfügbar
extra: gestaffelt nach Plätzen (Stadtgemeinde-Regelung); Bertelsmann 2017: 32% der Kitas in Bremen OHNE Leitungs-Stunden - höchster Wert bundesweit
geeignete Hilfskraft (Elternvereine, ≤ 8 Kinder)
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Leitungsausfall: kurzfristig 2 Elternteile (Ausnahme)
(RiBTK Ziff. 10.2: 1 Erzieher + 1 Kinderpflegerin/SPA als 2. Fachkraft; nur Erzieher als Gruppenleitung) KG/Hort: nur Erzieher als Gruppenleitung (RiBTK Ziff. 11.2/13.2: 1 Erzieher je Bezugsgruppe, max. 20 Kinder)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Bremen bereits steckt — und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders — mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Bezugsgruppen-Modell - kein expliziter Verfügungs-/Ausfall-Anteil im Faktor
Der Gesetzestext nennt Verfügung nur indirekt oder gemischt mit anderen Posten — Details im Landestext prüfen.
Bezugsgruppen-Modell - kein expliziter Verfügungs-/Ausfall-Anteil im Faktor
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt — nicht immer als eigene Kennzahl.
Leitung separat
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten — sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten – Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Praxisanleitung über Senatsförderung „PiA-Stelle“ - separate Stelle in größeren Kitas
§§ 6-8 BremKTG · RiBTK vom 04.05.2012 (Brem.ABl. 2012, 280) Ziff. 10-13, 17.2 · Bertelsmann Ländermonitor 2017 (operative Werte)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• LJA-Einzelfallausnahmen möglich (Ziff. 17.2)
?
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Bremen – chronologisch sortiert.
RiBTK in Kraft (Brem.ABl. 2012, 280): Bezugsgruppen-Modell mit verbatim Gruppen-FTE für Krippe/KG/Hort.
Bertelsmann Ländermonitor weist Bremen als zweitbestes Bundesland aus: Stadt Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG); Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Bremen.
In Bremen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, Schulkind (Hort) · - · 1:20 / 1:7,5. Rechtsgrundlage: §§ 6-8 BremKTG · RiBTK vom 04.05.2012 (Brem.ABl. 2012, 280) Ziff. 10-13, 17.2 · Bertelsmann Ländermonitor 2017 (operative Werte).
Der Betreuungsschlüssel in Bremen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · - · 1:4 / 1:3,2, Schulkind (Hort) · - · 1:20 / 1:7,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Gruppen-FTE (RiBTK)); Rechtsgrundlage: §§ 6-8 BremKTG · RiBTK vom 04.05.2012 (Brem.ABl. 2012, 280) Ziff. 10-13, 17.2 · Bertelsmann Ländermonitor 2017 (operative Werte).
Die Personalbemessung in Bremen ist geregelt in: §§ 6-8 BremKTG · RiBTK vom 04.05.2012 (Brem.ABl. 2012, 280) Ziff. 10-13, 17.2 · Bertelsmann Ländermonitor 2017 (operative Werte). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Gruppen-FTE (RiBTK)".
Nein. In Bremen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Krippe: 2. Fachkraft als staatl. anerkannte Kinderpflegerin/Sozialassistentin oder Kinderkrankenpflegerin (Ziff. 10.2) • Elternvereine/Spielkreise: 2. Kraft kann durch Elterndienst / geeignete Hilfskraft ersetzt werden (nicht bei > 8 Kindern) • Ausfall der Gruppenleitung: max kurzfristig durch 2 Elternteile (Ziff. 10.2) • Kinder unter 1 Jahr: verbindliche Beratung zu Impfschutz/Hygiene durch Gesundheitsamt (Ziff. 10.3)
Das BremKTG (§§ 7-8) delegiert die konkreten Personalvorgaben an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die RiBTK vom 04.05.2012 legt Bezugsgruppen statt klassischer VZÄ-Werte fest - operativ ist das aber ein Gruppen-FTE-Modell wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen: Krippe 2 Fachkräfte / max. 8 Kinder, KG/Hort 1 Erzieher / max. 20 Kinder.
Beide Stadtgemeinden setzen die RiBTK um, finanzieren aber unterschiedlich stark über das Minimum hinaus. Bertelsmann Ländermonitor 2017: In der Stadt Bremen liegt der Personalschlüssel rechnerisch bei 1:3,2 (Krippe) und 1:7,5 (Kindergarten), in Bremerhaven bei 1:3,4 und 1:9,0. Bremerhaven hat damit einen Kindergarten-Schlüssel, der spürbar schlechter ist als die Stadt Bremen.
RiBTK Ziff. 10.2 schreibt: ‚Der Zeitumfang des Arbeitsvertrages der Gruppenleitung soll mindestens der regulären Betreuungszeit der Kindergruppe entsprechen.' Konkret: Öffnet die Krippengruppe 35 Stunden pro Woche, muss der Erzieher mindestens 35h vertraglich vorhalten - sonst gefährdet die Teilzeit die Betriebserlaubnis.
Pro Krippengruppe sind max. 3 Kinder im Alter von 8 Wochen bis 12 Monaten zulässig (RiBTK Ziff. 10.1). Außerdem ist eine verbindliche Beratung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes (Impfschutz, Hygiene) erforderlich (Ziff. 10.3).
Wie regeln Nachbarbundesländer von Bremen die Personalbemessung? Direkt vergleichen:
Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Bremen.
Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns – wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.